Wiener Landtag 22. Wahlperiode 11. Sitzung vom 28. April 2026 Wörtliches Protokoll Inhaltsverzeichnis 1. Entschuldigte Abgeordnete S. 3 2. Bekanntgabe, dass die mündliche Anfrage (FSP-589444-2026-KFP/LM) von Abg. Mag. Bernd Saurer an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration, Transparenz und Märkte nicht zugelassen wurde S. 3 3. Fragestunde 1. Anfrage (FSP-597706-2026-KSP/LM) S. 3 2. Anfrage (FSP-436412-2026-KVP/LM) S. 5 3. Anfrage (FSP-601436-2026-KGR/LM) S. 7 4. Anfrage (FSP-573601-2026-KFP/LM) S. 8 5. Anfrage (FSP-597703-2026-KSP/LM) S. 13 4. AST-597012-2026-KGR/AL; ASTTH- 613795-2026-KGR/ALTH: Aktuelle Stunde zum Thema "Mehr einzahlen - weniger erhalten: Zweckwidmung der Mehreinnahmen aus dem Wohnbauförderungsbeitragstarif sicherstellen." Rednerinnen bzw. Redner: StR Peter Kraus, MSc S. 16 Abg. Lorenz Mayer S. 17 Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic S. 18 StR Dominik Nepp, MA S. 19 Abg. Georg Niedermühlbichler S. 20 Abg. Harald Zierfuß S. 21 Abg. Markus Ornig, MBA S. 22 Abg. Mag. Mag. Julia Malle S. 23 Abg. Michael Niegl S. 23 Abg. Yvonne Rychly S. 24 5. Mitteilung des Einlaufs S. 25 6. LG-516992-2026-LAT; P 1: Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Parkometergesetz 2006 geändert wird (Beilage Nr. 3/2026) Berichterstatterin Lhptm-Stv.in Barbara Novak, MA S. 25 Redner: Abg. Kilian Stark S. 26 Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi S. 27 Abstimmung S. 28 7. 412986-2026-GFW, MA 63; P 2: Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten für die Organe des Landes Wien zum 31. März 2026 Berichterstatterin Lhptm-Stv.in Barbara Novak, MA S. 28 Abstimmung S. 28 8. LG-504970-2026-LAT; P 3: Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Gesetz, womit der Landespolizeidirektion Wien auf dem Gebiet der Straßenpolizei Aufgaben der Vollziehung übertragen werden, geändert wird (Beilage Nr. 4/2026) Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima S. 28 Abstimmung S. 29 9 LG-504958-2026-LAT; P 4: Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Gesetz betreffend die Einrichtung einer Agrarbehörde in Wien (Wiener Agrarbehördengesetz) geändert wird (Beilage Nr. 2/2026) Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 29 Abstimmung S. 29 (Beginn um 9.02 Uhr.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Geschätzte Damen und Herren, ich wünsche allen einmal einen schönen guten Morgen! Herzlich willkommen zu unserer 11. Sitzung des Wiener Landtages. Die Sitzung ist somit eröffnet. Ganztägig entschuldigt sind die Abgeordneten Berner, Johler, Kickert, Löcker, Pany und Greco. Zeitweise entschuldigt sind die Abgeordneten Laschan, Mader, Neumayer, Schneckenreither, Schulz, Spitzer, Stadler, Taborsky und Wagner. (Abg. Dr. Claudia Laschan: Ich bin da!) - Zeitweise entschuldigt habe ich gesagt. (Abg. Dr. Claudia Laschan: Es ist sich ausgegangen!) - Ja, okay. Also, die Kollegin Laschan ist sichtbar da. (Allgemeine Heiterkeit.) Gemäß § 33 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtages für Wien gebe ich bekannt, dass folgende mündliche Anfrage in der Präsidialkonferenz nicht zugelassen wurde, nämlich die Anfrage vom Klub der Freiheitlichen an die Amtsführende Stadträtin für die Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Integration, Transparenz und Märkte, denn diese Anfrage entspricht nicht der Kompetenz des Landtages. Es wurde in der Präsidiale auch so berichtet, dass wir diese Frage nicht zulassen. Ich darf damit zur Fragestunde kommen. Die 1. Anfrage (FSP-597706-2026-KSP/LM) wurde von Frau Abg. do Amaral Tavares da Costa gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (Sehr geehrter Herr Landesrat! Das Land Wien bekennt sich zu einem modernen und den Herausforderungen unserer Zeit gewachsenen und effizienten Gesundheitswesen. Allen in Wien lebenden Menschen soll eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung parallel zu den öffentlichen Spitälern auch in dezentralen Gesundheitseinrichtungen im niedergelassenen Bereich durch moderne und serviceorientierte Leistungen zur Verfügung stehen. Dieser Weg ist bis dato erfolgreich gewesen und soll fortgesetzt werden. Der weitere Ausbau der Wiener Gesundheitslandschaft ist ein dynamischer Prozess, der auch eine entsprechend geeignete gesetzliche Vollziehung voraussetzt. Ist das Wiener Krankenanstaltengesetz bzw. die darauf beruhende Vollzugspraxis in der Lage, ausreichend mit dieser Dynamik in der Wiener Gesundheitslandschaft umzugehen, und ist gegebenenfalls angedacht, auf Grund der Erfahrungen der letzten Jahre gesetzliche Änderungen oder Anpassungen in diesem Sinne vorzunehmen?) Herr Landesrat, ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Schönen guten Morgen, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ja, tatsächlich arbeiten wir im Augenblick an Veränderungen im Wiener Krankenanstaltengesetz. Ich glaube, dass es auch notwendig ist, dass das Wiener Krankenanstaltengesetz zeitgemäß ist und zeitgemäße Novellierungen entsprechend vorbereitet werden. Klar ist, dass wir uns dabei an den Vorgaben des Bundesgrundsatzgesetzes orientieren, dem wir natürlich nicht widersprechen dürfen. Das ist selbstverständlich klar. Zurzeit arbeiten wir an mehreren Veränderungen, die wir zeitgerecht auch dem Landtag zur Beschlussfassung und davor einer entsprechenden Begutachtung zuführen werden. Das eine ist ein Thema, das uns schon seit längerer Zeit beschäftigt. Da geht es um die Frage der Modernisierung bei der Bedarfsprüfung. Sie wissen, dass eine Einrichtung, die eine Bewilligung haben möchte - als nicht bettenführende Krankenanstalt genauso wie als bettenführende Krankenanstalt -, eine Bewilligung nach dem Wiener Krankenanstaltengesetz braucht. Es war üblich - jene, die in der Wiener Stadtregierung und in der Landesregierung sitzen, kennen das von den diversen Beschlüssen, die ich dort immer wieder einbringe -, dass wir Bedarfsprüfungen durchführen - und zwar als eigenen Schritt im Wege des Bewilligungsverfahrens. Letzten Endes haben wir feststellen müssen, dass wir das einzige Bundesland sind, das die Bedarfsprüfung als eigenen Schritt des Bewilligungsverfahrens nach dem Krankenanstaltengesetz durchführt und als eigenen Verfahrensschritt bescheidmäßig festlegt. Wir arbeiten daher im Augenblick daran, das zu verändern. Wir haben festgestellt, dass von den bescheidmäßigen Erledigungen der Bedarfsprüfung 90 Prozent der Verfahren nicht dazu führen, dass diese Krankenanstalt, für die eingereicht wird, auch tatsächlich entsteht. Sondern wir haben festgestellt, dass sich das Vorabverfahren, das wir hier durchführen, eigentlich eher dazu verändert hat, dass Antragsteller versuchen, eine unternehmerische Idee oder ein Konzept vorab abzuklären. Bei 90 Prozent der Fälle kommt es aber dann zu keiner Errichtung eines selbstständigen Ambulatoriums oder einer sonstigen Krankenanstalt, weil es zum Beispiel keinen Vertrag zwischen dem Antragsteller und der Sozialversicherung gibt oder dass das Verfahren aus sonstigen Gründen, auch aus individuellen Gründen des Antragstellers, nicht weitergeführt wird. Daher wollen wir auf diese Erkenntnis reagieren. Wir wollen das Verfahren zusammenziehen und auch schneller werden, weil zwei getrennte Verfahren für die Bewilligung einer Einrichtung logischerweise natürlich auch Zeit, Nerven und Geld kosten - sowohl auf Seiten der Behörde als auch auf Seiten der Antragsteller. Daher werden wir diese Verfahren in Zukunft konzentrieren und zu einem Verfahren zusammenziehen und die Prüfung der Plankonformität und der Errichtung eines selbstständigen Ambulatoriums in einem Verfahren durchführen. Die vorab verbindliche Planung des österreichischen Strukturplanes und des regionalen Strukturplanes, die wir ja in einem anderen Prozess gemeinsam mit dem Bund und der Sozialversicherung beschließen, wird bereits im Rahmen der Errichtungsbewilligung stärkere Berücksichtigung finden. Liegt bereits eine Zusage der Sozialversicherung vor, wovon auszugehen ist, wenn man den regionalen Strukturplan gemeinsam beschließt, oder ein anderer Nachweis der öffentlichen Finanzierung, dann kann oder soll eine Errichtungsbewilligung in Hinkunft dann auch ohne Durchführung einer eigenen Bedarfsprüfung erteilt werden. Der Verfahrensschritt entfällt daher. Die Umsetzung - das ist das Entscheidende - der regionalen Strukturplanung hat eine echte Beschleunigung erfahren. Das ist die eigentliche Zielsetzung. Der zweite Bereich, an dem wir arbeiten, ist etwas, bei dem man eigentlich ein bisschen schmunzeln muss, weil es antiquiert klingt. Es ist aber noch immer eine Tatsache: Wenn sich jemand für eine öffentlich ausgeschriebene Stelle in einem öffentlichen Krankenhaus bewirbt - da reicht als Ausschreibung eine Abteilungsleitung, nicht einmal der ärztliche Direktor, sondern auch eine Abteilungsleitung -, dann ist bis jetzt gesetzlich vorgeschrieben, dass diese Person bei der Bewerbung ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis ablegen muss. Wir sind eigentlich der Überzeugung, dass das nicht mehr notwendig ist. Das ist aus grauen Vorzeiten. Damals hat das schon einen Sinn gehabt, gar keine Frage. Es muss in Zukunft aber reichen, dass Bewerberinnen und Bewerber ganz normal ein ärztliches Zeugnis vorlegen und nicht zum Amtsarzt gehen müssen und die Amtsärzte dann über den Gesundheitszustand eines Bewerbers in einem Bewerbungsverfahren urteilen müssen. Die dritte Änderung ist eine rein textliche Änderung. Wir haben in der Zwischenzeit auf Bundesebene ein Informationsfreiheitsgesetz und müssen daher im Wiener Krankenanstaltengesetz einige Formulierungen in diesem Gesetz anpassen. Zum Beispiel wird die Verschwiegenheitspflicht in Zukunft Geheimhaltungspflicht heißen. Da gibt es also keine materielle Änderung, sondern einfach eine formelle Änderung von Begrifflichkeiten, damit wir wieder mit dem Bundesgesetz konform sind. Das sind die Schritte, die wir für die Änderungen im Augenblick vorbereiten. Es gibt noch einige andere Diskussionen über potenzielle Änderungen. Es wird sich aber erst zeigen, wie die weitere Entwicklung in den Bemühungen für die Reform des österreichischen Gesundheitswesens stattfindet. Wenn wir zum Beispiel über Gesundheitsregionen reden, kann es sein, dass das dann einen Impact auf potenzielle Veränderungen des Krankenanstaltengesetzes hat. Diverse Empfehlungen des Bundesrechnungshofes liegen an sich beim Bund auf dem Tisch. Es könnte sein, dass es auch da zu Änderungen und zu Änderungsbedarf im Wiener Krankenanstaltengesetz kommt. Das ist aber im Augenblick noch zu vage. Daher wird da nichts Konkretes vorbereitet. - Danke vielmals. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wird von der Frau Abg. Korosec gestellt. - Bitte. Abg. Ingrid Korosec (ÖVP): Guten Morgen allgemein an alle, aber besonders an Sie, Herr Landesrat! Danke für die Beantwortung. Das sind einige kleine Schritte. Jeder Schritt ist wichtig, weil er auch zur Vereinfachung führt. Sie wissen, ich bin jemand, der immer für große Schritte ist, denn irgendwann glaube ich, kommen wir ja dann auch dorthin. Da sind wir uns in manchem ja durchaus einig. Meine Frage geht in die Richtung dezentrale Gesundheitseinrichtungen. Wir haben im Grunde genommen unglaublich viele Kassenstellen, die nicht besetzt sind. Jetzt weiß ich schon, dass Sie sofort sagen werden: Da bin ich nicht zuständig. - Das stimmt. Für den Bürger ist der Gesundheitslandesrat aber für alles zuständig. Der Bürger unterscheidet ja nicht, wer da zuständig ist. Wir haben natürlich wahnsinnig viele Beschwerden, dass Menschen, die grundsätzlich einen Hausarzt suchen, anrufen und abgelehnt werden. Wenn sie überhaupt einen finden, sagt der aber: Es tut mir leid, ich habe schon so viele Patienten. Ich nehme niemanden mehr auf. Daher geht meine Frage in die Richtung: Könnten Sie sich vorstellen, doch in irgendeiner Form zu einer Gemeinsamkeit zu kommen? Der Bürger geht ins Spital, in die Ambulanz oder zum Hausarzt und unterscheidet nicht, wer wofür zuständig ist. Das ist etwas, was schon seit vielen Jahren ein großes Problem ist und immer stärker wird, weil es immer weniger Kassenärzte gibt. Auf der anderen Seite muss ein Kassenarzt, der 70 Jahre alt ist, aufhören, was ich in einer Zeit, in der wir alle älter werden und länger arbeiten wollen oder auch sollen überhaupt unglaublich finde. Wahlarzt darf er zwar sein. Da sind also so viele unglaubliche Dinge, die für den Normalbürger, der mit dem Ganzen nichts zu tun hat, eigentlich unverständlich sind. Daher meine Frage: Haben Sie vor, da doch einmal gewisse Veränderungen anzustoßen? Ich weiß, das geht nicht von heute auf morgen, aber es muss immer jemand da sein, der halt einmal etwas anstößt. Dafür wären Sie, glaube ich, der richtige Mann. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herr Landesrat, bitte. Amtsf. StR Peter Hacker: Gerade wie Sie Ihre Frage formulieren, stimme ich, glaube ich, Ihren Formulierungen zu 100 Prozent zu. Ich hätte jetzt keinen Punkt gefunden, bei dem ich das Gefühl habe, wir hätten unterschiedliche Meinungen. Man muss nur ganz klar sehen, dass das Regulierungen sind, die sich nicht im Krankenanstaltengesetz wiederfinden würden, sondern Regulierungen, die sich im Ärztegesetz wiederfinden. Sie wissen, dass es kein regionales Ärztegesetz gibt, sondern nur ein österreichweites Ärztegesetz. Tatsächlich habe ich offensichtlich die gleiche Problemsicht wie Sie oder wir beide haben die gleiche. Deswegen bin ich ja auch der Meinung, dass wir darüber nachdenken müssen, neue Regulierungen über die Organisationseinheiten, in denen Ärztinnen und Ärzte arbeiten und die es bis jetzt in Wirklichkeit gar nicht gibt, zu treffen, nämlich auch im Ärztegesetz. Tatsächlich sehen wir das ja auch dann, wenn wir Beschwerden haben, dass wir als Landesbehörde zwar theoretisch und auch praktisch Kompetenz im Ärztegesetz haben, allerdings keinerlei Durchgriffskompetenz. Wir sehen das bei Beschwerden. Wir sehen das, wenn es Missstände gibt. Wir sehen, wenn Behandlungen durchgeführt werden, die eigentlich nicht lege artis sind, dass das dann wieder in den Kompetenzen zwischen der Aufsichtsbehörde des Bundes, der Aufsichtsbehörde des Landes, der AGES und der Ärztekammer aufgeteilt ist. Ich habe daher jetzt auch einen Diskussionsprozess über österreichweite Reformen angeregt, den wir gerade führen, dass wir auch die Organisationsformen des Gesundheitssystems insgesamt einer Revision unterziehen sollten. Wenn wir es im Gewerberecht schaffen, Spielregeln für jede Form von Geschäft und Betrieb zu definieren, dann muss es auch möglich sein, das im Gesundheitswesen irgendwann einmal zu Stande zu bringen. Wenn wir da eine Achse bilden, würde mich das sehr freuen. Ich sehe das, wie gesagt, als notwendig an. Es betrifft aber nicht das Krankenanstaltengesetz, sondern würde das Ärztegesetz betreffen, wobei man theoretisch darüber nachdenken kann, dass man die Betriebsregelungen dann trotzdem in ein Krankenanstaltengesetz hineingibt. Das ist dann eine Frage von legistischer Planung. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. - Die 2. Zusatzfrage wird von der Frau Abg. Huemer gestellt. - Bitte. Abg. Mag. Barbara Huemer (GRÜNE): Einen schönen guten Morgen! Sie haben von der sozialdemokratischen Fraktion eine Frage nach einer möglichen Gesetzesnovelle bekommen. Offenbar liegt dieses Gesetz also noch nicht vor. Sie haben drei Punkte skizziert, aber auch dargelegt, dass es noch viele offene Fragen gibt. Jetzt ist das alles noch recht vage, und es ist schwierig, zu dieser Frage konkrete Zusatzfragen zu stellen. Können Sie einen Zeitraum skizzieren, wann wir mit einer echten Vorlage dieses Gesetzes rechnen dürfen? Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herr Landesrat. Amtsf. StR Peter Hacker: Ja, Sie haben vollkommen recht. Mir war es wichtig, Sie vorab zu informieren. Es ist doch nicht sehr alltäglich, dass wir Änderungen im Wiener Krankenanstaltengesetz machen. Da dachte ich mir, es ergibt Sinn, Sie vorab zu informieren. Unser Plan ist, noch im ersten Halbjahr in die Begutachtung zu gehen. Ich glaube, es ist gescheit, dass Sie als Abgeordnete informiert sind, dass solche Änderungen im Raum stehen. Die drei Änderungen, wie ich sie zitiert habe, werden sich in der dann in Begutachtung befindlichen Variante wiederfinden. Ziel wäre, dass wir noch im heurigen Jahr zu einer Beschlussfassung kommen. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. - Die 3. Zusatzfrage wird von der Frau Abg. Schütz gestellt. - Bitte. Abg. Angela Schütz, MA (FPÖ): Vielen Dank für die Ausführungen. Sie haben ja in einer der letzten Fragestunden zu mir gesagt, dass Sie § 36 Abs. 2 des Krankenanstaltengesetzes gar nicht gekannt haben, aber dass Sie vorhaben, diesen zu ändern. Ich erinnere: Das ist der, in dem drinnen steht, dass die Aufnahme von Patienten in öffentlichen Krankenanstalten auf Personen beschränkt ist, die Wiener Landesbürger sind oder als Fremde ihren Hauptwohnsitz in Wien haben, sofern sie anstaltsbedürftig sind oder sich einem operativen Eingriff unterziehen. Unabweisbare Kranke müssen jedenfalls in Anstaltspflege genommen werden, auch wenn sie ihren Hauptwohnsitz nicht in Wien haben. Meine Frage an Sie: Wie genau soll diese Änderung aussehen? Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herr Landesrat, bitte. Amtsf. StR Peter Hacker: Diese Änderung ist im Augenblick nicht vorgesehen. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 1. Anfrage ist damit beendet. Die 2. Anfrage (FSP-436412-2026-KVP/LM) wurde von der Frau Abg. Hungerländer gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (Mittels einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz wurde beim Arbeitsmarktservice erfragt, wie viele Meldungen über Pflichtverletzungen von arbeitsfähigen Personen im Jahr 2024 an die MA 40 übermittelt wurden. Laut Auskunft des Arbeitsmarktservices wurden im Jahr 2024 insgesamt 19 086 entsprechende Meldungen an die MA 40 erstattet. Eine Anfragebeantwortung vom 22. August 2025 (PGL-993769-2025-KVP/LF) hat jedoch ergeben, dass im selben Zeitraum lediglich 7 621 Kürzungen gemäß § 15 Abs. 1 Wiener Mindestsicherungsgesetz vorgenommen wurden (Fälle, in denen zu 25 Prozent gekürzt wurde). Wie erklären Sie sich diese deutliche Diskrepanz zwischen der Anzahl der vom Arbeitsmarktservice gemeldeten Pflichtverletzungen und der letztlich tatsächlich verhängten Sanktionen?) Herr Landesrat, ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Das ist ehrlich gesagt eine ein bisschen komplizierte Anfrage, Frau Kollegin, weil Sie sich die Antwort auf Ihre Frage in der Fragestellung eigentlich selber geben. Sie fragen mich nach der Diskrepanz zwischen zwei Zahlen: eine Zahl als Ergebnis einer Anfrage Ihrer Partei nach dem Informationsfreiheitsgesetz an das AMS und die zweite aus einer Anfragebeantwortung von mir selber. Sie vermuten wahrscheinlich eh richtig, weil in Ihrer Anfrage ja auch drinnen steht, dass Sie nur einen Teil der Fälle aus meiner Anfrage in Ihre Rechnung aufnehmen. Daraus ergibt sich logischerweise eine Diskrepanz. Wenn Sie also nur die 25-Prozent-Fälle annehmen und die 50- und die 100-Prozent-Fälle nicht berücksichtigen, dann ist klar, dass es eine unerklärliche Diskrepanz gibt. - Danke schön. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 1. Zusatzfrage wird von der Frau Abg. Hungerländer gestellt. - Bitte. Abg. Mag. Caroline Hungerländer, MSc (ÖVP): Herr Stadtrat, jetzt enttäuschen Sie mich ein bisschen. Ich habe antizipiert, dass Sie meine Frage nicht beantworten werden, aber dass das als Antwort kommt, habe ich nicht vermutet. Wir wissen beide, dass erst dann um 50 Prozent gekürzt wird, wenn zuvor um 25 Prozent gekürzt wurde, und erst dann um 100 Prozent gekürzt wird, wenn zuvor um 50 Prozent gekürzt wurde. Das heißt relevant, um es zu vergleichen, sind selbstverständlich die 25 Prozent. Denn das ist ja die Hürde, bei wie vielen überhaupt gekürzt wird. Es sind auch beide Zahlen miteinander vergleichbar. Ich habe aus Ihrer Anfragebeantwortung genau diese Zahlen genommen, die die AMS-Kürzungen betreffen. Das kann ich Ihnen auch nachweisen. Es sind genau 7 621 Kürzungen wegen Nichtmeldung beim AMS, 5 884 Kürzungen zu 25 Prozent und so weiter und so fort. Das heißt, diese Zahlen sind eindeutig miteinander vergleichbar. Ich versuche also noch einmal mein Glück: Wie meinen Sie, kommt diese beachtliche Diskrepanz von 19 086 Meldungen vom AMS und 7 621 Kürzungen zu richtigerweise 25 Prozent zu Stande? Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herr Landesrat, bitte. Amtsf. StR Peter Hacker: Wie gesagt, ich habe keinen großartigen Antrieb, mit Ihnen jetzt arithmetische Rechenübungen im Landtag anzustellen - abgesehen davon, dass ich glaube, dass sich Ihre Mitarbeiter beim Addieren der einzelnen Positionen aus meiner Anfragebeantwortung verrechnet haben, abgesehen von diesem kleinen Detail. Die Diskrepanz kann ich aber nicht erkennen. Es gibt Meldungen, und danach gibt es ein Behördenverfahren. Das Behördenverfahren kommt nach dem Wiener Landesgesetz zu einem Ergebnis, und das AMS macht Meldungen nach dem Arbeitsmarktgesetz. Es ist die Aufgabe der Behörden, dieser Meldung nachzugehen und zu verifizieren: Ist die Meldung geeignet, um Konsequenzen nach sich zu ziehen, oder nicht? Das ist die Aufgabe der Wiener Landesbehörde, und die tut das. Das wissen Sie ganz genau. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 2. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Ellensohn gestellt. - Bitte. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Herr Landesrat, wir hatten gestern hier eine Debatte rund um die Lobautobahn und darüber, wie die SPÖ den Spagat zusammenbringt, Klimaschutz durch mehr Autobahnkilometer und mehr Autofahrten zu schaffen. Jetzt möchte ich Sie auch zu einem Spagat fragen. Diese Unterstellung, dass alle Leute, die Mindestsicherung bekommen, eigentlich arbeiten gehen sollten, gibt es dauernd. Bis vor einem Jahr waren Sie da argumentativ sehr stark: Die brauchen das, es gibt Leute, die nicht genügend Qualifikation haben oder die wegen mangelhafter Gesundheit nicht in der Lage sind, eine Arbeit zu finden. Nachdem den subsidiär Schutzberechtigten jetzt die Mindestsicherung entzogen wurde, gibt es im "Standard" einen Text, in dem etwas ganz anderes drinnen steht. Die schreiben zwar nicht von einem Spagat, aber das kann man dem Text so entnehmen. Da steht jetzt als Antwort: "Was sollen denn die Leute machen?" - Unseres Wissens gelingt es den allermeisten sowieso eine Arbeit zu finden. Vor einem Jahr war also noch klar: Es gibt viele Leute, die es nicht können. Sie haben sich auch immer sehr stark dafür ausgesprochen. Jetzt ist es total umgedreht: Es ist kein Problem für jemanden, den man von 1 209 EUR auf 425 EUR gedrückt hat, einen Job zu finden. Also welches von den beiden stimmt? Oder gilt auch in diesem Fall wie gestern der Spagat, dass einfach beides als richtig gilt, weil es so gesagt wurde? Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herr Landesrat, bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Wenn man Äpfel mit Birnen vergleicht, dann bleibt es noch immer ein Vergleich von Äpfel mit Birnen. Das sind zwei verschiedene Fragestellungen. Die Fragestellung der Kollegin Hungerländer geht in eine ganz andere Richtung. Kollegin Hungerländer versucht ständig, den Beweis zu führen, dass Arbeitslose, die Mindestsicherungsbezieher sind, grundsätzlich ein faules Pack sind und nichts hackeln wollen. Diesen Beweis versucht sie permanent zu führen. (Heiterkeit bei Abg. Mag. Caroline Hungerländer, MSc, Abg. Mag. Dietbert Kowarik und Abg. Armin Blind.) Es gelingt ihr halt nicht, und das ist bitter. Faktum ist, dass 95 Prozent der Menschen, die arbeitslos gemeldet sind und Mindestsicherungsbezieher sind, einen einzigen dringenden Wunsch haben, nämlich Arbeit zu finden. Das ist eine Aufgabe des AMS. Deshalb führen wir ja auch eine Debatte über die Frage der Veränderung der Sozialhilfe. Wir wollen, dass das AMS in der Sozialhilfe zuständig ist und dann auch für die Sozialhilfe von Menschen, die beim AMS anstehen, um eine Arbeit vermittelt zu bekommen. Das ist die eine Frage. Die Frage der subsidiär Schutzberechtigten ist eine ganz andere Frage, nämlich: Was ist der Plan der Bundesregierung zur Umsetzung einer europäischen Verordnung, die im Jahr 2024 in Europa von einer Bundesregierung beschlossen wurde, die nicht die Gleiche ist wie die jetzige? - So gesehen kann man auch die Frage stellen: Was hat sich die damalige Bundesregierung eigentlich überlegt, als sie diese Richtlinien in Brüssel beschlossen hat, ohne für die Umsetzung auf nationaler Ebene zu sorgen? - Das ist etwas, was uns die ganze Zeit nachhängt. Ich bleibe dabei: Ich bin davon überzeugt, dass für subsidiär Schutzberechtigte sowie für Flüchtlinge insgesamt grundsätzlich eine Bundeszuständigkeit besteht. Wenn der Bund beschlossen hat, dass sie soziale Sicherheitsmaßnahmen auf Basis eines europäischen Beschlusses bekommen sollen, ist es eine Aufgabe des Bundes, dafür zu sorgen, dass das umgesetzt wird. Da gibt es mehrere Möglichkeiten, wie man das umsetzen kann. Eine der Möglichkeiten wäre zum Beispiel in der Grundversorgung. Eine andere Möglichkeit wäre bei der Umsetzung des Bundesregierungsprogramms zum Thema Integration. Da kann man sich auch gut vorstellen, dass für alle Menschen, die in der Integrationsphase sind, die ja jetzt geplant ist und die man für alle Menschen einführen will, die in einem Asylverfahren stehen oder nach einem Asylverfahren sind, auch eine Bundeszuständigkeit des Integrationsministeriums existiert - auch für die soziale Absicherung dieser Menschen. Da bin ich der Meinung, das gilt auch für subsidiär Schutzberechtigte. Wir wissen beide, dass der Bund im Augenblick die Aufgabe hat, bis Jahresmitte eine Regelung vorzulegen. Denn sonst gilt die europäische Ordnung automatisch. Ich gehe davon aus, dass wir da noch das eine oder andere an Veränderungen erleben werden, was subsidiär Schutzberechtigte betrifft. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 3. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Brucker gestellt. - Bitte sehr. Abg. Lukas Brucker, MA (FPÖ): Guten Morgen, Herr Landesrat! Zuerst einmal finde ich es für Sie als Landesrat wirklich extrem unangemessen, dass Sie einer Abgeordneten hier unterstellen, dass sie Menschen als faules Pack bezeichnet. Ehrlich gesagt sollten Sie sich für diese Aussage schämen. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Mag. Caroline Hungerländer, MSc.) Tatsache ist, dass es eine massive Diskrepanz zwischen Pflichtverletzungen beim Bezug der Mindestsicherung und Sanktionen, die dann tatsächlich erteilt werden, gibt. Deshalb frage ich Sie: Halten Sie es gegenüber Wienerinnen und Wienern, die tagtäglich fleißig arbeiten, aufstehen und trotzdem zu wenig zum Leben haben und sich teilweise die Mieten nicht mehr leisten können, tatsächlich für gerechtfertigt, dass so ein großer Teil von Pflichtverletzungen folgenlos bleibt? Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herr Landesrat, bitte. Amtsf. StR Peter Hacker: Gerade wenn Sie mit mir im Landtag über die Interpretation von legistischen Regelungen sprechen, sollten wir uns grundsätzlich einig sein, dass die Behörde ihren Job macht. Wenn es eine Verdachtsmeldung gibt, ist der Verdacht noch lange kein Beweis. Wenn wir zum Beispiel Meldungen bekommen, weil das AMS übersehen hat, dass jemand einen Kurs nicht mehr besucht, weil er schon einen Job gefunden hat, dann halte ich es für nachvollziehbar, dass die Behörde sagt: Es gibt keinen Grund für Sanktionen, weil die Person eh schon einen Job hat. Wenn es Meldungen des AMS gibt und diese Meldung vom AMS dann einen Monat später wieder zurückgezogen wird, ist die Meldung als solche trotzdem in der Statistik und bleibt in der Statistik. Das ist auch in Ordnung so, wenn man eine ordentliche Statistik führt. Es ist legitim, dass die Behörde sagt: Wenn das AMS die Meldung zurückzieht, dann gibt es keinen Grund für Sanktionen. So gibt es eine ganze Reihe von Punkten, die es nachvollziehbar machen und bei denen die Behörde sagt: Es gibt kein eins zu eins. Dass sich die zuständige Integrationsministerin ausschließlich mit dieser Frage beschäftigt und damit, welche Sanktionen es für böse Menschen geben soll, können wir eh jeden oder fast jeden Tag in der Zeitung lesen. Sie unterstellt damit auch gleich, dass alle böse sind, nur weil sie unsere Hilfe und unsere Unterstützung brauchen. Dagegen muss ich mich politisch halt einfach zur Wehr setzen. Ich halte das für eine Unterstellung, die nicht legitim ist. Das werden Sie zur Kenntnis nehmen müssen, ob es Ihnen passt oder nicht. Ganz offen und ehrlich gesagt: Es ist eine Frage, die jetzt nicht zur Debatte steht. Ich bin der Überzeugung, dass der große Teil der Menschen, die unsere Hilfe brauchen, sich echt anstrengt, um dieser Hilfe auch würdig zu sein und einen Job zu bekommen. Es ist die Aufgabe der Bundesbehörden, sich darum zu kümmern, dass sie ordentliche Kursmaßnahmen und einen ordentlichen Job vermittelt bekommen. Dass das bei vielen nicht der Fall ist, zeigt sich daran, dass wir noch immer fast 60 000 Menschen haben, über die zwar gerne geredet wird, bei denen ich aber auf Bundesebene die große Initiative vermisse, ihnen einen Job zu vermitteln. Das wird ein Problem bleiben. Da geht es nicht um die Frage von Sanktionen gegenüber Einzelnen, sondern um die Frage: Wer macht auf Bundesebene seinen Job, und wer macht ihn nicht? (Beifall bei der SPÖ.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 3. Anfrage (FSP-601436-2026-KGR/LM) wurde von der Frau Abg. Malle gestellt und ist an den Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (Auf Grund der Änderungen des Wiener Mindestsicherungsgesetzes sind mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2026 subsidiär Schutzberechtigte vom Anspruch auf Leistungen aus der Wiener Mindestsicherung ausgeschlossen. Besonders stark betroffen sind subsidiär schutzberechtigte Frauen und Mädchen, die auf Grund der gesteigerten finanziellen Abhängigkeit nun vermehrt gezwungen sind, in gewaltbelasteten Beziehungen zu verbleiben. Obwohl keine speziellen Härtefallregelungen im Wiener Mindestsicherungsgesetz für subsidiär Schutzberechtigte verankert wurden, antwortete das Büro der Geschäftsgruppe Soziales, Gesundheit und Sport auf eine Anfrage der Kronen Zeitung (https://www.krone.at/4100013) am 7. April dieses Jahres, ob Wien diese Fälle im Stich ließe, wie folgt: "Förderungen zur Vermeidung sozialer Härte werden bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß dem Wiener Mindestsicherungsgesetz gewährt. Die Förderung soll die Leistung zur Deckung des Lebensunterhaltes und den Wohnbedarf, die Krankenversicherung sowie gegebenenfalls eine Leistung in der Höhe der Mietbeihilfe analog den Mindeststandards in diesen besonderen Situationen decken. Besondere Berücksichtigung finden etwa Frauen, die von Gewalt betroffen sind. Diese sind auch die Hauptgruppe der Bezieher." Bedeutet das, dass auch subsidiär Schutzberechtigte um Förderungen als Hilfe in besonderen Lebenslagen gemäß § 39 Wiener Mindestsicherungsgesetz ansuchen können?) Herr Landesrat, ich bitte um Beantwortung.Amtsf. StR Peter Hacker: Ich versuche, es einmal kurz zu machen: Ich glaube, es gibt schlicht und einfach ein Missverständnis. Es gibt im Wiener Mindestsicherungsgesetz einen § 39 Abs. 1, und es gibt einen § 39 Abs. 2. Meine Aussage, die Sie zitieren, bezieht sich auf Absatz 2. Ihre Frage bezieht sich auf Absatz 1. Der Unterschied ist: In Absatz 1 sind die sogenannten Hilfen in besonderen Lebenslagen geregelt, in Absatz 2 die Maßnahmen in sozialen Härtefällen. Für diese Zielgruppe haben wir Maßnahmen, Regelungen und auch Vorgangsweisen nach § 39 Abs. 2 und nicht für die Hilfe in besonderen Lebenslagen, weil die Hilfe in besonderen Lebenslage den Anspruch auf Sozialhilfe und Mindestsicherung per se voraussetzt. Das ist bei dieser Zielgruppe nicht der Fall. Daher greifen wir auf das Instrument § 39 Abs. 2 zu. Insbesondere bei von Gewalt betroffenen Frauen ist es überhaupt gar keine Frage, dass wir da unterstützen. Das wissen auch die Gewaltschutzorganisationen, mit denen das besprochen ist, und insbesondere auch Betroffene, die sich besonders anstrengen, am Erwerbsleben teilzunehmen. Also das sind die Faktoren, nach denen wir die Unterstützung gewähren. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 1. Zusatzfrage kommt von der Frau Abg. Malle. - Bitte. Abg. Mag. Mag. Julia Malle (GRÜNE): Danke schön für die Beantwortung. Das heißt dennoch, dass man als gewaltbetroffene Frau, die subsidiär schutzberechtigt ist, nach Abs. 2 Unterstützung bekommen kann. Das finden wir natürlich sehr gut. Danke auch, dass Sie darauf schauen. Meine konkrete Frage: Wir hören bezüglich der Bearbeitungsdauer solcher Anträge und auch bezüglich der Transparenz der Kriterien ein bisschen etwas Unterschiedliches. Vielleicht können Sie etwas zu den von Ihnen gerade angesprochenen Maßnahmen erzählen, wenn möglich auch, nach welchen Kriterien das eigentlich genau funktioniert. Denn das ist uns in vielen Organisationen noch nicht ganz klar. Grundsätzlich finden wir es gut, dass Wien auch darauf schaut, dass Frauen, die von Gewalt betroffen sind, Unterstützung erfahren. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herr Landesrat, bitte. Amtsf. StR Peter Hacker: Grundsätzlich sind das behördliche Vorgänge. Wir können gerne einmal die Behörde ersuchen, uns das zum Beispiel von außen darzustellen. Wenn Sie mich jetzt nach einzelnen Schritten der Behörde fragen, fühle ich mich ehrlich gesagt überfordert. Ich sage es ganz offen und ehrlich. Klar ist, dass es wie in jedem behördlichen Verfahren einen Antrag gibt. In dem Antrag braucht es aber eine Begründung und eine Argumentation. Deswegen gibt es eine Interaktion zwischen der MA 40 und vor allem den Gewaltschutzorganisationen, um denen auch klarzumachen, was die Argumentation ist, die sich die Behörde anschaut. Es ist daher auf der einen Seite eine Frage der Interaktion bei der Beratung und Begleitung von Betroffenen, insbesondere von gewaltbetroffenen Frauen, die die Gewaltschutzorganisationen auch begleiten sollen. Das wollen wir ja auch. Dafür finanzieren wir auch die Gewaltschutzorganisationen, teilweise aus meinem Ressort, teilweise aus dem Ressort der Frauenstadträtin. Da muss ein gemeinsames Miteinander stattfinden. Da es ja einige hundert Fälle gibt, bei denen wir diese Unterstützung gewähren, dürfte das ja grundsätzlich schon funktionieren. Ich gebe Ihnen aber recht: Man hört in dieser Fragestellung immer ganz viele Gerüchte. Gerüchte sind manchmal eh super und unterhaltsam, aber vor allem hilft es, wenn wir allen Organisationen, die sich mit dem Thema beschäftigen und sich auch Sorgen machen, ganz klar den Weg weisen: Der Antrag erfolgt nach § 39 Abs. 2 bei der MA 40. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke. - Die 2. Zusatzfrage wird von Herr Abg. Brucker gestellt. - Bitte sehr. Abg. Lukas Brucker, MA (FPÖ): Sehr geehrter Stadtrat! Es hat Medienberichte gegeben, dass subsidiär Schutzberechtigte auch im Jänner noch Anspruch auf die Mindestsicherung gehabt haben und diese ausbezahlt wird. Ist das jetzt komplett abgestellt worden oder gibt es nach wie vor Auszahlungen an subsidiär Schutzberechtigte? Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herr Landesrat, bitte. Amtsf. StR Peter Hacker: Ich habe schon bei der Beschlussfassung voriges Jahr unmissverständlich klargemacht, dass wir da auch in bestehende Bescheide eingreifen müssen und das daher nicht ein Punkt sein wird, bei dem wir die Bescheide einfach außer Kraft setzen können, sondern dass es eine Übergangsphase geben wird. Daher habe ich damals gesagt, diese Übergangsphase wird vier Monate dauern. So lange hat sie auch gedauert. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 3. Zusatzfrage kommt von der Fr. Abg. Keri. - Bitte. Abg. Sabine Keri (ÖVP): Guten Morgen, Herr Landesrat! Ich möchte gerne nochmals kurz auf das Thema Gewalt gegen Frauen zurückkommen. Es gibt ja mit dem Bund die 15a-Vereinbarung, dass bis 2026 der Ausbau der Schutzunterkünfte, der Übergangswohnungen und so weiter mitfinanziert wird und es einen zusätzlichen Ausbau geben soll. Da haben Sie, glaube ich, 2024 auch schon den Plan mit 15 zusätzlichen Plätzen für Frauen vorgestellt. Meine Frage ist jetzt: Die läuft ja jetzt dann aus. Können Sie garantieren, dass die weitere Finanzierung oder auch ein weiterer Ausbau dieser Schutzunterkünfte abgesichert ist beziehungsweise vorangeht? - Danke. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herr Landesrat, bitte. Amtsf. StR Peter Hacker: Ich nehme an, Sie sprechen von den Wohnungen, die auf Initiative des Bundes gemacht wurden. Ich nehme an, dass Sie von denen reden. Ich weiß es einfach nicht. Ich gehe davon aus, dass die Initiative von Seiten des Bundes fortgesetzt wird. Wenn das der Fall ist, werden wir selbstverständlich weiter in der Co-Finanzierung bleiben. Ich weiß aber im Augenblick keinen aktuellen Vorgang. Vielleicht wissen Sie mehr. Wenn nicht, können Sie vielleicht mithelfen, dass der Bund diese Initiative fortsetzt. Dann bin ich mir sicher, dass wir uns einig sind, dass wir sie weiterhin gemeinsam unterstützen. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Wir kommen damit zur 4. Anfrage (FSP-573601-2026-KFP/LM). Diese wurde von der Frau Abg. Schütz gestellt und ist an den Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (Gemäß der 15a-B-VG-Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens hat Wien eine erhöhte Mittelzuwendung in Relation zur Bevölkerungszahl und auf Kosten des Landes Niederösterreich erhalten. Niederösterreich hat auf eine beträchtliche Mittelzuwendung verzichtet und auch im einen oder anderen Punkt zu Gunsten Wiens nachgegeben, damit Gastpatienten aus Niederösterreich in Wien behandelt werden können. Der genaue Budgetpfad ist dem Finanzausgleich zu entnehmen und die bis dato von Wien vorgelegten Zahlen zu Gastpatienten korrelieren nicht mit denen aus Niederösterreich. Die Vereinbarung sieht vor, dass Niederösterreich mit dem Verzicht auf Teile der zustehenden Dotierung an Wien Leistungen einkauft, die Wien auch zu erbringen hat. Artikel 40 der 15a-Vereinbarung sieht die Abgeltung von Gastpatienten vor: "Für inländische GastpatientInnen wird für die Dauer dieser Vereinbarung keine über die Abgeltung der Landesgesundheitsfonds hinausgehende Entschädigung bezahlt. Bilaterale Vereinbarungen bezüglich GastpatientInnen sind möglich." Der Vertrag wurde vom Landeshauptmann und dem Landtag ohne bilaterale Vereinbarungen unterfertigt und ist damit bindend einzuhalten. Was werden Sie bezüglich der Gastpatientendiskussion für eine zukünftige 15a-Vereinbarung im Finanzausgleich anstreben, um den Patienten aus Niederösterreich, die auf eine Behandlung in Wien angewiesen sind, Behandlungssicherheit zu gewährleisten?) Herr Landesrat, ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Vielen herzlichen Dank. - Frau Abg. Schütz fragt mich, welche zukünftige Vereinbarung wir auch im Zuge der Diskussion für den nächsten Finanzausgleich anstreben. Das ist der Kern ihrer Fragestellung. Um die Frage anständig beantworten zu können, muss ich ein bisschen ausholen, denn es gibt in dieser Frage offensichtlich immer noch einige Missverständnisse. Das habe ich mir auch gedacht, als ich Ihre gesamte Frage und Begründung gelesen habe. Daher erlauben Sie mir, ein bisschen einen Bogen spannen zu können. Die Versorgungszuständigkeit - sowohl für die Behandlung, die Diagnostik als auch für die Gesundheitsplanung und -steuerung insgesamt - beruht nicht nur auf einer Gesetzesstelle. Es wird in der einfachen Diskussion immer wieder so getan, als würde man die Weisheit des gesamten Funktionierens des österreichischen Gesundheitswesens in Artikel 40 wiederfinden. Das ist eine Verkürzung, die nicht zulässig ist. Es ist nicht eine isolierte Rechtsquelle und nicht eine einzige Gesetzespassage, die man kennen muss, um das Funktionieren des österreichischen Gesundheitswesens verstehen oder interpretieren zu können. Ganz im Gegenteil, das Gesundheitswesen ist ein Geflecht ineinandergreifender und verbindlicher Rechtsgrundlagen. Diesen Bogen möchte ich ein bisschen spannen, um Ihre Frage richtig beantworten zu können. Zu den zentralen Eckpfeilern zählen Vereinbarungen nach Artikel 15a, also Staatsverträge, insbesondere der Staatsvertrag über die Zielsteuerung-Gesundheit und der Staatsvertrag über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens. Diese beiden Artikel-15a-Vereinbarungen gelten natürlich Punkt für Punkt. Sie haben nicht nur in dem einen Artikel 40, sondern in jedem Punkt Gültigkeit. Zusätzlich zu denen ist zu beachten, dass diese staatsvertraglichen Regelungen auch gesetzliche Umsetzungen finden. Denn eine 15a-Vereinbarung per se ist kein Gesetz, sondern es ist eine Vereinbarung, die zu Gesetzen und zu Handlungen führen muss. Die gesetzliche Umsetzung und die Konkretisierung finden wir in verschiedenen Bundesgesetzen, wie zum Beispiel im Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz, aber auch im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz und natürlich auch im Österreichischen Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz. Damit ist aber nicht genug getan. Es gibt andere Vereinbarungen, die man ebenfalls sehen muss, wenn man das Funktionieren des österreichischen Gesundheitswesens verstehen will, nämlich auf der Basis dieser gesetzlichen Grundlage weitere Steuerungsinstrumente, wie zum Beispiel den Zielsteuerungsvertrag sowie die bundesweiten und regionalen Planungsinstrumente, insbesondere den österreichischen Strukturplan, der dann auch per Verordnung in Kraft gesetzt wird, und die regionalen Strukturpläne in allen neun Bundesländern. Dort finden sich die Konkretisierungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen im Rahmen der Regeln, über die ich gerade referiert habe. Vor diesem Hintergrund ist die Zustimmung zu Artikel 40 daher keine isolierte und schon gar keine ultimative Norm, sondern eine Norm, eingebettet in ein ganzes Konglomerat von Normen. Wenn man daher auf der Grundlage der bestehenden Gesetze, Verordnungen und Artikel-15a-Vereinbarung die Frage der Verantwortung in der Versorgungskapazität und der Versorgungsverantwortung definieren will, dann findet man das nicht in einem Paragrafen. Unmissverständlich findet sich in vielen Passagen bei all den von mir zitierten Gesetzesfällen ein zentraler Grundsatz: Jedes Bundesland ist für die Versorgung seiner Bevölkerung zuständig. Zur Einordnung des Gastpatiententhemas: Wenn wir uns die österreichischen Statistiken anschauen, die im Übrigen alle zugänglich sind - das sind keine geheimen Statistiken, sie finden sich alle in einer Reihe von publizierten Berichten wieder, angefangen bei der Statistik Austria bis über die GÖK -, dann sehen wir, dass 40 Prozent aller Gastpatienten in Österreich in Wien behandelt werden. Anders betrachtet: 19,6 Prozent, also fast 20 Prozent der Spitalspatienten in Wien kommen aus anderen Bundesländern. Der Hauptanteil von diesen 19,6 Prozent, nämlich über 81 Prozent, sind Menschen aus Niederösterreich. Anders gesagt: In den Wiener Spitälern ist jeder fünfte Patient ein Gastpatient und jeder sechste Patient ein Gastpatient aus Niederösterreich. Dafür gibt es keine grundsätzliche Regelung. Es ist im österreichischen Gesundheitswesen nicht vorgesehen, dass sich ein Bundesland in relevanten Versorgungsstrukturen automatisch und ohne Vereinbarung auf ein anderes Bundesland verlassen kann. Es ist also offensichtlich - das lernen wir ja aus der Debatte, die wir in der Öffentlichkeit gerade führen -, dass pauschale Abgeltungen zu keiner Kostenwahrheit führen und vor allem für manche Länder keinen Anreiz bieten, gezielter zu steuern, die Planungen aufeinander abzustimmen und letzten Endes eine Unter- und Überversorgung zu vermeiden. Daher haben wir leider die Situation - das ist gar kein erfreulicher Bericht, den ich immer wieder abgeben muss -, dass wir allein im Jahr 2024 aus dieser Betrachtung einen Negativsaldo von 610 Millionen EUR haben. Das sind 610 Millionen EUR, die der Wiener Steuerzahler berappen muss, die für Leistungen für Wienerinnen und Wiener im österreichischen Finanzausgleich gewidmet sind, die klar für Maßnahmen zweckgewidmet sind, die wir als Stadt gemeinsam so wie das Parlament und die Regierung für die Wiener Bevölkerung zu leisten haben. 610 Millionen EUR sind im Jahr 2024 ausschließlich in die Finanzierung von Leistungen gegangen, für die ein anderes Bundesland Steuergeld bekommt. Denn bei der 610-Millionen-EUR-Saldorechnung ist der Mehrmittelbereich, den wir als Bundesland bekommen, bereits berücksichtigt. Damit es kein Missverständnis gibt: Die 610 Millionen EUR sind wirklich der Saldo. Der Gesamtaufwand für Gastpatienten in Wien im gleichen Jahr betrug fast 1,2 Milliarden EUR. Nur damit es kein Missverständnis darüber gibt, was der Saldo ist - auch unter der Berücksichtigung, dass natürlich auch Wienerinnen und Wiener in anderen Bundesländern Gastpatienten sind. Aus meiner Sicht muss das in einer Saldorechnung richtigerweise auch berücksichtigt werden. Also noch einmal: Der Saldo im Jahr 2024 betrug 610 Millionen EUR. Die Abrechnung für 2025 liegt noch nicht vor - es fehlen noch einige Daten einiger Bundesländer -, aber wir rechnen damit, dass wir einen negativen Saldo von 700 Millionen EUR weit überschreiten werden. Daher bin ich mir ganz sicher, dass Sie verstehen werden, dass ich als zuständiger Landesrat nicht einfach zuschauen kann und sagen kann: Eh wurscht, der Wiener Steuerzahler zahlt das schon. Das ist nicht machbar. Wir tragen eine überregionale Verantwortung. Darüber herrscht auch kein Zweifel. Diese überregionale Verantwortung, die wir in unseren Spitälern tragen, ist aber auch klar geregelt. Es ist vor allem im Österreichischen Strukturplan Gesundheit klar geregelt. Es ist keine Gesamtverantwortung. Nein, das österreichische Struktursystem für Gesundheit sieht nicht vor, dass ein Bundesland beschließen kann, alle Leistungen einzustellen, und alle anderen müssen es machen. Das ist nicht vorgesehen. Die zentrale Verantwortung für die Planung und Steuerung eines Gesundheitssystems, des Spitalssystems ist nach wie vor eine ganz klar definierte Aufgabe jedes Bundeslandes. Daher ist völlig klar, dass man zwischen abweisbaren und unabweisbaren Patienten unterscheiden muss. Selbstverständlich habe ich immer gesagt: Über die Frage der Behandlung von Notfällen jeder Art brauchen wir gar nicht zu diskutieren. Auch die Frage der Behandlung besonderer Erkrankungen oder der Spezialbehandlung besonderer Erkrankungen, die in den besonderen Exzellenzen in unserer Stadt zu Hause sind - ob es das AKH ist, die Klinik Donaustadt, die Klinik Floridsdorf, Ottakring oder wie sie alle heißen - ist völlig unbenommen. Auch das ist im Österreichischen Strukturplan definiert. Die Kinderkrebsbehandlung im St. Anna Kinderspital: Na selbstverständlich haben wir da eine überregionale Versorgungsverantwortung und nehmen diese auch ohne Diskussion wahr. Aber das Turnussystem kennt auch Behandlungen, die planbar sind, und es kennt auch Behandlungen, die keine High Excellence im Sinne von Spezialbehandlungen wie Kinderkrebs oder Kinderchirurgie brauchen. Das sind Behandlungen, die aus der Sicht des Gesundheitssystems Alltagsbehandlungen sind - nicht aus der Sicht des Patienten. Aus der Sicht des Patienten ist jede Behandlung dringend und notwendig. Das ist überhaupt gar keine Frage. Aber aus der Sicht der Gesundheitsversorgung rede ich von Behandlungen, die überall stattfinden können, wenn man als für die Planung Verantwortlicher genug Ressourcen dafür zur Verfügung stellt. Diese abweisbaren Patienten sind klar definiert. Dort gilt ein anderes Prinzip, das an mehreren Stellen der von mir zitierten Gesetze unmissverständlich definiert ist. Dort gilt nämlich das Prinzip der wohnortnahen Versorgung. Dort gilt die Pflicht der Organisationseinheit, die für diese Planung zuständig ist - das ist das jeweilige Land -, diese wohnortnahe Versorgung auch sicherzustellen. Daher ist es überhaupt gar keine Frage, dass es, wenn das so missverstanden wird, wie das offensichtlich der Fall ist, in den nächsten Finanzausgleichsverhandlungen andere Regelungen brauchen wird. Diese Regelungen werden ganz sicherlich einem Grundprinzip folgen müssen, nämlich dem Grundprinzip "Geld folgt Leistung". Das ist ein Grundprinzip, das in der Debatte über das österreichische Gesundheitssystem immer wieder genannt wird und das auch von Ihrer Seite, von Ihren Fraktionen, immer wieder genannt wird. Ich bin dem gegenüber sehr aufgeschlossen und halte sehr viel von dieser Grundformel. Der nächste Finanzausgleich wird in der Frage der überregionalen Versorgung ganz zweifelsohne diesem Prinzip folgen müssen. Dass dieses Prinzip etwas ist, das dann nicht nur wir einfordern werden, sondern auch andere, kann man nachlesen, wenn man die Wortmeldungen der Landesrätin und des Landeshauptmannes aus Tirol verfolgt. Die sind nämlich im Westen unserer Republik in einer ähnlichen Situation wie wir bekannterweise im Osten der Republik und finden es auch relativ unwitzig, dass sie in der Zwischenzeit einen Saldo von 160 oder 170 Millionen EUR haben. Da der Haushalt des Landes Tirol wesentlich kleiner ist als unser Haushalt, kann man sich vorstellen, dass das dort einen Impact hat, der ähnliche Dimensionen hat wie bei uns. Daher sagt auch Tirol ganz klar: "Geld folgt Leistung" muss ein Prinzip sein, das man wiederfindet. Wenn wir uns jetzt die neuesten Entwicklungen anschauen, dann sehen wir, dass neben all den Diskussionen, die da so hochemotional geführt werden, die zwei Bundesländer Steiermark und Oberösterreich in aller Ruhe eine Vereinbarung schließen und in dieser Vereinbarung für die Versorgung des Salzkammergutes eine, wie ich finde, superschlaue Vereinbarung treffen. Ehrlich gesagt hätte die Steiermark auch sagen können: Was geht es uns an, was es in Oberösterreich für Probleme gibt? Es gibt ja eh die Regelungen nach dem Vorbild der niederösterreichischen Debattenführung. - Das haben sie aber nicht gemacht. Sondern im Rahmen der gleichen Gesetze, die für Niederösterreich, Wien und das Burgenland gelten, haben Oberösterreich und Steiermark eine Vereinbarung getroffen. Ich denke, diese Vereinbarung wird die Benchmark sein. Letzten Endes wird das auch die Matrix sein, nach der wir Copy and Paste für die zukünftigen Regelungen im Finanzausgleich zum Finanzieren der überregionalen Versorgung machen werden. - Danke. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. - Die 1. Zusatzfrage kommt von der Frau Abg. Schütz. - Ich bitte um die Fragestellung. Abg. Angela Schütz, MA (FPÖ): Danke, Herr Landesrat, für die ausführliche Beantwortung. Ich muss aber trotzdem auf die aktuelle Situation zurückkommen. Sie haben ja jetzt die Förderung an die Ordensspitäler an die Bedingung geknüpft, dass die Gastpatientenzahlen 2019 unter 30 Prozent gesenkt werden. Das ist nicht nur indiskutabel. Es hätte im Falle, dass es keine Dotierung gegeben hätte, ja auch zu einer Versorgungslücke für die Wiener Bevölkerung und natürlich zu Arbeitsplatzverlusten geführt. Deshalb haben natürlich auch alle dieser Förderung grundsätzlich zugestimmt, obwohl diese Vereinbarung selber als negativ und inakzeptabel gesehen wurde. Diese Vereinbarung, so wie sie getroffen wurde, widerspricht ja der aktuellen 15a-Vereinbarung über die grundsätzlich zugekaufte Leistung. Auch wenn das, was Sie jetzt ausgeführt haben, verständlich war, so ist es ja trotzdem so, dass das, was aktuell paktiert worden ist, bis zum nächsten Finanzausgleich einzuhalten ist. Meine Frage daher an Sie: Wie gedenken Sie bis zum nächsten Finanzausgleich sicherzustellen, dass Menschen, die eine Operation wie eine Herzoperation brauchen - den Artikel dazu haben wir heute im Burgenland in der Zeitung gelesen - oder die auf eine Behandlung angewiesen sind, die sie brauchen, diese auch zeitnah erhalten, so wie es in der 15a-Vereinbarung vereinbart war? Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herr Landesrat, bitte. Amtsf. StR Peter Hacker: Ich bin jetzt von der Fragestellung ein bisschen verwirrt. Also zunächst einmal versuche ich, das für mich zu schlichten und danach meine Antwort auszurichten. Zunächst einmal empfehle ich, dass Sie mit einer Herzoperation nicht nach Speising gehen. Die Kollegen in Speising mögen es mir verzeihen, aber die sind auf Orthopädie spezialisiert. Ich empfehle, dort keinen Herzeingriff machen zu lassen - erster Punkt. Zweiter Punkt: Es ist eine Regelung, die wir - ich darf daran erinnern - hier gemeinsam beschlossen haben - und zwar einstimmig. Ich gehe davon aus, dass jeder alles gelesen hat, was in der Vereinbarung drinnen steht. Ich gehe davon aus, dass Sie auch gelesen haben, dass das, was wir zur Beschlussfassung vorgelegt haben, auch einvernehmlich mit den betroffenen Spitälern vereinbart war, und wir mit den betroffenen Spitälern eine Regelung getroffen haben, die einvernehmlich festgelegt wurde und dann erst zur Subventionsbeschlusslage vorgelegt wurde. Die betroffenen Spitäler sind es ja auch, von denen Sie und ich wissen - man kann es ruhig auch aussprechen -, dass die im Augenblick von Niederösterreich geklagt werden, genau genommen von einem Patienten aus Niederösterreich. Also alles, was wir in der Propagandaschlacht der niederösterreichischen ÖVP permanent darüber lesen, dass Niederösterreich Wien klagt, sollte man schon irgendwie nüchtern betrachten. Im Augenblick klagt ein Patient ein katholisches Ordensspital in Wien. Sie können sich sicher sein, dass die katholischen Ordensspitäler in Wien das relativ unwitzig finden. Daher war es gar nicht einmal so schwierig, mit den Ordensspitälern zu einer gemeinsamen Vereinbarung über den zukünftigen Weg und die zukünftige Entwicklung zu kommen. Denn die Ordensspitäler haben auch die Erfahrung gemacht, dass sie in Niederösterreich vor verschlossenen Türen gestanden sind, als sie mit niederösterreichischen Landesräten und Landeshauptfrauen die Unterstützung des Landes Niederösterreich zur Behandlung von niederösterreichischen Patienten besprechen wollten. Man sollte schon wissen, dass das in Wirklichkeit alles stattgefunden hat. Ich weiß, dass Sie das auch wissen. Daher sollte man es nur nicht vergessen, wenn wir die Debatte führen. Wenn also Niederösterreich den katholischen Ordensspitälern die Tür vor der Nase zugeschlagen hat, dann verstehe ich auch, dass die sagen: Okay, da kommen wir offensichtlich nicht weiter. Wir brauchen eine neue Orientierung. Diese neue Orientierung haben wir mit den Ordensspitälern in intensiven Gesprächen, die auch unterschiedliche Varianten beinhaltet haben, durchdiskutiert, ausdiskutiert und fertig diskutiert und danach einen Beschluss zur Beschlussfassung vorgelegt, der dann auch einstimmig beschlossen wurde. Ich wüsste jetzt also nicht, was an dieser Vorgehensweise anzuzweifeln ist oder was an der Vorgehensweise falsch sein sollte. Wir sind alle sehr zufrieden mit dieser Vorgehensweise, auch die Ordensspitäler, die Barmherzigen Brüder und auch Speising. Es sind also alle zufrieden mit der Regelung. Nicht zufrieden ist das Land Niederösterreich. Wenn die ÖVP in Niederösterreich jetzt allen Ernstes propagiert, dass ich schuld daran bin, dass ihr erfolgreiches Gesundheitsmodell jetzt zerstört wird, kann ich Ihnen nur sagen: Ja, genau, endlich richtig verstanden. Ein Gesundheitsmodell, das davon ausgeht, dass die anderen Bundesländer die eigenen Aufgaben erledigen, ist kein gutes Gesundheitsmodell. Das ist ein bequemes Gesundheitsmodell. Dem stimme ich zu. Das kann ich nachvollziehen. Es ist auch leiwand, wenn man das Geld nicht dafür ausgeben musst, wofür man es bekommt. Das verstehe ich auch. Das kann ich auch nachvollziehen. Es hilft aber überhaupt nichts. Wir haben Niederösterreich eingeladen, eine gemeinsame Planung zu machen. Wir haben Niederösterreich eingeladen, eine gemeinsame Finanzierung zu vereinbaren. Niederösterreich hat entschieden, dass es diese Gespräche im Augenblick nicht ernsthaft führen will. Ich bin mir sicher, dass wird sich im Laufe der Zeit ändern. Im Augenblick ist es aber eine Situation, die unveränderlich ist. Mehr kann ich dazu nicht sagen. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 2. Zusatzfrage wird von der Frau Abg. Korosec gestellt. - Bitte. Abg. Ingrid Korosec (ÖVP): Herr Landesrat, noch einmal zu der Gastpatientendiskussion. Es stellt sich ja heraus - ich meine, wir haben das ja schon oft aufgezeigt -, dass die Effizienz in Wien gerade im Bereich der Spitäler nicht dem entspricht, wie es in anderen Bundesländern ist. Daher kommen Sie auch mit den Finanzmitteln nicht aus, die an sich vorgesehen sind. Ich frage Sie jetzt - ich glaube, wir haben das schon öfter gemacht, aber bisher noch kein Ergebnis gehört: Was haben Sie vor, um die Kosteneffizienz der Wiener Fondsspitalsträger zu steigern, die einfach enorm viel kosten? - Es sind aber nicht die Ärztegehälter, sondern die Struktur an sich, die sehr viel kostet. In welcher Form können Sie sich vorstellen, hier Veränderungen vorzunehmen, damit es sich mit den Mitteln, die im Finanzausgleich gegeben sind, ausgeht? - Derzeit geht es sich nicht aus, weil die Kosten in Wien eben viel höher sind als in anderen Bundesländern. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herr Landesrat, bitte. Amtsf. StR Peter Hacker: Das ist eine Diskussion mit den Kollegen in Niederösterreich. Also, Sie können sich sicher sein: Wenn wir in den Wiener Spitälern am Freitag zu Mittag zusperren und am Montag in der Früh gemütlich wieder aufsperren, keine Nachtdienste haben, keine 24/7-Notfallversorgung haben, keinen Nachtdienst am Samstag und keinen am Sonntag machen und auch nicht um Mitternacht operieren, wenn Patienten um Mitternacht nach Wien gebracht werden, wie das zum Beispiel sogar nachlesbar am Karfreitag aus Oberösterreich der Fall war, sondern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einfach daheim bleiben und einen auf Osterhasen machen, dann können Sie sich sicher sein, dass wir unsere Kosten dramatisch nach unten senken können. Es ist also nicht die Frage, ob wir das können, sondern die entscheidende Frage ist: Wollen wir so ein Spitalssystem? - Ehrlich gesagt - ich sage es, wie es ist: Ich stehe darauf, dass unsere Ärztinnen und Ärzte oft bis um zwei, drei oder vier in der Früh durchoperieren. Ich stehe darauf, dass ich mit Sicherheit sagen kann: Bei jeder Rettung in einem Wiener Spital wird der Patient oder die Patientin sofort versorgt und nicht einmal übers Wochenende gebracht, und man schaut dann am Montag weiter. Das ist der Unterschied in der Kostenstruktur. Wir wissen ganz genau, dass in unserem benachbarten Lieblingsbundesland ganze Abteilungen übers Wochenende zusperren. Das ist in Wien nicht der Fall. Das ist der Unterschied zwischen einer, wie ich finde, verantwortungsvollen Akutversorgung und einer nicht verantwortungsvollen Akutversorgung. Ich brauche mir nur die Rettungszufahrten anzuschauen: Alle dreieinhalb Minuten fährt über die gesamten 24 Stunden eine Rettung ins Wiener Spital, und es ist garantiert, dass die Patienten auf höchstem Niveau behandelt werden - und zwar sofort. Sie erinnern sich an den Jahresbericht: 50 Prozent der operativen Eingriffe in unseren Spitälern finden binnen zwei Tagen statt. Das ist das Leistungsvolumen, das wir in Wien haben. Dann sage ich dazu: Ja, das hat seinen Preis, das tut weh. Ich hoffe, die Frau Finanzstadträtin hört zu. Das hat seinen Preis. (Zwischenruf bei der SPÖ: Oh, ja!) - Bitte, danke dir. - Gar keine Frage, aber wenn wir sagen, wir wollen die beste Gesundheitsversorgung für unsere Bevölkerung, dann hat das auch seinen Preis. Das ist jetzt die entscheidende Frage für die Weiterentwicklung des österreichischen Gesundheitswesens, insbesondere in den benachbarten Bundesländern. Die werden sich entscheiden müssen: Wollen sie ebenfalls die beste Gesundheitsversorgung für ihre Bevölkerung? Wollen sie nach einem schweren Unfall um Mitternacht am Feiertag ebenfalls garantiert wissen, dass die Patientinnen und Patienten behandelt werden, oder nicht? - Man kann es eh anders entscheiden, aber man muss auch dazu stehen. Das wird, glaube ich, die spannende Frage werden, die wir alle erleben werden, wenn es dann um die Finalisierung der Gesundheitsreform-Diskussionen und um die Finanzierung im nächsten Finanzausgleich geht. Jedenfalls ist eines sicher: Die Vollversorgung am Wochenende gibt es nicht zum Nullpreis. Ich bitte zu verstehen, dass das nicht möglich ist. Zum Leidwesen meiner Finanzstadträtin werde ich die Notfallabteilungen unserer Spitäler am Wochenende daher nicht zusperren. - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke für die Beantwortung. - Die 3. Zusatzfrage kommt von der Abg. Huemer. - Bitte. Abg. Mag. Barbara Huemer (GRÜNE): Vielen Dank, Herr Landesrat. Sie haben uns ja gezeigt: Das Gesundheitssystem gehört, wie man nicht zu Unrecht sagt, zu einem der komplexesten. Sie haben ein Szenario skizziert, das Ihnen anscheinend am sympathischsten wäre, nämlich "Geld folgt Leistung" im Finanzausgleich. Jetzt möchte ich die GastpatientInnenfrage nicht nur zu einer Geldfrage machen, denn darüber haben Sie gesprochen, sondern Sie haben uns auch immer wieder gesagt, auch die Wartezeiten auf gewisse Operationen hingen damit zusammen, dass viele inländische GastpatientInnen in Wien versorgt werden, obwohl sie in ihrem Heimatbundesland versorgt werden könnten. Wenn ich jetzt Ihrer Idee "Geld folgt Leistung" folge, dann schließe ich daraus, dass egal wie viele Menschen aus Niederösterreich doch wieder in Wien operiert werden könnten und sich das sicher nicht zu Gunsten einer Verkürzung der Wartezeit für WienerInnen auswirken würde. Sehe ich das richtig, oder habe ich das falsch verstanden? Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herr Landesrat, bitte. Amtsf. StR Peter Hacker: Die Frau Abgeordnete ist eine Kennerin von mehr Details. Die Frage ist berechtigt, und ja, Sie haben recht, es gibt eine Wechselwirkung. Faktum ist aber auch, wir schaffen im Augenblick die kürzesten Wartezeiten in ganz Österreich in fast allen Fächern, obwohl wir bei einem von fünf Patienten von Gastpatienten reden, wo wir keine Finanzierung kriegen. Also ich gehe davon aus, dass, wenn wir zu einer Finanzierungsvereinbarung kommen, die Frage zu klären sein wird, welche Eingriffe weiterhin in Wien stattfinden sollen und welche nicht. Das ist eine Frage, die wir in Wien nicht beeinflussen können. Das muss jedes Bundesland in seiner Planungskompetenz machen. Das ist ja auch der Grund, warum der Bürgermeister und ich die ganze Zeit schon vorschlagen, dass wir Österreich im Gesundheitsregionen wirklich planen. Das wären dann Planungsgemeinschaften, das wären Finanzierungsgemeinschaften, wo sich die Frage nach einer Bundeslandgrenze gar nicht mehr stellt, wir uns aber nicht entheben der Verantwortung, die wir haben. Also wir werden verantwortungsvoll in die Umsetzung von Gesundheitsregionen gehen müssen. Und da wird man sich auch bekennen müssen, will man die Top-Class-A-Gesundheitsversorgung im Spital haben, oder reicht Top Class B. Das ist eine Entscheidung, die eine politische Entscheidung ist, die in der Gesundheitspolitik des jeweiligen Landes zu treffen ist, wenn es um die Spitalsversorgung geht. Die kann ich nicht vorwegnehmen. Wenn wir uns einigen, wir wollen alle Top Class A und wir kriegen eine entsprechende Finanzierung unseres Aufwandes, spricht dann etwas dagegen, weiter in Wien die Behandlungen durchzuführen? - So sehe ich den Nukleus Ihrer Frage. Aus meiner Sicht spricht nichts dagegen, das dann auch weiter zu tun. Das bedeutet aber natürlich eine entsprechende gemeinsame Planung der Gesundheitsversorgung zwischen Wien und Niederösterreich. Aber spricht etwas dagegen? - Aus meiner Sicht spricht nichts dagegen. Es spricht nur etwas dagegen, dass wir die Behandlung machen, aber die Finanzierung aus dem Wiener Steuergeld kommen muss. Da spricht etwas dagegen, weil das eine echte Benachteiligung des Wiener Steuerzahlers ist, und ich finde, das kann man nicht mehr hinnehmen. Also dort sehe ich die Balance, und dort sehe ich auch den Spielraum. Ich kann nur sagen: Wir machen Vorschläge. Es liegt dann daran, sich zu einigen. Das heißt, man greift die Vorschläge auf oder nicht. Da kann ich nicht sagen, wie wird sich Niederösterreich entscheiden. Bei der Diskussion über die Herzchirurgie - die Frage der Frau Kollegin habe ich zuerst vergessen zu beantworten - sieht man ja, dass österreichische Strukturplanung offensichtlich nicht sozusagen als ultimo ratio gesehen wird in manchen Bundesländern, denn dort gibt es einen klaren Plan über die herzchirurgische Versorgung in Österreich. In dem Plan kommt Oberwart nicht vor. Also, es wird am Ende des Tages, wenn wir zu einem Ergebnis kommen, eine Frage sein, wie ernst nehmen wir dann auch alle Details des Ergebnisses? - Ich kann es nicht vorab sagen, ich weiß es nicht. Bin ich bereit? - Ja. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke für die Beantwortung auch der 4. Frage. Die 5. Anfrage (FSP-597703-2026-KSP/LM) wurde von Frau Abg. Rezaei gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Digitales gerichtet. (Sehr geehrte Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin! Wie wird im Rahmen der Visitor Economy Strategie durch Maßnahmen des Landes Wien sichergestellt, dass das angestrebte Wachstum im Tourismus im Einklang mit der Lebensqualität der Wienerinnen und Wiener steht?) Ich ersuche die Frau Vizebürgermeisterin um Beantwortung. Lhptm-Stv.in Barbara Novak, MA: Ja, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Eine Frage zum großartigen Tourismusstandort Wien, allerdings auch eine Frage, die eine gewisse Sorge impliziert, inwiefern sich der Wiener Tourismus und das Wachstum des Wiener Tourismus auf die Lebensqualität unserer Stadt auswirken könnte. Eine Frage, die natürlich gerade die Wiener Wirtschaft, aber auch die Stadt Wien und den Wien Tourismus intensiv beschäftigt. Auf der einen Seite wissen wir, dass der Wien Tourismus eine hohe Wertschöpfung in unserer Stadt lukriert und gerade auch für einen Teil der Resilienz unseres Wirtschaftswachstums ganz besonders maßgeblich ist. Auf der anderen Seite sehen wir natürlich auch in internationalen Beobachtungen, dass große Touristenanstürme Veränderungen der Lebensqualität und vor allem des Zusammenlebens in einer Stadt haben können. Daher gibt es seit Oktober 2019 unter der Leitung des Wiener Tourismusverbandes eine dazugehörige Strategie, die darauf abzielt, gutes Wachstum, nachhaltiges Wachstum, Wachstum mit Verantwortung zu generieren. Diese Strategie strukturiert sich auf einige Bereiche. Das Ziel ist immer, durch sehr vorausschauende Steuerung und datenbasierte Entscheidungen sehr empirisch zu arbeiten, den Wien Tourismus gut zu steuern und mit der Lebensqualität der Stadt in Einklang zu bringen. Es gibt dabei ein klares Motto und das heißt: Qualität hat Vorrang vor dem reinen Wachstum. Das formuliert, wenn man so will, auch das verantwortungsvolle Wachstum. Tourismus ist per se kein Selbstzweck. Wir sehen natürlich die wirtschaftliche Bedeutung. 5,3 Milliarden EUR ist die jährliche Wertschöpfung in Wien, sichert fast 115 000 Arbeitsplätze und trägt damit zu 11,8 Prozent der gesamtbeschäftigten Vollzeitäquivalente, die wir in Wien haben, bei. Natürlich wird die Infrastruktur der Stadt damit auch stark in Anspruch genommen, vor allem auch all das, was wir im kulturtouristischem Segment zu bieten haben, weil sehr viele gerade wegen der Kultur nach Wien kommen. Wir haben 2025 mit 20,1 Millionen Nächtigungen die Schallmauer durchbrochen. Lassen Sie mich kurz die fünf ineinandergreifenden wichtigsten Mechanismen unserer Tourismusstrategie erläutern. Das ist einerseits die schon von mir genannte Messbarkeit, das heißt die laufende unabhängige Evaluierung und Studien, Erhebungen, die einerseits die Tourismusakzeptanz bei den Wienerinnen und Wienern, und andererseits natürlich auch die Zufriedenheit der Gäste erfragt und damit Steuerungsgrößen ermöglicht. Dann die ganz klare Frage der Qualität - der Wiener Tourismus setzt auf, wenn man so will, Wunschgäste, die sich im Bereich Kultur, die sich vor allem im Bereich Messe- und Kongresstourismus verorten lassen, anstatt großen Massentourismus anzustreben. Das merkt man dann auch in den Werbekampagnen, in den Auftritten nach außen, im internationalen Auftritt. Die Steuerung ist ein großes Thema, die Besucherströme durch Wien zu lenken. Das machen wir zum Beispiel mit digitalen Tools wie der ivie, mit ganz gezielten Grätzelbelebungen und dementsprechenden Angeboten und Informationen. Der vierte Bereich heißt Nachhaltigkeit, da gibt es das ganz klare Ziel - und da hat sich ja auch die Wiener Tourismusstrategie und der Wiener Tourismus in die Smart-City-Strategien dementsprechend eingeklinkt -, dass mit zertifizierten Betrieben gearbeitet wird und dass man sehr viel die Gastronomie, Hotellerie und die Tourismusbetriebe mitnimmt, die da schon Großartiges leisten. Jedes Jahr kommen mehr Betriebe dazu, die sich auch dieser Zertifizierung an dieser Nachhaltigkeit im Tourismus dementsprechend verschreiben. Schlussendlich noch die Frage von Kooperation: Kooperation einerseits mit den PartnerInnen vor Ort, also mit den SozialpartnerInnen, mit der Wirtschaft, mit den Tourismuseinrichtungen, den Kultureinrichtungen, aber schlussendlich auch mit Wissenschaft und Forschung, um auch wieder in unserem Bereich der Steuerung voranzukommen. Ich glaube, diese Punkte garantieren, dass wir ein sehr gezieltes verantwortungsvolles Wachstum im Tourismus haben. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 1. Zusatzfrage wird von der Frau Abg. Keri gestellt. - Bitte. Abg. Sabine Keri (ÖVP): Guten Morgen, Frau Landesrätin! Ich glaube, Sie wissen, worauf meine Frage abzielen wird. Es geht um die Sonntagsöffnungszeiten. Es gibt ja in Berlin zum Beispiel ein Modell, das vielleicht zu einem Kompromiss einladen würde, dass eine gewisse Anzahl von Sonntagen zumindest offen ist. Können Sie sich vorstellen, diesem Modell näherzutreten oder sich das einmal genauer anzusehen? Präsident Ing. Christian Meidlinger: Frau Landesrätin, bitte. Lhptm-Stv.in Barbara Novak, MA: Danke, Frau Abgeordnete, für Ihre Frage, die tatsächlich eine ist, die uns seit vielen Jahren in diesem Haus immer wieder in regelmäßigen Abständen begleitet. Ich darf vielleicht auf zwei Bereiche besonders verweisen: einerseits auf das Regierungsübereinkommen, wo wir festgelegt haben, dass diese Debatte um die Frage möglicher Modelle und möglicher Szenarien zur Sonntagsöffnung uns auch in dieser Regierungsperiode aktiv begleitet - das ist auch permanent und immer der Fall, sie begleitet uns sehr freundschaftlich, aber doch -; andererseits auf die sehr deutlichen Aussagen des Landeshauptmannes von Wien, der klar formuliert, dass für ihn zum einen ausschließlich eine sozialpartnerschaftliche Einigung in dieser Frage Voraussetzung ist, um hier tätig zu werden, und zum anderen sehr deutlich auf den freien Sonntag verweist, der für viele - nicht nur für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch für viele Vereine, Institutionen und insbesondere auch Religionsgemeinschaften - von großer Bedeutung ist. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke für die Beantwortung. - Die 2. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg. Arsenovic. - Bitte. Abg. Johann Arsenovic (GRÜNE): Guten Morgen Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin! Ich habe ja die Ehre, schon seit 2005 im WienTourismus tätig sein zu dürfen, ich habe diese Erfolgsstory mitverfolgen dürfen seit über 20 Jahren. Deswegen möchte ich mich auch von hier aus bei Norbert Kettner und seinem Team bedanken für die wirklich großartige Arbeit. Sie haben ein paar Zahlen genannt, ein Teilbereich davon war voriges Jahr der Kongresstourismus, wo wir wirklich alle Rekorde gebrochen haben und sogar Barcelona überholt haben - ich beschäftige mich sehr viel vor allem mit dem Vergleich mit Barcelona -, sodass wir jetzt die Nummer 1 im Kongresstourismus sind mit zwei Millionen Nächtigungen, mit einer Wertschöpfung von 1,7 Milliarden EUR. Das ist großartig. Aber wie Falco schon gesagt hat: Es ist oft einfacher, Nummer 1 zu werden, aber wie schafft man es, dass man dann weiterhin Nummer 1 bleibt. Wie wir wissen, hat es Falco nicht geschafft, er ist nur einmal die Nummer 1 in Amerika gewesen, hat es nicht wiederholen können. Deswegen jetzt die Frage an Sie: Wie schaffen wir das, dass wir auch in Zukunft die Nummer 1 bleiben? Gibt es Ideen, und was sind Ihre Pläne, damit wir es besser als Falco machen? Präsident Ing. Christian Meidlinger: Bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv.in Barbara Novak, MA: Vielen herzlichen Dank. Ich würde sagen: Vienna Calling. Ich möchte mich vor allem dem Dank, den Sie ausgesprochen haben für unseren Wiener Tourismusdirektor Norbert Kettner und seinem ganzen Team gerne anschließen. Tatsächlich ist da jeden Tag sehr intensive Arbeit dahinter, um diese Erfolge einzufahren. Denn ja, es ist nicht selbstgegeben, sondern es muss stetig daran gearbeitet werden. In dem Zusammenhang, glaube ich, ist es wichtig, die Institutionen, die wir uns an Instrumenten geschaffen haben, wie zum Beispiel das Meeting Destination Büro, das sich organisatorisch darum kümmert, gezielt Kongresse und Messen nach Wien zu holen, das in der Akquise, in der Koordination, in der Kooperation tätig ist, zukünftig gut auszustatten und zu stärken. Wir sehen, dass 2025 ein großartiges Messejahr war, dadurch auch sehr, sehr viele Arbeitsplätze geschaffen werden und eine hohe Wertschöpfung lukriert wird. Man darf auch nicht vergessen, dass KongresstouristInnen im Durchschnitt 560 EUR pro Person am Tag ausgeben, während - ich sage jetzt einmal - normale TouristInnen 360 EUR ausgeben. Also wir sehen da einfach auch, dass die Wertschöpfung durch KongresstouristInnen wesentlich höher ist. Auch das wollen wir natürlich im Auge behalten. Das ist auch eine Frage von Qualitätstourismus, der zu unterstützen ist. Was werden wir daher weiter machen, um diese Pole-Position zu halten? - Wie gesagt, einerseits die Institutionen, die wir haben, gut ausstatten - personell, aber auch ressourcentechnisch. Andererseits ist es mir ein großes Anliegen, dass die Messe- und vor allem Kongressdestinationen, die wir in Wien haben, die ja nicht alle im Eigentum der Stadt stehen - im Eigentum der Stadt steht vor allem die Messe Wien, aber es gibt natürlich weitere wie das Austria Center oder auch die Hofburg -, in der Kommunikation und Kooperation noch viel enger zusammengeschweißt werden. Da, glaube ich, ist ein bisschen Luft nach oben, dass man da auch gemeinsam an einer Strategie und an einem Strang zieht, weil wir gemeinsam das Ziel haben, hohe Auslastungen in den Destinationen zu haben. Andererseits glaube ich, sollten wir uns auch empirisch ganz genau ansehen, was die Infrastruktur der nächsten Jahre und Jahrzehnte sein wird für dieses Segment, um zu sehen, in welchen Größenordnungen und mit welchen Qualitäten wir rechnen können, insbesondere auch zu schauen, welche technischen Ausstattungen braucht es, um das Niveau zu halten und auch voranzuspielen. Messe und Kongresse sind ja nicht mehr ganz so wie ein Landesparteitag, sondern wirklich Entertainmentveranstaltungen, also sehr hybrid. Es braucht also auch ein hohes technisches Ausstattungsniveau, das auch in die Umsetzung zu bringen ist, wo zu schauen ist, was es hier an Infrastrukturen in den nächsten Jahren brauchen wird, um einen ganz klaren Fokus auf gute Messe- und Kongressausstattung zu legen. An dieser Stelle ein hoffentlich gemeinsamer Appell an den Bund: Wir brauchen ganz dringend die Redoutensäle wieder in unserer Verfügbarkeit der Stadt, also in Summe für die Kongresse. Die fehlen uns jetzt gerade am Markt einfach sehr. Ich hoffe, dass es bald zu einer Renovierung kommt, damit wir dort auch wieder Veranstaltungen anbieten können, vor allem die Galadiners für die internationalen Konferenzen. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke für die Beantwortung. - Ich darf auf der Besuchergalerie recht herzlich Studierende der Universität Wien der Fachrichtung Politikwissenschaft begrüßen. Herzlich willkommen hier im Wiener Landtag! (Allgemeiner Beifall.) Wir sind mitten in der Fragestunde und die 3. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg. Guggenbichler. - Bitte. Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ): Guten Morgen, Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin! Ein bisschen überrascht war ich schon über die Frage von der Kollegin der ÖVP. Wenn eine christlich-soziale Partei sonntags die Menschen nicht mehr zum sonntäglichen Kirchgang gehen lassen will, ist das für mich eher unverständlich. Sie haben das eh kurz angesprochen, dass es auch religiöse Hintergründe gibt. (Zwischenruf von Abg. Harald Zierfuß.) Ich bin sehr froh, dass die Sozialdemokratie in diesem Fall auch für die Sonntagsruhe der Arbeitnehmer steht, das darf ich einmal vorangeben. Weil Sie das gerade angesprochen haben, was die Redoutensäle betrifft - gestern hatte ich lustigerweise ein Gespräch diesbezüglich. Es gibt eine große Mär, dass das in der Verantwortung des Parlaments liegt, aber es liegt in der Verantwortung der Burghauptmannschaft. Ich habe eine Frage bezüglich ihrer Wichtigkeit. Es geht, glaube ich, um 20 Millionen weniger Wertschöpfung im Jahr, nur weil diese Säle nicht offen sind, habe ich die Information bekommen. Ich habe gestern mit dem Hofburg-Direktor darüber gesprochen. Werden Sie sich beim Finanzminister Marterbauer einsetzen, dass das Wirtschaftsministerium im Rahmen der Burghauptmannschaft das Budget kriegt, diese Redoutensäle zu renovieren, damit wir wieder ein tolles Kongresswesen in Wien bekommen? Präsident Ing. Christian Meidlinger: Bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv.in Barbara Novak, MA: Beim Finanzminister, beim Wirtschaftsminister, bei der Burghauptmannschaft, bei allen, allen, allen, die hier einen positiven Beitrag leisten können. (Beifall bei der SPÖ und von Abg. Dipl.- Ing. Selma Arapovic.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke für die Beantwortung, Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin. - Die Fragestunde ist somit beendet. Wir kommen nun zur Aktuellen Stunde. Der Grüne Klub im Rathaus hat eine Aktuelle Stunde mit dem Thema "Mehr einzahlen - weniger erhalten: Zweckwidmung der Mehreinnahmen aus dem Wohnbauförderungsbeitragstarif sicherstellen" verlangt. Das Verlangen wurde gemäß § 39 Abs. 2 der Geschäftsordnung ordnungsgemäß beantragt. Ich bitte den Erstredner, Herrn StR Peter Kraus, die Aktuelle Stunde zu eröffnen, wobei ich bemerke, dass seine Redezeit mit zehn Minuten begrenzt ist. - Bitte. StR Peter Kraus, MSc: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe BesucherInnen auf der Besuchergalerie! Die heutige Aktuelle Stunde behandelt einen Punkt, wo es sich, glaube ich, auszahlt, wirklich genauer hinzuschauen. Es geht um die Wohnbauförderbeiträge, denn seit 1. Jänner 2026 zahlen die Wienerinnen und die Wiener mehr, bekommen aber weniger. Die Wohnbauförderung hat eigentlich ein Versprechen in sich, nämlich das Versprechen: mehr Geld für leistbaren Wohnraum, mehr Geld für soziale Infrastruktur. Heute wissen wir, sehr geehrte Damen und Herren, dieses Versprechen wurde von der Stadtregierung gebrochen. (Beifall bei den GRÜNEN.) Worüber reden wir, wenn wir über den Wohnbaufördererbeitrag sprechen? - Wir sprechen über nichts anderes als über Lohnnebenkosten. Lohnnebenkosten sind aktuell ja medial wieder ein Begriff, der - ich erinnere an die Medienberichterstattung seit gestern - in aller Munde ist. Die Bundesregierung, die Dreierkoalition hat auf Bundesebene angekündigt, dass die Lohnnebenkosten gesenkt werden sollen. Soweit ich das jetzt überblicke, sind noch nicht alle Details da - übrigens eine Lohnnebenkostensenkung, die ausschließlich Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen zugutekommt, die ArbeitnehmerInnen haben von dieser Lohnnebenkostensenkung nichts. Aber kommen wir wieder zurück in den Wiener Landtag. Denn während am Ballhausplatz auf Bundesebene jetzt weißer Rauch aufsteigt, sehen wir hier in Wien eigentlich seit vier Monaten das komplette Gegenteil. In Wien werden die Lohnnebenkosten nämlich nicht gesenkt, in Wien haben SPÖ und NEOS die Lohnnebenkosten erhöht. Das heißt, die Senkung des Bundes, wenn sie kommt, trifft auf erhöhte Lohnnebenkosten in Wien. Damit ist jeglicher Erfolge, der jetzt auf Bundesebene gefeiert wird, in Wien eigentlich schon vornherein verpufft, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN.) Schauen wir uns nochmals die Erhöhung in Wien im Detail an, damit wir auch verstehen, worum es geht bei diesem technischen Begriff. Seit 1. Jänner 2026 wurde eben der Beitrag für die Wohnbauförderung erhöht. Der bemisst sich an der Lohnsumme, das heißt alle Menschen, die in Wien arbeiten, alle Angestellten, aber auch die ArbeitgeberInnen, zahlen 1 Prozent der Lohnsumme zu gleichen Teilen in die Wohnbauförderung ein. In Wien hat man diesen Beitrag mit 1. Jänner jetzt um ganze 50 Prozent erhöht. Das bedeutet auch deutliche Mehreinnahmen. Rund 235 Millionen EUR mehr nimmt Wien seit 1. Jänner ein. Bevor wir uns anschauen, wofür das Geld verwendet wird, muss ich schon sagen, das ist schon beachtlich. Warum betone ich das so? - Dieser Wohnbauförderbeitrag wurde 1952 eingeführt mit einem Prozent. Das heißt seit über 70 Jahren ist er Teil der Lohnnebenkosten. In diesen 70 Jahre hat es keine einzige Bundesregierung, keinen einzigen Landtag, keine einzige Koalition gegeben, die diesen Wohnbauförderbeitrag erhöht hat. Niemand hat das in der Geschichte dieser Republik erhöht. Da hat es schon die Wiener NEOS dafür gebraucht, um diese Lohnnebenkosten zu erhöhen. Sie, die Wiener NEOS, haben Arbeit in Wien teurer gemacht! Das ist das Ergebnis dieser Steuer- und dieser Wirtschaftspolitik, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei GRÜNEN und ÖVP.) Wir sehen ja generell in den letzten Jahren - und das kann man auch unterschiedlich bewerten und beurteilen - insgesamt einen Trend der Lohnnebenkosten, der eher nach unten zeigt. Irgendwie wirkt es dann noch merkwürdiger, dass die NEOS in Wien die Einzigen sind, die hier eine Erhöhung durchdrücken. Aber mir geht es darum: Wer von den arbeitenden Menschen in Wien mehr verlangt, der muss auch mehr liefern. Was geliefert wird, muss auch im Ergebnis dort ankommen, wo es versprochen wird. Damit bin ich beim Punkt, wie dieses Geld, wie diese Mehreinnahmen in Wien verwendet werden. Ich habe schon gesagt, 235 Millionen EUR Mehreinnahmen hat die Erhöhung der Wiener Wohnbauförderung gebracht. Im Voranschlag 2025 waren es 378 Millionen EUR aus dem Titel der Wohnbauförderung. Jetzt im Voranschlag 2026 sind es rund 614 Millionen EUR - auf der Einnahmenseite. Sie sehen einfach wirklich deutliche Mehreinnahmen. Jetzt schauen wir auf die Ausgabenseite, also wie wird dieses Geld verwendet, das übrigens für leistbaren Wohnraum eingenommen wird? - Davon fließen im Jahr 2026 - da habe ich jetzt die Wohnbeihilfe schon reingerechnet, weil sonst wären es nur rund 400 Millionen EUR - 447 Millionen EUR in den Bereich des leistbaren Wohnens der Wohnbauförderung. Das heißt aber auch, dass ganze 329 Millionen EUR nicht in den Wohnbau fließen, sondern die fließen irgendwo in das allgemeine Budget, um dort Budgetlöcher zu stopfen. 42 Prozent (Abg. Dipl.- Ing. Dr. Stefan Gara: Falsch, falsch, falsch.) - Ich habe Ihnen die Zahlen aus Ihrem Voranschlag vorgelesen. (Zwischenruf von Abg. Harald Zierfuß.) - Nochmal. Wir rechnen es nochmal durch, liebe NEOS: 447 Millionen EUR fließen in die Wohnbauförderung, stimmt das oder nicht? (Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara: Ja.) - 447 Millionen EUR fließen in die Wohnbauförderung. Ja? - Gut. 614 Millionen EUR werden für Wohnbauförderung eingenommen. (Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara: Richtig.) Das ist eine Lücke von 329 Millionen EUR, die nicht in die Wohnbauförderung fließen. (Zwischenrufe bei den NEOS.) Das heißt, 42 Prozent der Einnahmen fließen nicht in die Wohnbauförderung, das heißt eine Zweckentfremdung von 42 Prozent der Wohnbauförderung! Da können Sie noch so viel herumrechnen, Sie geben dieses Geld nicht für leistbaren Wohnraum aus! (Beifall bei GRÜNEN und ÖVP.) Dann vergleichen wir jetzt nochmals die Ausgaben. Schauen wir, wie viel hat die Stadt im Jahr 2024 für Neubau und Sanierung ausgegeben? - Da sehen wir nämlich, dass sogar im Vergleich von Rechnungsabschluss 2024 zu Voranschlag 2026 bei den Ausgaben gekürzt wird, nämlich um 12 Millionen EUR weniger für Neubau um 32 Millionen EUR weniger für Sanierung ausgegeben wird. Das ist die traurige Bilanz dieser Stadtregierung! Kassieren und kürzen gleichzeitig, da haben sich die Wienerinnen und Wiener wirklich Besseres verdient! (Beifall bei den GRÜNEN.) Ich rufe uns allen in Erinnerung, das ist in einer Zeit, in der der Verband der gemeinnützigen Wohnbauträger vergangene Woche bestätigt hat, dass Wien auf eine Knappheit an leistbarem Wohnraum zusteuert. Das heißt, Wien hat das Geld, Wien hat die Instrumente in der Hand, aber Sie tun einfach zu wenig, weil wir auf einem Tiefststand an leistbaren Wohnraum in dieser Stadt sind, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN.) Jetzt könnte man natürlich sagen, gut, das Geld fließt in die soziale Infrastruktur und Bildung, Schulen, Kindergärten. Das war ja auch das Versprechen dieser Reform, nicht? (Abg. Markus Ornig, MBA: Das steht auch im Gesetz.) - Das steht ja auch im Gesetz - die Zweckwidmung für Bildung und soziale Infrastruktur. Jetzt könnte man glauben, gut, die Ausgaben beim sozialen Wohnraum steigen nicht, dann müsste das Geld ja in der Bildung sein. Jetzt sehen wir aber gleichzeitig im Ergebnis, dort ist das Geld gar nicht. Es gibt keine Erhöhung im Bildungsbudget. Im Gegenteil, die NEOS mussten erst jetzt bekannt geben, dass mehrere Schulbauprojekte gestoppt werden müssen. (Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara: ... nichts gemacht!) Im 5. Bezirk, im 2., im 11., im 14., im 16. Bezirk, überall Schulbauprojekte, die jetzt nicht auf Grund der Mehreinnahmen endlich finanziert werden können, sondern Sie stoppen sogar die Schulbauten. Das heißt, die WienerInnen zahlen mehr von ihrem Lohn, sie bekommen weniger Wohnungen, sie bekommen weniger Schulen. Mehr zahlen, weniger bekommen, das ist das Motto dieser Stadtregierung, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei GRÜNEN und ÖVP.) Wir kennen dieses Motto ja schon, wir kennen dieses Muster, wir kennen es von der Jahreskarte. Zuerst wird erhöht, dann sagt man, die Erhöhung machen wir, denn wir müssen die Infrastruktur und die U-Bahnen ausbauen. Kurz nach der Erhöhung: U-Bahn-Ausbau verschoben; die eine U-Bahn ist sogar fertig gebaut, aber wird nicht in Betrieb genommen. - Mehr zahlen, weniger bekommen. Gleiches bei der Fernwärme - 92-prozentige Preiserhöhung. Es wurde immer gesagt, ganz wichtig, da muss man investieren in den Gasausstieg. Schauen wir uns die Pioniergebiete im 6. Bezirk an. Da ist nichts weitergegangen, im Schneckentempo geht der Gasausstieg voran. - Mehr zahlen, weniger Gasausstieg bekommen. Wohnbau: 50-prozentige Erhöhung des Wohnbauförderbeitrages, weniger leistbarer Wohnraum und gestrichene Schulbauten. - Mehr zahlen, weniger bekommen. Das ist die traurige Bilanz dieser Regierung, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN.) Ich sage es nochmal: Wer von arbeitenden Menschen in dieser Stadt mehr verlangt, der muss auch liefern, und was geliefert wird, das muss auch ankommen, das muss ankommen beim Schulbau, den Sie jetzt verschieben oder absagen, das muss ankommen beim leistbaren Wohnraum, wo wir wirklich auf eine Wohnungsknappheit zusteuern. Daher braucht es aus meiner Sicht eine echte, eine gesetzlich verankerte Zweckwidmung, die sich auch im Budget niederschlägt, wo nicht Gelder irgendwo in Budgetlöchern versickern. Denn am Ende geht es um eine einfache Frage: Wofür stehen wir in dieser Stadt? Stehen wir für eine Politik, die die arbeitende Bevölkerung mehr zahlen lässt, ihr aber gleichzeitig weniger gibt? Oder stehen wir dafür, dass jeder Euro, den die Wienerinnen und Wiener für leistbares Wohnen abgeben, auch tatsächlich in leistbares Wohnen fließt? - Wir sind entschieden für ein Zuhause, das nicht mehr zu teuer ist. - Danke schön! (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Für weitere Wortmeldungen bringe ich in Erinnerung, dass sich die Damen und Herren Abgeordneten sich nur einmal zu Wort melden dürfen und die Redezeit mit fünf Minuten begrenzt ist. Als nächster Redner hat sich der Herr Abg. Mayer gemeldet. - Bitte. Abg. Lorenz Mayer (ÖVP): Sehr geehrte Damen und Herren, wenn man sich den Titel der heutigen Aktuellen Stunde durchliest "Mehr einzahlen - weniger erhalten: Zweckwidmung der Mehreinnahmen aus dem Wohnbauförderungsbeitragstarif sicherstellen", dann kann ich nur sagen, diesem Anliegen ist vollinhaltlich zuzustimmen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und GRÜNEN.) Die derzeitige Situation ist ja eigentlich schlicht absurd. Seit dem 1. Jänner zahlen alle Wienerinnen und Wiener einen um 50 Prozent höheren Wohnbauförderungsbeitrag. Es fließen also erhebliche Mehreinnahmen - mein Vorredner hat es vorgerechnet -, finanziert von all jenen Menschen, die tagtäglich Leistung bringen, die arbeiten gehen, die Arbeitsplätze schaffen. Wo das Geld landet, tja, so genau weiß das eigentlich keiner. Wir als Volkspartei haben das von Anfang an klar benannt, was diese Erhöhung ohne echte Zweckwidmung bedeutet, nämlich eine Steuer auf Leistung. Und das brauchen wir in Wien sicherlich nicht. (Beifall bei der ÖVP.) Weil es eine Aktuelle Stunde ist und es ja auch aktuelle Entwicklungen rund um die Lohnnebenkosten gegeben hat - was sehen wir denn da jetzt? - Aktuelle Entwicklungen aus dem Bund: Der Bundeskanzler Stocker hat es gestern angekündigt, die Bundesregierung senkt die Lohnnebenkosten, und das ist wichtig, dass das passiert. So wird diese Mehrbelastung, die die Wienerinnen und Wiener seit dem 1. Jänner spüren, zumindest ein bisschen abgefedert, und das sieht man auch. Scheinbar braucht es da wirklich die Volkspartei dazu, dass man dieses wichtige Anliegen endlich erfüllt. (Beifall bei der ÖVP. - Heiterkeit bei den NEOS. - Abg. Harald Zierfuß: ... habt ihr es ... nicht, oder? - StR Dominik Nepp, MA: Ihr sitzt eh alle im selben Boot als Einheitspartei.) Der Vorredner hat es schon gut vorgerechnet: Die SPÖ-NEOS-Stadtregierung hat Mehreinnahmen von über 235 Millionen EUR, die dieses Jahr eben unter diesem Titel zur Verfügung stehen. Es bleiben somit über 300 Millionen EUR übrig, die in den Wohnbau fließen sollten, aber dort nicht landen. Das sind 300 Millionen EUR, mit denen man endlich wirksam gegen Wohnungsmangel vorgehen könnte. 300 Millionen EUR, mit denen man Eigentum wieder leistbar machen könnte. 300 Millionen EUR, mit denen man den Menschen echte Perspektiven ermöglichen könnte. Das hätten sich die Wienerinnen und Wiener wirklich verdient. (Beifall bei der ÖVP.) Denn was erleben die Wienerinnen und Wiener, die derzeit konkret eine Wohnung suchen? - Weil die Förderung von leistbarem Eigentum für SPÖ und NEOS keine Priorität hat, Eigentum immer unerschwinglicher wird, sind viele gezwungen, auf den Mietmarkt auszuweichen, obwohl Sie eigentlich gerne Eigentum für sich und für die nachfolgenden Generationen schaffen würden. Da ist natürlich die Folge auch völlig klar: Der Druck am Mietmarkt steigt, Wohnungen werden knapper und der Wettbewerb wird entsprechend härter. Jetzt kann man sich natürlich hinstellen und sagen, okay, man schafft mehr Regulierungen, man stellt die Vermieter an den Pranger oder man führt einen ideologischen Klassenkampf, oder man sorgt endlich für einen Wohnungsmarkt, wo auch endlich wieder Wahlfreiheit für alle Wienerinnen und Wiener herrscht. (Beifall bei der ÖVP.) Ein Wohnungsmarkt, auf dem sich Menschen Eigentum anschaffen können, ein Wohnungsmarkt, auf dem Vorsorge für das Alter wieder möglich ist. Dafür wäre natürlich auch die konsequente Zweckwidmung der Einnahmen aus dem Wohnungsförderungsbeitrag ein erster wichtiger Schritt. Doch was passiert stattdessen? - Wir wissen bis heute nicht, wo die mehr als 300 Millionen EUR, die nicht sichtbar für den Wohnbau verwendet werden, tatsächlich landen. Denn Sie, liebe SPÖ, liebe NEOS, wollen scheinbar gar nicht, dass wir das so ganz genau wissen. Transparenz ist für diese Stadtregierung schlicht zum Fremdwort geworden. Statt Jahre oder Zahlen hören wir nur allgemeine Floskeln über die Finanzierung sozialer Infrastruktur. Dass das Geld dort sichtlich nicht landet, hat mein Vorredner schon sehr gut dargestellt. Gleichzeitig erleben wir aber auch, dass andere wichtige Investitionen im Wohnbau zurückgestellt werden. Wir sehen, dass die Sanierungszyklen in den Gemeindebauten nicht eingehalten werden. Wir sehen, dass leistbares Eigentum keine Priorität hat. Und wir sehen, dass Wiener Wohnen ein höchstverschuldetes Unternehmen mit über 3 Milliarden EUR Verschuldung ist, wo sich einfach auch keine Trendwende abzeichnet. Weil meine Zeit schon abgelaufen ist, nur noch ganz kurz: Worum geht es? - Es geht darum, die Wohnbauförderung zweckzuwidmen, damit die Wienerinnen und Wiener auch endlich wieder leistbaren Wohnraum haben, genau das haben sie sich verdient. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Anton Mahdalik: Als nächste Rednerin hat sich die Frau Abg. Arapovic gemeldet. - Bitte sehr, Sie sind am Wort. Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic (NEOS): Danke, Herr Vorsitzender. - Ich war schon sehr ungehalten nach der Rede der GRÜNEN, weil das schon etwas ist, was mich sehr aufregt, wenn die GRÜNEN sagen: Versprechen, aber nicht gehalten. - Ich muss schon sagen, zehn Jahre in der Landesregierung und kein Klimagesetz, kein Raus aus Gas. - Wer hat das geliefert? (Zwischenruf von Abg. Mag. Mag. Julia Malle.) - Die GRÜNEN sicher nicht. (Beifall.) Also dafür hat es die NEOS in der Stadtregierung gebraucht, meine Damen und Herren. Sehr geehrter Herr Vorsitzender, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher, liebe Studentinnen und Studenten der Politikwissenschaften, herzlich Willkommen bei unserer heutigen Aktuellen Stunde! Es geht um den Wohnbauförderungsbeitrag, und die GRÜNEN haben heute die Frage gestellt: Mehr einzahlen - weniger erhalten und Zweckwidmung jetzt - so ungefähr. (StR Peter Kraus, MSc: Das ist keine Frage.) Es geht einerseits um den Wohnbauförderungsbeitrag, der tatsächlich mit 1. Jänner 2026 erhöht wurde, aber andererseits - weil der Kollege Herr Kraus auch schon darüber gesprochen hat, wie die historische Entwicklung von diesem wichtigen Beitrag im ganzen Land, aber vor allem in Wien gewesen ist - auch darum, dass dieser Wohnbauförderungsbeitrag bei seiner Gründung eigentlich eine Bundesangelegenheit war. Das heißt, der Staat Österreich hat darüber entschieden, wie hoch und wann er einzuheben ist. Bis 2008 war der Wohnbauförderungsbeitrag auch zweckgebunden. 2008 ist diese Zweckwidmung weggefallen, und seit 2018 ist der Wohnbauförderungsbeitrag nicht mehr Bundesangelegenheit, sondern Landesangelegenheit. (StR Dominik Nepp, MA: Weil es die Länder wollten.) - Weil es die Länder wollten. Die GRÜNEN hätten in der Stadtregierung aber alle Möglichkeiten gehabt, diesen Beitrag damals, 2018 - da wart ihr in der Verantwortung -, Zweck zu widmen. (Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara: Habt ihr nicht gemacht!) Was ist gewesen? - Nichts ist gewesen. Wann ist die Zweckwidmung gekommen? - Die Zweckwidmung ist mit der Anhebung mit dem 1. Jänner 2026 gekommen und dafür hat es NEOS gebraucht. Ja, Herr Kraus. (Beifall bei den NEOS und von Abg. Mag. Josef Taucher. - StR Peter Kraus, MSc: Ihr gebt es für irgendetwas aus! - Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Für welchen Zweck ...) Diese ganze Erzählung, wo fließt das Geld hin, wo fehlt das Geld? - Ich muss schon sagen, auch an Herrn Kollegen Mayer ... (Zwischenrufe.) - Aber ich habe nicht einmal mehr drei Minuten Zeit. - Also an Kollegen Mayer: Wir müssen uns die Zahlen nochmals gemeinsam anschauen, weil ich glaube, Sie reden von anderen Zahlen. Aber eines muss ich schon sagen, zwischen 2020 und 2025 hat Wien rund 2,1 Milliarden EUR aus dem Wohnbauförderungsbeitrag eingenommen. In dem gleichen Zeitraum sind 2,8 Milliarden EUR in den Neubau und in Sanierungen investiert worden. Das ist ein Plus von 700 Millionen EUR. (StR Peter Kraus, MSc: Auf welche Zahlen beziehen Sie sich da? ... im Rechnungsabschluss? - Das stimmt nicht.) - Sie bekommen die Zahlen. Auf Einnahmen und Ausgaben, tatsächlich. Mit diesen ganzen Schlagwörtern ist es wirklich so, dass man keine Wohnung baut. Warum ist es uns so wichtig gewesen, dass man die Zweckwidmung auf die soziale Infrastruktur erweitert? - Das ist deswegen, weil wir sagen, eine Wohnung ohne Kindergarten ist kein Zuhause; eine Klasse ohne Schule ist auch keine Perspektive, oder eine Wohnung ohne gesundheitliche Versorgung ist auch keine Zukunft. (Zwischenrufe von Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc und Abg. Mag. Dietbert Kowarik.) Daher sagen wir, dass Wohnungen zu bauen, ohne die gesamte Infrastruktur mitabzusichern, zum Problem werden kann. Dieses Problem wollen wir damit entschärfen, indem wir sagen, die Einnahmen fließen neben dem Wohnbau, der wirklich wichtig ist, in die sozialen Infrastrukturen, die für das lebenswerte Wohnen in Wien ganz wichtig und essenziell sind. (Beifall bei den NEOS und von Abg. Safak Akcay.) Die GRÜNEN machen es sich ganz einfach (StR Peter Kraus, MSc: Nein!) und tun so, als ob man den Wohnbau einfach isoliert vom Markt betrachten kann und soll (StR Peter Kraus, MSc: Isoliert vom Markt? Geh bitte. Was heißt, die Wohnbauförderung isoliert vom Markt zu betrachten?) und beachten aber nicht, was Sie beigetragen haben zur Inflation, die wir in den letzten Jahren in unserem Land gehabt haben, die auch die Bau- und Errichtungskosten dermaßen in die Höhe getrieben haben, ohne das abzusichern und ohne dementsprechend Maßnahmen zu setzen, wie man sich das Leben und das Wohnen im Land und in der Stadt leisten kann. (Beifall bei den NEOS und von Abg. Georg Niedermühlbichler.) Daher ist es ganz wichtig, dass Herausforderungen hervorgestrichen werden und wir diesen Herausforderungen gemeinsam gerecht werden. Wir müssen tatsächlich gemeinsam hinschauen. Es ist auch nicht so, dass leistbares Wohnen und leistbare Versorgung nicht ein Teil der Debatte sind. Es ist ein Teil der Entscheidung, die wir gemeinsam treffen und die wir auch gemeinsam in dieser Stadt tragen. So viel dazu. - Danke schön. (Beifall bei den NEOS und von Abg. Safak Akcay.) Präsident Anton Mahdalik: Als nächster Redner hat sich der StR Nepp gemeldet. - Bitte sehr. StR Dominik Nepp, MA: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Stadträtin! Wir sprechen heute hier über die Erhöhung des Wohnbauförderungsbeitrages. Ich bin jetzt doch schon einige Zeit in der Politik, und ich empfinde es als eine der größten politischen Frechheiten und Chuzpen, die ich jemals hier in diesem Haus erlebt habe, dass seit Monaten diese Wiener Stadtregierung, aber vor allem die SPÖ und Bgm Ludwig, sich abfeiern lassen und das als wohnpolitischen Meilenstein verkaufen. Das ging los vor ein paar Monaten, als man das beschlossen hat, durchgezogen hat sich diese politische Linie jetzt bis zum Landesparteitag der SPÖ oder, wie manche auch sagen, bis zur Marxismuskonferenz. (Heiterkeit bei Abg. Mag. Josef Taucher und Abg. Georg Niedermühlbichler.) Aber in Wirklichkeit ist es nur eines, nämlich eine große Mogelpackung, wo Sie den Wienerinnen und Wienern wieder mehr Geld aus der Tasche ziehen! (Beifall bei der FPÖ.) Denn wir haben es ja schon von den Vorrednern gehört, der Streit ist die Zweckwidmung. Die NEOS sagen immer, na ja wir verstoßen nicht gegen die Zweckwidmung, wir erfüllen ja die Zweckwidmung, auch jetzt im neuen Budget. Sie sagen, wir erfüllen mit diesem Geld, das Sie der arbeitenden Bevölkerung aus der Tasche ziehen, selbstverständlich auch die Zweckwidmung. Wenn Sie sich die Zweckwidmung anschaut, was steht drin? - Für wohnbaupolitische Maßnahmen und - das ist eben diese Ausnahmeregelung, die wir kritisieren - für soziale Infrastruktur. So. Soziale Infrastruktur, das ist ein Begriff, für den es keine Legaldefinition gibt. Was ist denn soziale Infrastruktur? - Da versteht jeder etwas anderes. (Abg. Markus Ornig, MBA: Zum Beispiel Schulen.) - Sie meinen Schulen, Sie meinen zum Beispiel Spitäler. Da frage ich mich, wozu gibt es ein allgemeines Gesundheits- oder Bildungsbudget, wenn man jetzt das Geld dafür verwenden muss? - Da wäre eigentlich die Aufgabe, das aus dem Zentralbudget zu zahlen. Ich meine, ein sportbegeisterter Mensch würde vielleicht als soziale Einrichtung auch das Fußballstadion am Wochenende verstehen, denn er möchte in seiner Freizeit dort hingehen und das genießen. Ein Mensch, der gerne spazieren geht oder Grünanlagen haben will, wird vielleicht verstehen, dass man einen Park saniert, neue Bäume pflanzt und dort das Wochenende genießt, schöne Stunden genießen kann. Sie sehen, dieses Gesetz von Ihnen, für das Sie einen Begriff genommen haben, für den es keine Legaldefinition gibt, ist Pfusch, und das ist Ihnen nicht passiert, sondern Sie haben es absichtlich gemacht, um das Zentralbudget zu sanieren, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Sie bestrafen jetzt durch die Erhöhung des Wohnbauförderungsbeitrages jeden arbeitenden Menschen, weil das eigentlich eine Gehaltskürzung ist. Er hat netto am Ende des Monats weniger, als er vor dieser Maßnahme, die Sie getroffen haben, im Börserl hatte. Gleichzeitig bestrafen Sie die Unternehmer, weil ein großer Teil - also 50 Prozent davon - auch zu Lasten der Unternehmer geht. Da frage ich mich immer, warum sich der Bgm Ludwig dann rühmt und sagt: Die Wirtschaft ist so wichtig, ein sensibles, kleines Pflänzchen, das man wachsen lassen muss, wenn Sie gleich auf dieses Pflänzchen mit voller Wucht draufsteigen und es abtöten. Der Bgm Ludwig - und das sagen auch die Konkurszahlen und auch die Zahlen, wie die Wiener Unternehmerinnen und Unternehmer das empfinden in der Stadt Wien - ist der Totengräber der Klein- und Mittelunternehmen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Während Sie die Menschen aussackeln, verfällt in Wien der soziale Wohnbau. Wir haben damals den Bundesrechnungshof beauftragt zu prüfen. Der hat festgestellt, dass es allein im Wiener Gemeindebau 10 Milliarden EUR Sanierungsrückstand gibt. Da sind jetzt nicht thermische Sanierungen mitinbegriffen, damit man den Green Deal vielleicht erfüllt, sondern es sind reine Wohnbaustandards nach aktuellem State of the Art. (Zwischenruf bei den NEOS.) - Doch, der Bundesrechnungshof hat das festgestellt. Normalerweise werden Wohnbauten in einer gewissen Größe alle 36 Jahre generalsaniert. Was macht die Stadt Wien? - Alle 80 Jahre wird generalsaniert. Jetzt stellen Sie sich das vor. Ich meine, Sie verdienen alle gut, Sie werden alle gut wohnen. Aber es gibt andere Menschen, die im Gemeindebau leben müssen, weil sie sich es finanziell nicht anders leisten können. Die wohnen in einer Gemeindewohnung, die den sozialen Standard, den Baustandard, die Bausubstanz von vor über 80 Jahren hat. Da waren viele von Ihnen gar nicht auf der Welt. (Heiterkeit bei den GRÜNEN und bei Abg. Mag. Josef Taucher.) Das ist diese Eiseskälte in dieser Sozialpolitik von Ihnen. Sie sackeln die Leute aus, geben es nicht zurück, und Sie investieren es nicht in den sozialen Wohnbau! (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Anton Mahdalik: Als nächster Redner hat sich der Herr Abg. Niedermühlbichler gemeldet. - Bitte schön. Abg. Georg Niedermühlbichler (SPÖ): Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Besucher auf der Besuchergalerie! Zuerst einmal Richtung ÖVP und GRÜNE die Klarstellung, warum wir überhaupt das Budget sanieren müssen. Warum müssen wir überhaupt sparen? - Das wird ja immer vergessen, und deswegen ist das wichtig, dass man das auch wiederholt. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Die Aufregung ist natürlich immer ganz groß, das verstehe ich schon, weil ihr ja schon wisst, was kommt und wahrscheinlich auch schon das schlechte Gewissen habt. (StR Peter Kraus, MSc: Na. - Abg. Harald Zierfuß: Was hat das mit eurem Budget zu tun?) Wir müssen sparen, weil eine (Abg. Lorenz Mayer: Jahrzehntelang ...) schwarz-grüne Bundesregierung die Inflation durchrauschen hat lassen (Zwischenruf von Abg. Harald Zierfuß.), dadurch auch Mehrkosten für die Stadt Wien entstanden sind mit dem Motto "Koste es, was es wolle". Wir als Stadtregierung und als Koalition haben es uns zur Aufgabe gemacht, dieses Budget zu sanieren, und da braucht es natürlich Sparmaßnahmen, aber es braucht natürlich auch Einnahmen. Dazu stehen wir auch, meine sehr geehrten Damen und Herren, weil wir diese Einnahmen auch sehr gut verwenden im Gegensatz zu dem, was hier meine Vorredner gesagt haben. Zum Kollegen Kraus möchte ich sagen, weil er da die Lohnnebenkosten so verteufelt hat (StR Peter Kraus, MSc: Ich habe die Lohnnebenkosten nicht beurteilt!), da möchte ich schon in Erinnerung rufen, dass die Lohnnebenkosten ja nicht etwas sind, was ins Budget fließt, sondern das sind Pensionsbeiträge, die die Pensionen sichern, das sind Krankenkassenbeiträge, die eine gute Gesundheitsvorsorge ermöglichen und vieles andere mehr. (Zwischenruf bei der FPÖ: Kammerumlage ...) So pauschal zu sagen, diese Lohnnebenkosten sind so furchtbar, sehe ich nicht, und das sehen wir als Sozialdemokratie (StR Peter Kraus, MSc: Das habe ich auch nicht gesagt.) auch nicht. Das wollte ich noch einmal sagen. (StR Dominik Nepp, MA: Ihr seht es nicht, oder wie?) Auch die Einnahmen aus dem Wohnbauförderungsbeitrag werden von uns sehr, sehr gut verwendet. (Zwischenruf bei der FPÖ: Sehr gut ist sehr subjektiv!) Was machen wir mit diesem Geld, meine sehr geehrten Damen und Herren? - Schauen Sie, die Wienerinnen und Wiener wissen das schon zu schätzen. Nicht umsonst sind sie sehr gerne in Wien und wissen, dass Wien eine sehr, sehr hohe und gute Lebensqualität hat. (Zwischenruf von Abg. Mag. Dietbert Kowarik.) Das kommt ja nicht von irgendwo her, sondern das kommt, weil wir in dieser Stadtregierung gute Politik für Wien und für die Wienerinnen und Wiener machen. Das wissen die Menschen draußen im Gegensatz zu Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Weil mit Zahlen herumgeworfen wurde und gesagt wurde, dass die Einnahmen aus dem Wohnbauförderbeitrag eben nicht investiert werden. Die Zahlen, die du, Kollege Kraus, genannt hast, stimmen im Großen und Ganzen. Allerdings hast du nur einen Teil weggelassen, denn wir investieren in den Wohnbau-Budgetvoranschlag 2026 420 Millionen EUR, in die soziale Infrastruktur 229 Millionen (StR Dominik Nepp, MA: Was ist das?) und in die soziale Infrastruktur Gesundheit 296 Millionen. (Zwischenruf von StR Peter Kraus, MSc.) Das ist im Budgetvoranschlag aufgelistet. Das heißt, das sind in Summe Auszahlungen von 945 Millionen. Dem stehen Einnahmen von 614 Millionen entgegen. Das ist eine Differenz von 331 Millionen EUR. Wir geben also deutlich mehr Geld aus für den Wohnbau und für die soziale Infrastruktur (StR Dominik Nepp, MA: Dafür ist das zentrale Budget da.) wie beispielsweise den Schulbau - 229 Millionen für den Schulbau. Das ist der Punkt, wo es eben nicht stimmt, dass wir wenig ausgeben. (StR Dominik Nepp, MA: Schaut euch die Zahlen an. Ihr stopft Löcher. - StR Peter Kraus, MSc: Der Neubau sinkt, die Sanierungen sinken ...) Weil bei Ihnen, Kollege Kraus, die Aufregung so groß ist - wir haben ja nie gesagt, dass wir mit diesen Mehreinnahmen aus der Wohnbauförderung deutlich mehr bauen, sondern wir haben gesagt, das ist notwendig, damit wir die Bauleistung erhalten können. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Woher haben Sie die Zahlen?) Das ist, was wir gesagt haben, und das machen wir auch. Tun Sie uns die Worte nicht im Mund verdrehen. (Zwischenrufe bei den GRÜNEN.) Es ist eben nicht richtig, wie Sie behaupten, dass die Einnahmen aus dem Wohnbaufördungsbeitrag in das Budget fließen, sondern sie werden investiert in eine gute Zukunft der Stadt Wien, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei SPÖ und NEOS. - StR Peter Kraus, MSc: Fake-News!) Auch das ist nicht richtig. Wir hatten eine Talsohle, aber Sie wissen ganz genau, meine sehr geehrten Damen und Herren von den GRÜNEN, dass die Wohnbauleistung wieder steigt, und auch das wissen die Wienerinnen und Wiener, dass sie sich hier auf uns verlassen können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Wienerinnen und Wiener wissen, dass sie sich auf uns verlassen können. Wir investieren in eine gute Zukunft in der Stadt Wien, und dabei sanieren wir auch das Budget. - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Anton Mahdalik: Als nächster Redner hat sich der Herr Abg. Zierfuß gemeldet. - Bitte schön, Sie sind am Wort. Abg. Harald Zierfuß (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuseher! Wir haben jetzt gerade von der SPÖ gehört, dass sie wahnsinnig gern die Steuern auf Arbeit und Leistung erhöht, wahnsinnig gern das Geld von anderen Menschen ausgibt. Aber eines muss man schon sagen - und ich stimme den GRÜNEN nicht so oft zu, aber da schon -, dass eine neue Steuer auf Leistung, auf Arbeit eingeführt wird, das hat man mit den GRÜNEN nicht geschafft in der SPÖ, dafür hat es die NEOS gebraucht, dass man Rekordschulden macht, in einem Ausmaß, das noch nie dagewesen ist. (Beifall bei der ÖVP.) Bei den GRÜNEN waren es 400 Millionen im Jahr, mit euch sind es 2,5 Milliarden im Jahr, fünfmal so viele neue Schulden wie mit den GRÜNEN! (Zwischenruf von Abg. Mag. Stefanie Vasold.) Dass die SPÖ das alles gerne macht, Schulden macht, als gäbe es kein Morgen, Leistung besteuert, als gäbe es kein Morgen, ist klar, dafür braucht es die Roten, aber sie brauchen die NEOS dazu. Das ist es, was Ihre Politik auszeichnet. (Beifall bei der ÖVP. - Abg. Dipl.- Ing. Selma Arapovic: Koste es, was es wolle! Koste es, was es wolle! - Zwischenruf von Abg. Mag. Stefanie Vasold.) Ich muss sagen, ich verstehe die Zwischenrufe nicht, weil es so viele sind, und wir kommen ja nachher noch zum Vergleich, Frau Kollegin Vasold, wie wir das in der Bundesregierung machen. (StR Dominik, Nepp MA: Ihr hängt alle zusammen in der Bundesregierung. Ihr macht Kindesweglegung! - Zwischenruf bei der SPÖ.) Ich möchte aber auch noch ein bisschen auf diesen Wohnbauförderungsbeitrag eingehen, wie das denn ist mit neuen Einnahmen und Ausgabensenkungen. Wenn wir uns nämlich anschauen, wie das ist, dann war ausgabenseitig ja die große Ankündigung der SPÖ, dass man dort einsparen möchte. Dann sieht man: 200 Millionen EUR Einsparung bei der Mindestsicherung, 17 Millionen bei den Bezirken, 94 Millionen - wenn man angeblich die Förderung wirklich einspart -, Parteiakademien 420 000 EUR - das war es. Dann sind wir so bei 300 Millionen EUR Ausgabeneinsparungen. Auf der Einnahmenseite sind es 216 Millionen mehr, weil man die Wiener-Linien-Tarife erhöht hat und weniger Zuschuss zahlt für die Öffis, also noch einmal 98 Millionen drauf. Parken: 53 Millionen drauf, Ortstaxe: 11 Millionen, Wohnbauförderungsbeitrag: 190 Millionen, bei Dividenden und Ausschüttungen möchten wir 100 Millionen mehr haben, Hundeabgabe, Bäder verteuert: 4,1 Millionen, Paket- und Gebrauchsabgabe: 95 Millionen drauf - sind über 700 Millionen Mehreinnahmen. Sie wollen die Menschen belasten und bei den Ausgaben sparen Sie gar nichts! Das ist die Belastungspolitik von SPÖ und NEOS! (Beifall bei der ÖVP.) Wenn man das Ganze vergleicht mit der Budgetkonsolidierung im Bund, die ja gestern präsentiert worden ist, wo eine klare Handschrift der Volkspartei erkennbar ist, ein Budget, das im Gegensatz zu Ihrem standortfreundlich ist, das leistungsfördernd und auch -fordernd ist, wo trotzdem 5 Milliarden EUR Einsparungen möglich sind. Lohnnebenkostensenkungen von 2 Milliarden ab 2027, Industriestrompreise und ein Konjunkturpaket, um die Wirtschaft zu fördern, das ist die Volkspartei, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP. - Abg. Dipl.- Ing. Dr. Stefan Gara: Warum habt ihr ... gemacht? Warum habt ihr ... 30 Jahre nicht gemacht ...) Und liebe NEOS, wenn ihr euch dann hinstellt und sagt, in Wien ist alles super und im Bund ist alles furchtbar gewesen, muss ich Ihnen schon sagen, ich lebe nicht nur gerne in Wien, ich lebe auch gerne in Österreich. Und das liegt nicht daran, dass es die NEOS gibt, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.) Mit der Volkspartei kommen nämlich auch keine neuen Steuern auf alle Menschen, die leisten und arbeiten. Es kommen keine - jetzt wird es gleich bei der SPÖ Buhrufe geben - keine Steuern auf Erbschaften, keine Steuern auf Vermögen, keine Grundsteuern, weil wir dafür sorgen, dass Menschen, die was leisten, nicht auch noch belastet werden. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Die gibt es schon, die Grundsteuer.) - Keine Erhöhung habe ich gesagt, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.) Diese linken Belastungswünsche wird es mit uns nicht geben. Gleichzeitig haben wir für den Standort und für Arbeitsplätze geschafft: die Lohnnebenkosten habe ich schon gesagt, 2 Milliarden, eine Aktivpension ab 2027, dass es sich auszahlt, wenn man länger arbeiten geht, mit einem Steuerfreibetrag von 15 000 EUR. (Abg. Dipl.- Ing. Dr. Stefan Gara: Dank NEOS!) Schaut euch die Ingrid Korosec an, die hier schon oft geredet hat, das lebende Beispiel dafür, dass man kämpft, wenn man auch länger arbeitet, mehr zu haben. (Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara: Dank NEOS! Dank NEOS!) Ich glaube, die Ingrid Korosec gibt es länger als die NEOS, und die hat schon länger dafür gekämpft, dass das so ist. Aber schön, dass ihr uns dabei unterstützen wollt, schön, dass ihr das machen wollt. (Beifall bei der ÖVP.) Eine Wartefrist auf Sozialleistungen, weil nämlich Sozialleistungen da sein sollen für Menschen, die hier ihren Beitrag geleistet haben und nicht für jene, die herkommen, um es auszunützen; ein Konjunkturpaket für die Wirtschaft und vieles mehr. Wenn man es zusammenfassen möchte, dann kann man sich anschauen: SPÖ und NEOS in Wien schaffen Schulden für die nächsten Generationen und mit Leistungssteuern Belastungen für die arbeitenden Menschen. (Zwischenrufe.) Die Volkspartei im Bund sorgt dafür, dass es keine Belastung gibt auf Menschen, die Leistung bringen, und dass wir trotzdem einsparen können. (Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara: Dank NEOS!) Aber ich freue mich schon auf die Redebeiträge der NEOS nachher, wo man sagt, wie sie das besser machen wollen. Ich würde mir vor allem aber auch wünschen, dass sie es in Wien besser machen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP. - Abg. Mag. Dolores Bakos, BA: Da muss ich sehr lachen.) Präsident Anton Mahdalik: Als nächster Redner hat sich der Herr Abg. Ornig gemeldet. - Bitte, Sie sind am Wort. Abg. Markus Ornig, MBA (NEOS): Ich nehme die letzten Sekunden vom Kollegen Zierfuß, weil ich habe nur fünf Minuten. Liebe BesucherInnen auf der Besuchergalerie - Politikwissenschaft habe ich gehört, das ist gleich eine Lehrstunde, man sieht hier schon, es wird immer lauter, und die Leute, die laut schreien, die müssen oft sehr viel verstecken oder schämen sich ein bisschen, weil, das ... (Abg. Harald Zierfuß: Wer hat die Zwischenrufe gemacht? Du warst ganz schön laut.) - Schau, er schreit noch immer. Das Lustigste ist, dass ein ÖVP-Kollege - der Herr Kollege Zierfuß ist von der ÖVP, wer es nicht weiß - sich hier herausstellt und sagt, wir haben es endlich geschafft im Bund, das ist ÖVP-Handschrift. Was habt ihr denn die letzten 30 Jahre gemacht? Nichts? - Also Entschuldigung, das ist ja kafkaesk, das kannst ja gar nicht erfinden. Das ist wirklich lustig, so. (Beifall bei NEOS und SPÖ. - Abg. Harald Zierfuß: Das können wir gern diskutieren.) Es gibt jetzt - ja danke, ich habe nur fünf Minuten (Abg. Harald Zierfuß: Nutze sie für Inhalte!) - ein bisschen weniger schreien, ich würde gerne zu meiner Rede kommen. Also, wir reden hier jetzt über ein Thema, wo ich mir auch zur allgemeinen Information den Gesetzestext herausgesucht habe, den wir hier diskutieren. Es geht um einen Wohnbauförderungsbeitrag, wo die GRÜNEN behaupten, er ist nicht zweckgewidmet, und wir haben ihn verwässert. Diese Bemessungsgrundlage oder dieses Gesetz ist seit 2018 in Wien so wie es ist, meine Kollegin hat das schon ausgeführt, und da wird ganz klar geregelt, wie hoch der Satz ist. Dann gab es bis letztes Jahr keinerlei Hinweis auf irgendeine Zweckwidmung - es gibt sie nicht. Es gab sie bis 2008, da war es ein Bundesgesetz, aber davor gab es keine Zweckwidmung. (StR Dominik Nepp, MA: Wer war 2008 in der Regierung?) Jetzt steht hier seit dem Herbst letzten Jahres, dass die Einzahlung des Wohnbauförderungsbeitrages für Zwecke der Förderungen nach den Bestimmungen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes in der geltenden Fassung und auf Grund dieses Gesetz erlassenen Verordnungen sowie zur Errichtung, Sanierung, Instandhaltung und Verbesserungen der sozialen Infrastruktur, beispielsweise Schulen und Spitäler, einschließlich der Beschaffung von dafür erforderlichen Grundstücken, zu verwenden ist. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Eh für alles!) Und jetzt wird hier behauptet, wir haben etwas verwässert, was da relativ klar dargestellt ist. - Nämlich, dass dieses Geld in soziale Infrastruktur fließen soll. (Beifall bei den NEOS und von Abg. Mag. Stefanie Vasold.) Dass Sie es mit der sozialen Infrastruktur, liebe GRÜNEN, nicht so ernst nehmen, das zeigen Sie ja zum Beispiel in den Bezirken, wo Sie regieren. Ich erzähle es nicht das erste Mal, aber ich erzähle es sehr, sehr gerne. Ich muss Sie leider ausblenden, weil ich so wenig Zeit habe. Im 8. Bezirk, wo die GRÜNEN in Verantwortung sind, gibt es ein Projekt, den Matthias-Hauer-Platz, das ist ein schönes grünes Prestigeprojekt, da sollen ein paar Bänke gebaut werden, ein paar Bäume neu gepflanzt werden, dagegen ist überhaupt nichts zu sagen. Aber was passiert ist in dem Bezirk, ist, dass sowohl die Finanzierung einer Ganztagsschule als auch die Finanzierung der Sanierung eines Kindergartens auf Eis gelegt wurde - von einem grünen Bezirksvorsteher. (StR Peter Kraus, MSc: ... Lüge!) Wenn wir nicht mehr Geld als Stadt Wien in die Hand nehmen würden, um das auszugleichen, was der grüne Bezirksvorsteher in seine Prestigeprojekte investiert, würde weder der Kindergarten saniert werden, noch wäre dort eine Ganztagsschule möglich! Das ist, was wir hier diskutieren. (StR Peter Kraus, MSc: Blödsinn!) - Bitte? Das ist ein Blödsinn? - Na dann schlagen Sie einmal die Zeitung auf und reden Sie mit dem Bezirksvorsteher, weil der das selber sagt. (Zwischenruf von Abg. Georg Prack, BA.) Der einzige Unterschied ist, er lügt und behauptet, er hätte sich dafür eingesetzt, dabei hat er diese Projekte höchstpersönlich abgesagt. Präsident Anton Mahdalik (unterbrechend): Ich würde ersuchen, mit dem Begriff Lüge erstens aus den Bankreihen und zweitens auch vom Rednerpult ein bisschen sparsamer umzugehen. Abg. Markus Ornig, MBA (fortsetzend): Ich habe ihn nur zitiert, Herr Vorsitzender, aber ich gebe Ihnen völlig recht. So, was ist passiert? - In der Stadt Wien haben wir in den letzten zehn Jahren 1 200 neue Klassen geschaffen, und wir sind noch lange nicht fertig. Bis 2030 kommen 8 600 schulpflichtige Kinder hinzu und die brauchen Schulraum, das ist essenziell. Es wurde schon gesagt: Eine Stadt lebt nicht nur vom Wohnbau, man braucht soziale Infrastruktur, man braucht Spitäler, man braucht Schulen für die Kinder dieser Stadt, um sie zu bilden, man braucht auch Kindergärten. Und deswegen ist man diesen Weg gegangen. Ja, es ist eine Erhöhung der Lohnnebenkosten, und ja, das schmerzt uns - das hier ganz klar auszuspielen, haben manche eh versucht -, aber es ist nötig. Und es ist wichtig, das zu tun, weil wir eben hier diesen Bedarf haben. Und weil es auch hier geheißen hat, wir machen nichts und bauen nichts: Das ist doch ein völliger - Entschuldigung! - Schwachsinn, was Sie da in Ihrer Rede von sich geben, weil es so ist, dass wir allein heuer 281 Millionen in die öffentlichen Schulen und in die Kindergärten investieren. Das ist nicht nichts, das ist wahnsinnig viel Geld. Und wir müssen noch viel mehr investieren, weil es schlicht und ergreifend nötig ist. Man sieht, hier an den Rändern wächst der Populismus immer mehr zusammen. Ich finde tatsächlich von einer Partei, die in der letzten Bundesregierung, wie wir alle wissen, sehr, sehr viel an Dingen hinterlassen hat, die wir jetzt wiedergutmachen müssen, nicht redlich und nicht okay, was ihr da spielt, und dass vor allem allein der Titel eurer Aktuellen Stunde nicht der richtige ist. Präsident Anton Mahdalik (unterbrechend): Ich darf ersuchen, zum Schluss zu kommen, Herr Abgeordneter. Abg. Markus Ornig, MBA (fortsetzend): Das ist einfach nicht okay. - Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Präsident Anton Mahdalik: Als nächste Rednerin hat sich die Frau Abg. Malle gemeldet. - Bitte sehr. Abg. Mag. Mag. Julia Malle (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Vorsitzender, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe ZuseherInnen! Herzlich willkommen auch in einer Lehrstunde der Fake-News seitens der Stadtregierung. Für den Hauer-Platz wurde die Förderung seitens der Stadtregierung gestrichen - Punkt eins. Punkt zwei: Wir haben gerade zwei Kollegen gehört. Ich bin inhaltlich eh in weiten Teilen in dem Fall bei der ÖVP, muss ich ganz ehrlich sagen (Zwischenruf von Abg. Harald Zierfuß.), aber Sie sitzen schon zusammen in einer Bundesregierung. (Beifall von StR Dominik Nepp, MA. - Zwischenruf von Abg. Markus Ornig, MBA.) Also die zwei Kollegen, die Sie gerade gehört haben, die ihre Emotionen nicht im Griff haben, sitzen in einer Bundesregierung zusammen, das muss man auch einmal klar benennen. (Beifall bei den GRÜNEN.) Ja, die Menschen in Wien zahlen mehr. Die Wohnbauförderungsbeiträge, quasi die Lohnnebenkosten, wurden erhöht - und zwar mit den NEOS. Sie sind mit einem klaren Versprechen für Wien angetreten, nämlich, die Bildungschancen zu erhöhen und quasi Kindern Paläste zu bauen. Ich habe Ihre Worte immer noch im Ohr. Davon ist eh schon lange nichts mehr zu hören, weil wir mittlerweile ja sehen, dass sich das mit den Palästen nicht mehr wirklich ausgeht. (Abg. Markus Ornig, MBA: Warum geht es sich nicht aus?) Bei den Steuern auf Arbeit gibt es offensichtlich eine Erhöhung, gleichzeitig immer noch keine Leerstandsabgabe. Das zeigt ja, wo eure Prioritäten liegen, und die liegen nicht bei der arbeitenden Bevölkerung. (Zwischenruf von Abg. Markus Ornig, MBA.) Und ja, ich möchte noch ganz kurz zu Herrn Kollegen Niedermühlbichler sagen: Sie haben gesagt, wir müssen das Budget sanieren. Sie sparen halt auch oder kürzen - man muss es auch klar benennen, es ist eine Kürzung - bei den sozialen Einrichtungen in Wien, beim Klimaschutz und in letzter Konsequenz auch bei der Bildung, wenn es um die Schulbauten geht. Das ist auch ein Fakt, wo hier gekürzt wird. (Abg. Markus Ornig, MBA: Das ist kein Fakt!) Schulprojekte gestoppt, es ist so, ja. Ich meine, Sie haben gerade gesagt, Sie lesen Zeitung. Ich lese auch Zeitung. Ich kann Ihnen sagen, es gibt Schulbauprojekte in Margareten, in der Leopoldstadt, in Penzing, in Ottakring, in Simmering, die auf die lange Bank geschoben werden. Die werden jetzt nicht mehr gebaut oder nach hinten verschoben. Also diese Kinder, denen Sie Paläste bauen wollen, schauen bestenfalls noch auf eine Baulücke (Beifall bei den GRÜNEN und von Abg. Harald Zierfuß.) Große Ankündigungen, doch am Ende bleiben diese Klassenzimmer leer beziehungsweise andere überfüllt. Ich kann als Lehrerin ein Lied davon singen, was es bedeutet, mit Raumnot konfrontiert zu sein. Da ist es dann nicht mehr so leicht möglich, modernen Unterricht zu gestalten. Oftmals fördert das Konflikte. Auch die verschränkten Formen sind super. Aber ganz ehrlich: Wenn man eine Abwechslung aus Freizeit- und Unterrichtsangeboten haben möchte, dann muss man auch schauen, dass es räumlich möglich ist. Das sind jetzt die ersten Projekte, die gestoppt wurden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass nicht noch weitere folgen werden. Und das hat natürlich auch Auswirkungen auf den Unterricht. Ich denke mir auch, das Geld, das WienerInnen zusätzlich jetzt mehr zahlen, wird nicht dort eingesetzt, wo Sie es versprochen haben. Die 329 Millionen aus der Wohnbauförderung fließen in dem Fall nicht nur nicht in die Bildung, in die Schulen, sondern auch nicht in leistbares Wohnen. Gleichzeitig werden nämlich die Mittel für den sozialen Wohnbau gesenkt, das muss man auch einmal ansprechen. Es ist nicht nur eine budgetäre Frage, über die wir hier diskutieren, sondern es ist auch eine der Prioritätensetzung. Und ich frage mich ehrlich gesagt schon, wo die NEOS eigentlich politisch ihre Priorität haben. Das war ja ursprünglich einmal die Bildung. Und das mit den Lohnnebenkosten: Es hat mich auch schwer irritiert, dass Sie hier diejenigen sind, die das Thema in der Form angehen. Sie standen für mich für ein ganz anderes Bild, das muss ich wirklich total revidieren. Ich frage mich: Liegt es vielleicht auch an Unkenntnis der Materie oder an der mangelnden Durchsetzungskraft? Ich weiß es nicht. Sie setzen sich bei Ihrem Regierungspartner überhaupt nicht durch, selbst wenn Sie es wollten. Das ist in Wirklichkeit auch eine Frage der politischen Kompetenz. Beiträge werden mit dem Versprechen erhöht, in die soziale Infrastruktur zu investieren. Dann muss man halt dieses Versprechen auch einlösen, alles andere ist nicht akzeptabel. Und deswegen - mein Kollege Peter Kraus hat es eh schon gesagt - fordern wir die Zweckwidmung der Einnahmen aus der Wohnbauförderung, nämlich wirklich für die soziale Infrastruktur, damit sichergestellt wird, dass dieses Geld auch dort ankommt, wo es gebraucht wird - in unseren Schulen, auch in den Kindergärten und beim leistbaren Wohnen. - Danke. (Beifall bei den GRÜNEN und von Abg. Lorenz Mayer.) Präsident Anton Mahdalik: Als nächster Redner hat sich der Herr Abg. Niegl gemeldet. - Bitte schön. Abg. Michael Niegl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen und Kolleginnen, werte Zuseher und Zuseherinnen! Das Thema ist die Erhöhung des Wohnbauförderungsbeitrages von 1 auf 1,5 Prozent: Mehreinnahmen von 235 Millionen EUR, die aber auf Grund der Nichtzweckbindung der Mittel irgendwo hinfließen. Und Ihre Wortspiele, auch die vom Kollegen Niedermühlbichler, erinnern mich ein bisschen an die Finanzlage der DDR: Alle haben geglaubt, es geht sich aus, aber am Schluss war es dann doch nichts. (Beifall bei der FPÖ.) Das ehemalige Leuchtturmprojekt der Sozialdemokraten, der Gemeindebau, verfällt zusehends. Und genau dort wären unter Umständen die Mittel notwendig, die Sie jetzt als Mehreinnahmen lukrieren, aber irgendwo verwenden, wo Sie es ideologisch für richtig erachten. Denn die Schulden des Unternehmens Wiener Wohnen sind bereits auf 947 Millionen angestiegen. Ich erwarte jetzt auch voll Spannung den neuen Rechnungsabschluss, was dann wieder für Minuszahlen bei uns eintreffen. Die Betriebskosten sind auf 467 Millionen angestiegen, und wir haben 10 Milliarden EUR Sanierungsrückstand im Gemeindebau. Bravo! Das ist das ehemalige sozialdemokratische Leuchtturmprojekt. (Beifall bei der FPÖ.) Der Zustand vieler Gemeindebauanlagen ist nur mehr als gefährlicher Schandfleck zu bezeichnen, und das meine ich wortwörtlich. Ich möchte auch gleich ein paar Beispiele bringen. Die Thürnlhofsiedlung, auch ein ehemaliges Vorzeigeprojekt der Sozialdemokraten: Ich kenne die Siedlung gut, bin selbst dort aufgewachsen und weiß, wie es dort 1974 ausgeschaut hat. Jetzt zerfallen und zerbröckeln die Betonplatten der Wohnhäuser, Garagen sind abgepölzt, weil sie sonst einstürzen. Und die Sanierung wird immer mehr an den Rand geschoben. Warum? - Weil kein Geld dafür da ist, weil Sie die Mittel nicht zweckbinden. Montecuccoliplatz im 13. Bezirk: Wunderbar! Im Rahmen der Bauverdichtung wurde ein Bau hineingestellt. Jetzt sollen auch die alten Bauten saniert werden, und weil ihr kein Geld habt, wird ein § 18-Verfahren angestrengt, sodass die Mieter über mehrere Jahre 70 Prozent mehr Mietzins zahlen müssen. Bravo! Das seid ihr von den Sozialdemokraten, das ist der soziale Wohnbau. (Beifall bei der FPÖ.) Ödenburger Straße 73-85 im 21. Bezirk: Mir fehlen die Worte, das ist derartig verfallen. Da gibt es noch alte Holzkastenfenster, und wenn man dort hingeht, kann man mit dem Finger durchfahren, so morsch sind die Holzkastenfenster. Und wenn die Mieter dann verlangen, dass zumindest die Fenster saniert werden, heißt es: Nein, die sind noch in Ordnung! Da wird ein bisschen Kitt gemacht, da wird ein bisschen darübergemalt. Ja, wie in der DDR ein paar Fahnen schwenken und alles neu anmalen. Das ist die SPÖ. (Beifall bei der FPÖ.) Handelskai 214: ein Schandfleck, ein Schandfleck. Das zerfällt hinter einem Gemeindebau, den Sie neu aufgestellt haben. Sanierung? - Null. Es ist verschimmelt, die Fenster sind aus den 80er Jahren, undicht, es zieht. Die Vermieter haben nur Probleme. Sanieren? - Schauen wir einmal, wann es sich ausgeht! Warum? - Weil kein Geld da ist. Man stellt sich auch die Frage, wohin all die Gelder verschwunden sind, die im Rahmen des Erhaltungskostenbeitrages eingezahlt worden sind. Ein bisschen wie in der DDR: Keiner weiß, wo das Geld hin ist. Oder die Anlagen, die aus den 30er oder aus den 20er Jahren sind, wo man noch die Originalausmalereien in den Stiegenhäusern findet: 80 Jahre lang keine Sanierung. Sanierung in Sicht? - Null. Warum? - Weil kein Geld da ist, weil ihr die Mittel, die ihr für den sozialen Wohnbau einnehmt, nicht zweckbindet, weil ihr aus ideologischen Gründen Programme durchführt, von denen ihr glaubt, dass sie gut und richtig sind. Ihr behauptet dann noch dazu, dass die Mieter, die Menschen damit zufrieden sind. Das stimmt aber nicht, das stimmt einfach nicht. Gott sei Dank wacht ihr vermutlich auf, wenn eure Umfragewerte noch weiter in den Keller sinken, dann wacht ihr vielleicht auf. Hoffentlich ist es dann nicht zu spät. In der DDR hat man auch bis zuletzt geglaubt, es funktioniert, aber es ist eine geschichtliche Tatsache, dass die DDR nicht funktioniert hat. Aufwachen, meine Freunde! (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Anton Mahdalik: Danke. Als nächste Rednerin hat sich die Frau Abg. Rychly gemeldet. - Bitte sehr. Abg. Yvonne Rychly (SPÖ): Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich finde das sehr spannend, Herr Niegl. Ich habe gar nicht gewusst - aber Sie klären mich durch Ihre polemische Rede auf -, dass die Wohnbauförderung nur bei Wiener Wohnen ist. Wiener Wohnen ist ein Unternehmen der Stadt Wien, aber es gibt mehr in Wien im Wohnbau, nicht nur ein Unternehmen. (Abg. Michael Niegl: Ein Beispiel, das ihr dauernd ausblendet!) Wir haben viele Unternehmen, die in Wien den Wohnbau fördern, nicht nur Wiener Wohnen. Wiener Wohnen ist ein Unternehmen von vielen, und die Wohnbauförderung (StR Dominik Nepp, MA: Kindesweglegung, Frau Rychly!) - ja, ja, natürlich - fällt nicht nur in Wiener Wohnen hinein. Das ist ein Unternehmen von mehreren Unternehmen, das müssen Sie auch zur Kenntnis nehmen. Der Antrag von den GRÜNEN ist auch ein bisschen zugespitzt. Mehr einzahlen - weniger erhalten. - Das klingt nach Skandal, nach Missstand, nach einem System, das angeblich nicht mehr funktioniert. Ich kann Ihnen sagen, in Wien ist das ein Skandal, in den restlichen Bundesländern fließt diese Wohnbauförderung in den Landeshaushalt, und da ist es kein Skandal. Das ist so, vom Neusiedler See bis zum Bodensee ist das so. (Zwischenruf von StR Peter Kraus, MSc.) Ich sage Ihnen ganz klar, das ist eine sehr verkürzte Darstellung, politisch sehr bequem, aber sachlich unzureichend. Ja, die Einnahmen aus dem Wohnbauförderungsbeitrag sind gestiegen. Aber wissen Sie auch, warum sie gestiegen sind? - Weil wir in Wien massiv investieren, weil wir in Wien nicht zuschauen, wie der Markt sich selbst überlassen bleibt, weil wir in Wien Verantwortung übernehmen. Wofür die Wohnbauförderung konkret eingesetzt wird, haben meine VorrednerInnen schon gesagt, ich kann es nur unterstreichen: für den Neubau tausender geförderter Wohnungen jedes Jahr, für die Sanierung bestehender Gemeindebauten, damit sie auch in Zukunft leistbar und lebenswert bleiben, für Wohnbeihilfen, die Menschen unmittelbar entlasten, wenn die Miete zur Belastung wird, für ökologische Modernisierung, thermische Sanierung, energieeffizient, Klimaschutz im Gebäudebestand und, ja, auch für infrastrukturelle Maßnahmen, die Wohnen überhaupt erst möglich machen, von der Erschließung bis zur sozialen Durchmischung. Das ist kein starres Sparschwein mit einem einzigen Ausgabenzweck, das ist ein umfassendes wohnpolitisches Instrument. Was Sie fordern, meine Damen und Herren von den GRÜNEN, ist eine starre Zweckbindung, die in der Realität bedeuten würde: weniger Flexibilität, weniger Reaktionsfähigkeit, weniger Möglichkeit, auf Krisen zu reagieren, gerade jetzt, wenn Baukosten explodieren und der Druck auf den Wohnungsmarkt ständig steigt. Und ich frage Sie: Wollen Sie ernsthaft ein System schwächen, das in Wien seit Jahrzehnten funktioniert, ein System, das verhindert, dass wir Verhältnisse wie in anderen europäischen Städten haben? Das wollen wir in Wien nicht. Natürlich, Transparenz ist uns genauso wichtig. Und ja, wir können immer darüber reden, wie wir Mittelverwendungen noch klarer darstellen. Aber hören wir auf, so zu tun, als wäre hier Geld versickert! Jeder Euro fließt in den Wohnbereich zurück, direkt oder indirekt. Der Unterschied ist: Wir betreiben aktive Wohnpolitik, Sie betreiben Schlagzeilenpolitik. Wir stehen für ein Wien, in dem Wohnen leistbar bleibt, und das nicht nur auf dem Papier, sondern im Alltag der Menschen. Dafür braucht es nicht einfache Parolen, sondern ein starkes, flexibles und gut finanziertes System der Wohnbauförderung. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Reine Phrasendrescherei, was Sie da betreiben!) Und ja, leistbares Wohnen braucht auch Schulen und Spitäler in der Nähe. Allein im Bereich Bildung investieren wir 2026 über 229 Millionen, etwa in den Schulbau. Im Bereich Gesundheit fließen 296 Millionen in die Infrastruktur des Wiener Gesundheitsverbundes. Das ist kein sachfremder Nebenzweck, sondern das ist die Basis für eine funktionierende Stadt. Die Erhöhung ist eine notwendige Investition. Wir erhöhen den Beitrag um 25 Prozentpunkte - das haben meine VorrednerInnen schon gesagt - für Dienstgeber und Dienstnehmer auf jeweils 0,75 Prozent. Ja, das ist ein Beitrag, aber ein fairer. Für ein Bruttogehalt von 2 000 EUR bedeutet das rund 60 EUR im Jahr, rund 5 EUR im Monat. Unter der Berücksichtigung der Lohnsteuerabsetzbarkeit sinkt die tatsächliche Belastung für die meisten auf 48 EUR im Jahr und auf nur 4 EUR im Monat. Das sollte uns der soziale Wohnbau in Wien für unsere Wiener und Wienerinnen wert sein. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Anton Mahdalik (unterbrechend): Ich ersuche, zum Schluss zu kommen. Abg. Yvonne Rychly (fortsetzend): Zum Schluss - ich weiß, die Zeit ist schon zu Ende: Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Wohnbauinvestition ist ein Jobmotor. Jeder investierte Euro erzeugt langfristig 1,70 EUR Bruttowertschöpfung. Mit diesem Budget stellen wir sicher, dass Wien die Stadt des leistbaren Wohnens bleibt und dass die Wohnbeihilfe unter sozialer Infrastruktur fortgesetzt wird und zukunftsfit bleibt. - Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Anton Mahdalik: Die Aktuelle Stunde ist beendet. Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass von Landtagsabgeordneten des Klubs der Wiener Freiheitlichen eine und des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien fünf schriftliche Anfragen eingelangt sind. Vor Sitzungsbeginn ist von Landtagsabgeordneten des Klubs der Wiener Freiheitlichen ein Antrag eingelangt. Den Fraktionen wurde dieser Antrag schriftlich bekannt gegeben, die Zuweisung erfolgt wie beantragt. Die Abgeordneten Abrahamczik, Holzmann, Anderle, Arapovic und Pipal-Leixner haben am 1. April 2026 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend die Einrichtung einer Agrarbehörde in Wien eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal zugewiesen. Die Abgeordneten Al-Rawi, Sucher, Worotynski, Holzmann, Arapovic und Pipal-Leixner haben am 1. April 2026 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend Änderung des Gesetzes, womit der Landespolizeidirektion Wien auf dem Gebiet der Straßenpolizei Aufgaben der Vollziehung übertragen werden, eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Mobilität und Wiener Stadtwerke zugewiesen. Die Abgeordneten Deutsch, Rychly, Weninger, Schulz, Ornig und Pipal-Leixner haben am 3. April 2026 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend den Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Parkometergesetz 2026 geändert wird, eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Digitales zugewiesen. Die Abgeordneten Abrahamczik, Holzmann, Anderle, Meidlinger, Gara, Pipal-Leixner haben am 15. April 2026 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend ein Gesetz, mit dem die Dienstordnung 1994, die Besoldungsordnung 1994 die Vertragsbedienstetenordnung 1995, das Wiener Bedienstetengesetz, das Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz, das Stadtrechnungshofgesetz, das Ruhe- und Versorgungsgenusszulagegesetz 1995, das Wiener Bedienstetenschutzgesetz 1998 und das Wiener Hinweisgeberinnen- und Hinweisgeber-Schutzgesetz geändert werden, eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal zugewiesen. Postnummer 1 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Parkometergesetz 2006 geändert wird. Berichterstatterin hierzu ist Frau Lhptm-Stv.in Novak. Ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatterin Lhptm-Stv.in Barbara Novak, MA: Sehr geehrter Herr Präsident! Ich bitte um Zustimmung. Präsident Anton Mahdalik: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist der Herr Abg. Killian Stark. Abg. Kilian Stark (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Frau Landeshauptmann- Stellvertreterin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte ZuseherInnen! (Lhptm-Stv.in Barbara Novak, MA reicht dem Redner ein Glas Wasser.) - Danke, aber ich hoffe, ich werde es nicht brauchen. Wie mir berichtet wurde, ist in der Präsidiale vereinbart worden, die Debatten zu den Tagesordnungspunkten 1 und 3 hier auf einmal zu führen, sodass wir das Ganze nicht zweimal machen, weil es um zwei sehr eng miteinander verbundene Dinge geht. Es geht bei der Änderung die wir heute beschließen, nicht um irgendeine kleine technische Anpassung, sondern es geht um die Neuorganisation der Parkraumüberwachung in Wien, es geht um einen sensiblen hoheitlichen Bereich, und es geht um eine Änderung, die offenkundig auch schon längere Zeit vorbereitet wurde. Genau deshalb bin ich mit der Art und Weise, wie diese heute erfolgt, nicht nur nicht glücklich, sondern ich finde sie wirklich nicht in Ordnung. Ich sage das ausdrücklich. Ich finde, es gibt Fälle, in denen man hier mit Initiativanträgen Änderungen machen kann. Es gibt kleinere Änderungen, es gibt dringliche Angelegenheiten, das ist alles legitim. Aber das ist bei diesem Thema nicht der Fall, beides trifft nicht zu. Es geht hier nicht um eine Nebensache. Es geht hier um die Sicherheit von FußgängerInnen, von SeniorInnen, von Schulkindern im öffentlichen Raum, es geht um verparkte Gehsteige, es geht um freie Busspuren, es geht um blockierte Kreuzungen und Zebrastreifen, es geht um Unfallrisiken, es geht um die Einhaltung von Regeln auf unseren Straßen, es geht um den Schutz der Schwächsten VerkehrsteilnehmerInnen, es geht um gestohlene und zur Fahndung ausgeschriebene Fahrzeuge und um die Verkehrssicherheit von den Fahrzeugen in Wien. Und es geht insgesamt um die Aufrechterhaltung eines funktionierenden Systems. Wir haben das im Jänner im Gemeinderat gehabt. Da hat es eine mündliche Anfrage von uns dazu gegeben. Da hat in dem Fall die Frau Stadträtin hier auch umfangreich geantwortet und auch eine beeindruckende Bilanz gelegt. Sie hat uns berichtet, dass es um rund 54 Millionen Kontrollen pro Jahr geht, um Millionen Kontrollen. Und das zeigt, wir reden hier nicht über irgendeinen Randbereich der Verwaltung, sondern über einen zentralen Bereich des täglichen Funktionierens in der Stadt. Genau bei so einem wichtigen Thema, finde ich es nicht richtig, wenn es so eine weitreichende Änderung gibt, das im Schnellverfahren ohne Begutachtung zu machen. Denn was ist passiert? - Ich darf Sie erinnern: Im November wurde uns eben zugetragen, dass es eine Dienststellenbesprechung gab, bei der schon gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angekündigt wurde, dass diese 15a-Vereinbarung, die früher die Kontrolle des ruhenden Verkehrs geregelt hat, gekündigt werden soll. Daraufhin haben wir im Jänner hier die Stadträtin gefragt: Was ist da dran?, Wollen Sie das ändern?, und so weiter. - Da wurde sinngemäß geantwortet, ja, es gebe laufende Gespräche mit dem Bund, man möchte verbessern und effizienter werden und so weiter. Ich versuche, das abzukürzen. Kurz: Sie hat uns sozusagen über die Abläufe mit dem Bund im Dunkeln gelassen. Und kurze Zeit später, im Februar, kam dann eine Gesetzesänderung in den Nationalrat, ebenso ohne Begutachtung. Ich finde diese Vorgangsweise nicht in Ordnung. Ich finde, bei so einem wichtigen Bereich, in dem das ja offensichtlich auch schon länger vorbereitet wurde, hätte man sowohl im Nationalrat - das muss ich auch dazusagen - als auch hier im Landtag eine ordentliche Begutachtung machen sollen, weil das nicht so wenig komplex ist. Es gibt sehr viele unterschiedliche Materien, die davon betroffen sind, und ich würde mich hier wesentlich wohler fühlen, wenn wir diese Gesetzesänderung auf Grundlage eines ordentlichen Begutachtungsverfahrens diskutieren könnten. (Beifall bei den GRÜNEN.) So, jetzt haben wir allerdings hier eben diesen Initiativantrag vorliegen, und ich möchte mich dennoch natürlich auch inhaltlich damit auseinandersetzen. Ich sage das ganz klar: Uns geht es nicht darum, dass man diese Aufgabe nicht an die MA 67 übertragen soll. Das kann durchaus sinnvoll sein, und das hat sicherlich auch Vorteile gegenüber jetzt, das kann grundsätzlich funktionieren. Aber es geht uns schon darum, dass man eben, auch wenn man das hier relativ schnell macht, diese Änderung absichert. Darum haben wir einen Antrag mit drei Punkten eingebracht. Der erste ist mir der Wichtigste: In vielen Gemeinden, in vielen Städten dieses Landes ist dieser Bereich der Parkraumüberwachung an internationale Sicherheitskonzerne, an Sicherheitsdienste, an private Firmen ausgelagert. Und es ist nicht nur unsere Befürchtung, sondern auch die Befürchtung mancher PersonalvertreterInnen, dass diese Übertragung an die Gemeinde hier der erste Schritt zur Auslagerung ist. Darum unser Antrag. Die Kontrolle des ruhenden Verkehrs ist aus unserer Sicht eine wichtige hoheitliche Aufgabe, und die muss im öffentlicher Hand bleiben. Mir ist sehr wohl bewusst, in der jetzigen Gesetzesänderung sind eine Auslagerung und eine Privatisierung nicht vorgesehen, aber es könnte sozusagen als erste vorbereitende Handlung gesehen werden. Wir wollen, dass der Landtag heute ein Bekenntnis ablegt: Nein, die Parkraumüberwachung ist eine hoheitliche Aufgabe, ist eine öffentliche Aufgabe, und eine öffentliche Aufgabe soll auch in öffentlicher Hand sein! (Beifall bei den GRÜNEN.) Der zweite Punkt ist ebenso wichtig - und zwar: Bisher hat es bei der Parkraumüberwachung eine doppelte Absicherung gegeben. Da hat der Magistrat sozusagen hineingeschaut, und es hat die Polizei hineingeschaut. Jetzt wird das komplett an den Magistrat übergeben, und das reduziert natürlich auch die Zahl der Menschen, die darin Einschau haben. Und deshalb ist es uns ganz wichtig, dass man jetzt auch alles dafür tut, dass weiterhin kein Druck auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgeübt werden kann und dass auch jeder Anschein einer möglichen politischen Einflussnahme verhindert wird. Genau das greifen wir in unserem Antrag auf. Es muss entsprechende Regeln geben, und es muss mehr Transparenz geben, wie die Parkraumüberwachung in der Stadt funktioniert, weil ein Anschein von politischer Einflussnahme Gift für das Vertrauen in die öffentliche Hand ist, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN.) Der dritte Punkt ist die Kontrolldichte. Bis jetzt haben die Polizei und die Parkraumüberwachung eben hier die Kontrolle gehabt, jetzt macht das nur noch die MA 67. Uns ist wichtig, dass die Kontrolldichte mindestens bestehen bleibt, eher verbessert wird, denn es geht nicht nur, wie man oftmals meint, um die Kontrolle von Parkscheinen, sondern es geht eben darum, dass Schulwege frei bleiben, dass Kreuzungsbereiche frei bleiben, sodass man hineinschauen kann, dass die Zebrastreifen nicht verparkt werden, dass Busspuren und Straßenbahngleise nicht verparkt werden und um ein funktionierendes Gesamtsystem. Und - darüber, wie das passieren soll, habe ich noch keine Information. Es geht eben auch um die Nachtstunden. Bis jetzt war die Parkraumüberwachung primär zu den Zeiten unterwegs, in denen die Kurzparkzonen gelten, und sonst hat das die Polizei gemacht. Auch dafür braucht es ein ordentliches System, denn auch in der Nacht sollten die Straßen kein rechtsfreier Raum sein. Da wir das jetzt sozusagen ad hoc diskutieren, ohne Begutachtung, mit einem Initiativantrag, haben wir hier unseren Antrag eingebracht, der wichtige Eckpfeiler des Systems sicherstellen soll. Es ist wie gesagt kein Nebenschauplatz, es geht um ein funktionierendes System. Wer die Verkehrswende ernst nimmt, der muss auch den ruhenden Verkehr ernst nehmen. Wer sichere Mobilität will, der muss auch wirksame Kontrollen haben. Und wer dieses System neu aufstellt, der darf es nicht leichtfertig und ohne ausreichende Absicherung umstellen. Darum ersuche ich Sie, dass Sie unseren Antrag nicht einfach leichtfertig abschmettern, sondern dass Sie sich damit auch auseinandersetzen, wenigstens mit den Inhalten. Ich glaube, diese drei Punkte sind ganz wichtig: Es soll in öffentlicher Hand bleiben, es braucht eben Transparenz und einen Schutz der MitarbeiterInnen vor politischer Einflussnahme, und die Kontrolldichte muss ebenso beibehalten werden. Wenn Sie das auch wollen, dann stimmen Sie bitte unserem Antrag zu! Und ich bin sehr dafür - der letzte Punkt beim Antrag -, dass wir uns in einem Jahr ..., dass es eine Berichterstattung seitens der Landesrätin gibt, wie sich diese Umstellung ausgewirkt hat. Ich glaube, das sollte man sich anschauen und evaluieren und dann gegebenenfalls Anpassungen schaffen, weil es wichtig ist. Und darum ersuche ich Sie auch um Zustimmung zu unserem Antrag. - Danke schön. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Anton Mahdalik: Als nächster Redner hat sich Herr Abg. Al-Rawi gemeldet. - Bitte schön. Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi (SPÖ): Danke, Herr Präsident. - Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin, Hohes Haus! Wie der Kollege Stark gesagt hat: Wir diskutieren jetzt einen Entwurf der Änderung des Parkometergesetzes, der aber in Wirklichkeit notwendig geworden ist, weil wir bei Post 3 den Entwurf eines Gesetzes haben, mit dem die Stadt Wien der Landespolizeidirektion Aufgaben überträgt. Dadurch ändern wir jetzt in der Post 1 nur das Wort Landespolizeidirektion in ermächtigte Organe in § 4 und in § 5. Wer wie ich ein bisschen ein älteres Semester ist, kann sich noch erinnern, wie es früher war. Früher hat es die sogenannten - ich weiß nicht, wer diese Begriffe noch kennt - Weißkappler und die Blaukappler gegeben. Da hat es sozusagen die Polizisten und die Organe des Magistrates der Stadt Wien gegeben. Und mit 1. September 2012 übertrug die Stadt Wien die Parkraumüberwachung an die Landespolizeidirektion Wien. Rechtliche Grundlage war damals die 15a-Vereinbarung über Parkraumüberwachung zwischen dem Land Wien und dem Bund. Die Stadt Wien hat das erforderliche Personal für diese Überwachung flächendeckend zur Verfügung gestellt, um die Kurzparkzoneneinhaltung zu überwachen, und die Stadt Wien trat als Dienstgeberin des zugeordneten Personals auf. Damit obliegen dem Magistrat der Stadt Wien die Rechte und Pflichten als Dienstgeber. Hingegen ist die Landespolizeidirektion Wien zur Fachaufsicht und zur Erteilung von fachlichen Weisungen gegenüber den zugeordneten Bediensteten berechtigt. Dazu gehört insbesondere die Arbeitsorganisation. Und auf Grund dieses Umstandes hatte die Stadt Wien nur bedingt Einflussmöglichkeiten auf das der Landespolizeidirektion zugeordnete Personal. Das heißt mit anderen Worten, Wien hat die ganzen Kosten übernommen, aber die Weisungsbefugnis lag ausschließlich bei der LPD, der Landespolizeidirektion. Sie konnte zum Beispiel selber entscheiden, wer zugeteilt ist und wo das zu passieren hat. Und alle Entscheidungen der LPD Wien müssen von der Stadt Wien mitgetragen werden. Gerichtsverfahren richten sich an die Stadt Wien als Dienstgeberin. Jetzt sagt der Abg. Stark, die Vorbereitung ist schon länger im Gange. Es ist ja auch kein Geheimnis, dass der Stadtrechnungshof schon 2023 die Wahrnehmung der Aufgaben des zum Zweck der Parkraumüberwachung zugeordneten Personals geprüft hat. Und es gibt eben zwei Empfehlungen im Punkt fünf: dass die Parkraumüberwachung Wien einer Überarbeitung zu unterziehen ist und dabei zur Sicherstellung eines hohen Überwachungsniveaus an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen ist und in Anbetracht dessen da auch mit dem Bund zu verhandeln ist. Es ergeben sich aus dieser Entscheidung zwei Änderungen. Der Bund muss die Straßenverkehrsordnung auch novellieren, womit er dann die Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie der Kurzparkzonenüberwachungsverordnung auf das Land Wien überträgt. Und es gibt eine Änderung, weil es auch der Wunsch des Bundes war, dass die Parkraumüberwachungsorgane in Zukunft auch die Kontrolle des Parkpickerls, der § 57a-Plaketten, für die Polizei übernimmt. In Wien ist eben die Notwendigkeit, dass wir das Parkometergesetz ändern, um es textlich anzupassen, der Aufhebung der Vereinbarung gemäß Art. 15a, die wir heute ja auch sozusagen vor uns haben. Und dann müssen wir am Ende auch Änderungen der Geschäftseinteilung des Magistrates für die MA 67 und Änderungen der dienstrechtlichen Bestimmungen zur Abordnung von Parkraumüberwachungsorganen durchführen. Die Vorteile liegen auf der Hand. Für die Überwachungstätigkeit bedarf es keiner vollen exekutiven Ausbildung. Das heißt, die Damen und Herren, die dann in diesem Bereich tätig sind, müssen keine exekutive, polizeiliche Ausbildung haben. Angesichts der in § 97 normierten Mitwirkungspflicht der Organe heißt das, dass die Polizei natürlich sehr wohl in der Nacht die Aufgaben übernimmt, weil die Dienstzeit der Parkraumüberwachung von 6.30 Uhr bis 22.30 Uhr ist. Das hat auch den Vorteil, dass die Kolleginnen und Kollegen, die jetzt zurückgekommen sind, eine klare Dienstzuordnung haben, auch was die Personalvertretung, die gewerkschaftliche Zuordnung betrifft. Und die Stadt Wien kann natürlich diesen Überwachungsorganen auch durch Zuweisungen sagen, welche Gebiete kontrolliert werden sollen. Kollege Stark, es ändert sich im Prinzip nichts außer der Organisation. Die gleichen Kolleginnen und Kollegen, die früher Weißkappler waren - ich weiß nicht: die waren damals Blaukappler oder umgekehrt, wie auch immer -, sind dann zur Polizei gewandert, und die gleichen Leute bleiben jetzt, und es ist eine klare Trennung. Wenn Sie das dann aus meinen Ausführungen sehen und wenn wir von Organen reden, dann ist doch klar: Wenn wir wollen, dass diese Kolleginnen und Kollegen dem Magistrat zugehören, dass wir sie einteilen und dass wir ihnen Zuweisungen machen, ist es doch ein Anachronismus oder ein Widerspruch, wenn wir das an eine fremde Firma auslagern. Wenn wir sie von der Polizei zurückholen, werden wir sie doch nicht an irgendein Subunternehmen übergeben, damit sie das machen. Also deswegen brauchen wir diesem Antrag von Ihnen nicht zuzustimmen, weil es so nicht kommen wird. Bezüglich der Dichte der Überwachung: Ich meine, wahrscheinlich ist Ihrer Aufmerksamkeit nicht entgangen, dass unsere Landesrätin Ulli Sima auch nachdenkt, wie wir in Flächenbezirken mit Kameras und mit Autos sozusagen viel flächendenkender die Parksünder kontrollieren. Was ist das, wenn nicht eine Steigerung der Überwachungsdichte? Zur Begutachtungszeit: Eine Begutachtung braucht man, wenn man an einem Gesetz etwas inhaltlich etwas ändert. Wir ändern aber inhaltlich nichts an einem Gesetz, wir ändern nur die administrative Tätigkeit, sodass diese Kolleginnen und Kollegen wieder in den Magistrat kommen. Es gibt im Übrigen bei der MA 67 zwei verschiedene Typen von Parkraumüberwachungsorgangen. Die, die im Innendienst sind, waren immer schon der MA 67 zugeordnet, und die im Außendienst waren halt dann der Polizei zugeordnet. Und da war ein Unterschied zwischen den zwei Organen. Die werden jetzt dann in einer Organisationseinheit sein, das wird die Personalvertretung stärken, es wird eine ganz klare Zuordnung geben. Und in diesem Sinne bitte ich Sie, meine lieben Abgeordneten dieses Hauses, diesem Gesetz zuzustimmen, und ich empfehle, den Antrag der GRÜNEN abzulehnen. - Danke. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Anton Mahdalik: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen. Ich erteile der Berichterstatterin das Schlusswort. Sie verzichtet darauf. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Danke. Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich sehe ebenfalls die Einstimmigkeit. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung ebenfalls einstimmig beschlossen. Entschuldigung! Ein Antrag liegt, wie gesagt, zu dieser Post vor - die GRÜNEN haben es ja angekündigt -, ein Beschluss- und Resolutionsantrag betreffend effektive Parkraumüberwachung in öffentlicher Hand absichern. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind die Antragsteller allein gegen die Stimmen von SPÖ, NEOS, FPÖ und ÖVP. Der Antrag ist somit abgelehnt. Die Postnummer 2 betrifft den Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten für die Organe des Landes Wien zum 31. März 2026. Ich bitte die Berichterstatterin, Frau Lhptm-Stv.in Novak, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatterin Lhptm-Stv.in Barbara Novak, MA: Sehr geehrter Herr Präsident, vielen herzlichen Dank! Ich bitte um Zustimmung zu diesem Tätigkeitsbericht des sehr wichtigen Datenschutzbeauftragten des Landes Wien. Präsident Anton Mahdalik: Zu Wort ist niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Bericht zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist somit einstimmig beschlossen. Postnummer 3 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz, womit der Landespolizeidirektion Wien auf dem Gebiet der Straßenpolizei Aufgaben der Vollziehung übertragen werden, geändert wird. Berichterstatterin hierzu ist die Frau Amtsf. StRin Mag. Sima. Ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: So, ich habe mich schon zu früh gefreut, dass alles erledigt ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich ersuche um Zustimmung. Präsident Anton Mahdalik: Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zu Abstimmung. Vorerst lasse ich jedoch über einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Al-Rawi, Sucher, Worotynski, Holzmann, Arapovic und Pipal-Leixner betreffend Entwurf eines Gesetzes, womit der Landespolizeidirektion Wien auf dem Gebiet der Straßenpolizei Aufgaben der Vollziehung übertragen werden abstimmen. Wer diesem Abänderungsantrag seine Zustimmung geben will, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist somit einstimmig beschlossen. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang mit der beantragten Änderung in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen, und bitte jene Mitglieder des Landtages die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist ebenfalls einstimmig beschlossen. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung einstimmig beschlossen. Postnummer 4 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz betreffend die Einrichtung einer Agrarbehörde in Wien geändert wird. Berichterstatter hierzu ist der Amtsf. StR Mag. Czernohorszky. Ich bitte ihn, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung. Präsident Anton Mahdalik: Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich sehe die Einstimmigkeit, das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung einstimmig beschlossen. Damit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Tag, Stunde und Tagesordnung der nächsten Sitzung werden auf schriftlichem Wege bekannt gegeben. Die Sitzung ist geschlossen. (Unruhe im Saal.) Ich bitte die Abgeordneten, noch einmal in die Bankreihen zurückzukommen. Mir ist ein Fehler unterlaufen, wie ich gerade höre. So, sind alle wieder in den Bankreihen? - Fast. Es tut mir leid, dass der Gang in die Mittagspause ein bisschen verzögert wird. Der routinierte erste Präsident hat mir mitgeteilt, dass ich zwar abstimmen lassen habe, dass die zweite Lesung sofort vorgenommen wird, aber die zweite Lesung dann nicht abstimmen lassen habe. So, das werden wir jetzt nachholen. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Das ist ebenfalls die Einstimmigkeit, das Gesetz ist somit in zweiter Lesung beschlossen. Und die Schlussworte habe ich eh schon gesprochen. Ich wünsche noch einen schönen Tag. - Danke. (Schluss um 11.47 Uhr.) Landtag, 22. WP 28. April 2026 11. Sitzung / 2 Landtag, 22. WP 28. April 2026 11. Sitzung / 7