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Landtag, 9. Sitzung vom 21.12.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 13 von 31

 

es noch im Detail aufzählen, und jetzt, wo Sie aus der Regierung draußen sind in Wien, wollen Sie quasi aus Trotz hier Ihr eigenes Projekt, das Sie mitgeplant haben, zunichte machen. Ich weiß nicht, warum Sie dieses Umdenken hatten, in den letzten zehn Jahren war es kein Problem, jetzt wollen Sie es verhindern. Und weil die Kollegin Sequenz dann noch gesagt hat, man muss hier auch quasi auf die Menschenrechte achten, und auf die Kinderrechte, die da verletzt werden könnten, schauen Sie sich mal an, welche Leute Sie als Experten zitieren, um hier Stimmung zu machen. Der Herr Knoflacher, den Sie schon angesprochen haben, der oftmals zitiert wurde, hat gesagt, Autofahrer sind keine Menschen im Spiegel. Das ist eine Entmenschlichung von so vielen Leuten, die auf ihr Auto angewiesen sind in der Donaustadt. Und dann stellen Sie sich hier hin und machen auf Mitleid und wollen so tun, als ginge es Ihnen hier um die Menschen in der Donaustadt.

 

Ich sage, Ihnen geht es nicht um Problemlösung, Ihnen geht es nicht um die Menschen in der Donaustadt, Ihnen geht es darum, dass Sie sich jetzt von Ihrem Projekt lossagen wollen und dass Sie hier Stimmung machen wollen. Und das werden wir Ihnen nicht durchgehen lassen, und ich hoffe, dass es tatsächlich auch so ist, dass wir im nächsten Jahr nicht noch mehr Sitzungen brauchen, nicht noch mehr Dringliche Anfragen brauchen, nicht noch mehr Sondersitzungen brauchen, sondern dass es hier endlich zur Umsetzung kommt. Und das ist auf Landesebene mein Appell an den Bürgermeister, durchzuziehen, es bringt nichts mehr abzuwarten, machen Sie es, führen Sie dieses Projekt durch. Und auf Bundesebene an die ÖVP, nicht nur mehr schöne Worte zu verlieren, sondern tatsächlich auch auf Bundesebene den GRÜNEN ihre Spinnereien nicht mehr durchgehen zu lassen.

 

Präsident Ernst Woller: Die Restredezeit beträgt zehn Minuten. Zu Wort gelangt Herr StR Peter Kraus. Ich erteile ihm das Wort.

 

10.22.25

StR Peter Kraus, BSc|: Herr Präsident!

 

Ich möchte nur kurz mit einer Analyse einsteigen. Die Aufregung der letzten Tage - und rufen wir uns das schon noch einmal in Erinnerung, worum es da eigentlich ging - war, dass seitens der Stadt an 13- und 14-jährige Mädchen Anwaltsbriefe mit Klagsdrohungen verschickt wurden und dass sogenannte mentale UnterstützerInnen Klagsdrohungen bekommen haben. Das ist der Grund, warum wir bereits den zweiten Tag hier die Debatte führen. Und es ist klar, dass jetzt die SPÖ davon ablenken will, aber das ist der Grund der Aufregung und das werden wir auch so schnell nicht vergessen, sehr geehrte Damen und Herren.

 

Es geht heute ja auch um die UVP, sie steht im Titel dieses Landtages. Ich möchte meine Rede auch dazu nutzen, ein bisschen über die Fakten zu reden, über die Grundlagen der Entscheidungen des Klima-Checks auf Bundesebene. Der Herr Bürgermeister hat gestern ja gesagt, diese Entscheidung sei mit einem Federstrich vollzogen worden, der StR Mahrer hat heute gesagt, 25 Seiten sind die Grundlage dieser Entscheidung, der Kollege Valentin hat vorhin gesagt, es sind 25 Seiten. Ich habe Ihnen hier den Klima-Check, also die Evaluierung der Straßenbauprojekte ausgedruckt (ein Schriftstück in die Höhe haltend), es sind 154 Seiten. Ich habe es Ihnen auch einzeln ausgedruckt, es gibt zusätzlich noch (Zwischenruf.) - ich komme dann schon später zu den einzelnen Projekten, Herr Wölbitsch - ein 92-seitiges Gutachten des Umweltbundesamtes, das auch mit einbezogen werden muss, das auch auf die S1-Spange, auf den Lobau-Tunnel eingeht, Sie müssen das ja alles in einem Kontext gemeinsam sehen. Ich möchte aber jetzt auf drei Aspekte konkreter eingehen, erstens die UVP, die hier immer wieder als Zeuge für Umweltverträglichkeit aufgerufen wird, zweitens auf die Kriterien der Evaluierung, es wird immer gesprochen, die wären beliebig, und drittens auf die konkreten Schlussfolgerungen des Projekts.

 

Zur UVP, sehr geehrte Damen und Herren, wird hier immer gesagt, es gibt ja so viele UVP-Verfahren und Umweltverträglichkeitsprüfung bedeutet, es ist eh alles super mit dem Klimaschutz. Jetzt frage ich Sie natürlich, hat ein UVP-Verfahren irgendeine Aussage zum Thema Klimaschutz? Nein, die Umweltverträglichkeit eines Straßenprojekts - und da zitiere ich jetzt das Dokument des BMK - wird im Zuge der Umweltverträglichkeitsprüfung UVP geprüft. Dabei wird hinterfragt, ob das Vorhaben Vorgaben und Grenzwerte für die Nutzer der Straße und die Umwelt und Anrainer im Umfeld des Projektes erfüllt. Weder die generelle Sinnhaftigkeit des Projektes noch dessen Klimaverträglichkeit, aber auch nicht, ob Ziele durch andere Maßnahmen, etwa den Ausbau anderer Verkehrsträger besser erreicht werden können, sind Gegenstand der UVP. - Also immer, wenn man jetzt die UVP aufruft, seien Sie sich bitte bewusst, dass damit nicht die Klimaverträglichkeit und nicht die allgemeine Sinnhaftigkeit, geschweige denn, Alternativenprüfungen eines Projektes irgendwie gerechtfertigt werden können, sehr geehrte Damen und Herren.

 

Darum ist es ja so wichtig, dass man andere Kriterien heranzieht, und genau das hat der Klima-Check gemacht. Ich möchte kurz darauf eingehen, welche Kriterien denn da zur Bewertung der Bauvorhaben oder der Asfinag-Planungsvorhaben herangezogen wurden. Die Kriterien sind zum Thema Ressourcenschonung: Also wie viel Flächenverbrauch haben die einzelnen Vorhaben, gibt es eine Beeinflussung der Biodiversität, gibt es eine Beeinflussung des Wasserhaushalts? Hinsichtlich Klimawirkung sieht man sich die Treibhausgasemissionen an, sowohl beim Bau als auch beim Betrieb und bei der Erhaltung. Und an dieser Stelle noch einmal erwähnt, das wird auch immer vergessen, ein Tunnelbau hat schon alleine im Bau eine vierfache CO2-Emission als eine vergleichbare Straße, die an der Oberfläche errichtet wird, vier Mal so viel CO2-Emissionen. Betrachtet wird die Multimodalität, also welche Verlagerungsmöglichkeiten es auf andere nicht motorisierte Individualverkehrsformen gibt. Die Sozialverträglichkeit der Projekte wird betrachtet, da geht es von Erreichbarkeit über Verkehrssicherheit bis hin zum Emissionsschutz. Die Netzwirkung, also die Verkehrsqualität wird betrachtet, und auch die Betriebswirtschaftlichkeit der Projekte wird betrachtet. All diese Dinge waren Kriterien und all diese Dinge zei

 

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