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Landtag, 22. Sitzung vom 26.04.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 39 von 55

 

dass zwei Drittel von Anträgen einfach nicht kommen. Zeugen müssen immerhin unter Wahrheitspflicht aussagen. Das ist immer dann spannend, wenn sie nicht alle das Gleiche sagen.

 

Diese Untersuchungskommission hat bis jetzt trotzdem einiges zu Tage gebracht. Ich war verblüfft, mit welcher Offenheit der Herr Vizebürgermeister darüber redet, wie mager die Informationen zu ihm geflossen sind und mit wie wenig Engagement das weiterverfolgt wurde. Das wundert mich tatsächlich, aber er hat offensichtlich die Wahrheitspflicht ernst genommen, hat die Wahrheit gesagt, hat gesagt: Ich habe nichts gewusst, man hat es mir zu spät gesagt. Dann habe ich mich nicht dafür interessiert, weil ich gehofft habe, es wird schon gut ausgehen. Das finde ich interessant.

 

Was ich jetzt gerne von den NEOS hätte, ist etwas mehr Engagement bei den Änderungen der Regeln. Mir ist es vollkommen klar, dass das nicht so einfach ist. Wir hätten gerne auf Bundesebene etwas, du hast immer einen Koalitionspartner, musst immer arbeiten. Die Regeln gelten aber auch nachher wieder, wenn man wieder in der Opposition ist. Das gilt jetzt für uns, das gilt für andere Fraktionen auf anderer Ebene. Alle hätten gerne, dass die Kontrollinstrumente funktionieren, und alle sagen das in allen Sonntagsreden. Jetzt hat man die Chance, zu sehen, da sind wirklich Defizite. Es kann doch niemand wollen, dass, wenn er einen Antrag stellt - da sind auch SPÖ-Anträge dabei, da sind Anträge dabei, die die SPÖ mitbeschlossen hat -, dann irgendwo jemand sagt: Ich schicke es euch nicht. Ich muss es nicht einmal begründen. Ich schicke es euch nicht, weil ich keinen Bock habe. Das reicht als Begründung. Du musst gar nichts sagen, ich schicke es nicht. Am besten find ich ja wirklich den Zugang: Ich schicke es euch nicht, denn das ist ein Quatsch, dass ihr das von mir verlangt. Das ist ein Fehler von euch, dass ihr das einstimmig beschlossen habt. Deswegen kriegt ihr es nicht, denn ich weiß es besser. Ich als geprüfte Stelle weiß viel besser, welche Unterlagen ich euch schicken soll. Am besten keine.

 

Die Untersuchungskommission muss in Zukunft mehr können und mehr dürfen, das sind wir der Demokratie schuldig. Es geht in dem Fall potenziell um wahnsinnig viel Geld, da geht es um Milliarden. Zu sagen, es hat keinen Schaden angerichtet: Wenn nicht der Strompreis jetzt von Bundesebene her gedeckelt wäre, würden wir alle drei Mal, vier Mal so viel für den Strom zahlen. Drei Viertel von den Stromkosten werden ja momentan von der öffentlichen Hand übernommen, nicht beim Gas in Wien, aber wir haben immerhin beim Strom eine große Unterstützung beschlossen. Da braucht es viele, viele Milliarden, um das alles zu retten.

 

Was wir in Wien brauchen, ist eine Untersuchungskommission mit neuen Regeln. Deswegen unterstützen wir auch den Antrag, den die Volkspartei eingebracht hat, und hoffen auf eine Mehrheit für den Antrag, den wir selber eingebracht haben. Vielen Dank. (Beifall bei GRÜNEN und ÖVP.)

 

Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abg. Stürzenbecher. Ich erteile es ihm.

 

12.52.46

Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!

 

Der vorliegende Dringliche Antrag betrifft eine von den Antragstellern gewünschte Novellierung der Wiener Stadtverfassung, insbesondere der Notkompetenzen des Bürgermeisters und des Stadtsenats. Dazu ist einmal festzustellen: Die bisherigen Ergebnisse der Untersuchungskommission haben eindeutig bestätigt, dass die Ausübung der Notkompetenz durch den Wiener Bürgermeister am 15. Juli 2023 und auch dann Ende August 2023 richtig und geboten und vor allem alternativlos war. Das ist ganz eindeutig festzustellen. (Beifall bei SPÖ und NEOS. - Ruf bei den GRÜNEN: Recht überzeugend hat das nicht geklungen!)

 

Die Ausübung erfolgte im Einklang mit dem Gesetz, mit der Stadtverfassung, und die Wiener Stadtverfassung ist diesbezüglich in jeder Hinsicht und eindeutig eingehalten worden. In Hinblick auf allfällige gesetzliche Änderungen sollten jedenfalls, meine ich, die Ergebnisse der derzeitigen Untersuchungskommission abgewartet werden, insbesondere der Bericht der Untersuchungskommission, aber vor allem auch des Gemeinderates, der dann zu beschließen ist. Das insbesondere auch deshalb, da der Punkt 2 des Einsetzungsantrages sich ja mit der Notkompetenz auseinandersetzt. Ich glaube, also dann, wenn einmal die Untersuchungskommission fertig ist, sollte man natürlich schauen, was man daraus gelernt hat, dann kann man auch über gesetzliche Änderungen diskutieren.

 

Das jetzt zwischendurch zu machen, hat vielleicht dann einen Sinn, wenn man wie die ÖVP meint, dass die Untersuchungskommission schon beendet werden soll, weil der angebliche Skandal ja nicht da ist. Ich sage ja auch immer, das ist der erste Finanzskandal der Geschichte, bei dem kein einziger Cent verloren gegangen ist. Das ist wirklich deutlich festzustellen. Das haben wir aber schon öfters festgestellt, und ich meine wirklich, das muss man auch trotzdem immer wieder sagen, denn es wird so getan. Wo ist jetzt eigentlich der Skandal? - Das frage ich auch Kollegen Ellensohn. Es ist kein Geld verloren gegangen, es ist alles nach dem Gesetz abgeführt worden, es ist auch nicht Geld, wie Kollege Ellensohn gesagt hat, verschoben worden, sondern man hat Sicherheiten in einem Ausmaß zur Verfügung gestellt, dass es im Notfall auf dieser Warenbörse eingesetzt werden kann, weil eben die Gefahr war, dass die Volatilität des Marktes so hoch ist, dass es gebraucht wird. Dafür hat es reale Ansatzpunkte gegeben, und deshalb war auch die Notwendigkeit gegeben. Dass es sich im Endeffekt dann aber anders entwickelt hat, hat man dann auch gesehen und man hat auch gesehen, dass die Gelder ja wieder zurückgeflossen sind, dass kein einziger Cent verloren gegangen ist, dass niemandem ein Schaden entstanden ist. Das ist festzustellen. (Beifall bei SPÖ und NEOS. - Abg. Mag. Josef Taucher: Das muss einmal gesagt werden!)

 

Ich muss auch sagen, dass wir uns jetzt natürlich im Landtag befinden und wir diskutieren den Dringlichen Antrag, der auf gesetzliche Änderungen der Stadtverfassung orientiert ist. Das ist okay. Es ist die Debatte jetzt ein bisschen umfunktioniert worden - mir ist das auch recht -, als wenn wir quasi jetzt die Untersuchungskommission als

 

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