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Landtag, 4. Sitzung vom 25.03.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 33 von 52

 

für den effizienten und qualitätsvollen Rechtsschutz durch das Verwaltungsgericht Wien geschaffen. Ich bin damit am Ende meiner Ausführungen angelangt und möchte Ihnen für die mir entgegengebrachte Aufmerksamkeit vielmals danken. (Allgemeiner Beifall.)

 

Präsident Mag. Manfred Juraczka: Sehr geehrter Herr Präsident, herzlichen Dank für Ihre Ausführungen. Ich begrüße das Rederecht für Sie als Präsidenten des Verwaltungsgerichts Wien außerordentlich, und ich denke, es ist wichtig, dass wir dadurch einen regelmäßigen guten Austausch miteinander haben. Ich freue mich, wenn Sie das nächste Mal bei uns im Haus sind.

 

Die Debatte ist damit jedenfalls geschlossen, und ich darf den Berichterstatter - Sie, Herr Stadtrat - um das Schlusswort ersuchen.

 

12.21.59

Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky|: Sehr geehrter Herr Präsident Kolonovits, ich möchte mich bei Ihnen sehr, sehr herzlich bedanken, erstens einmal für den engagierten Bericht und Ihre Ausführungen, vor allem aber natürlich für Ihre Arbeit und die Ihres großen Teams, eine Arbeit, die für uns als Bundesland eine sehr, sehr wichtige ist.

 

Ich freue mich auch wirklich - es ist in der Debatte von einigen Rednern auch erwähnt worden -, dass wir auf ein Berichtsjahr zurückschauen, das an Herausforderungen kein armes war, das aber trotzdem davon geprägt ist, dass es Ihnen und dem gesamten Team gelungen ist, eine große Anzahl an Erledigungen zu schaffen: über 17.000. Es ist auch, Kollege Ellensohn hat es erwähnt, erstmals seit langer Zeit gelungen, deutlich mehr Erledigungen als Eingänge und damit einen Abbau der bestehenden Aufgaben zu erreichen. Dafür ein großes Dankeschön.

 

Ich möchte die Gelegenheit aber auch nutzen, um mich sehr, sehr herzlich bei den Abgeordneten zu bedanken. Die Diskussion über den Bericht des Verwaltungsgerichtes, auch die Diskussion über die Bedürfnisse und die Feedbacks von Ihnen und von Ihrem Team ist eine, die von einigen Abgeordneten aller Fraktionen sehr, sehr engagiert geführt wird, und auch in der Vergangenheit dazu geführt hat, dass wir - Sie haben es selber erwähnt, aber auch ein paar der Redner - viele, viele Verbesserungen auf den Boden gebracht haben.

 

Die letzten Jahre waren von einem starken Anstieg der Personalausgaben, der Gesamtausgaben geprägt, dahinterliegend eben auch einem Anstieg der Richterinnen- und Richterposten, der richtig und wichtig war, um die Aufgaben, die Sie erwähnt haben, auch zu erfüllen.

 

In diesem Zusammenhang möchte ich mich auch beim Gegenüber bedanken, das heute ja auch eine Stellungnahme beigelegt hat - dem Amt der Wiener Landesregierung und dem gesamten Team unseres Herrn Landesamtsdirektors -, und bitte das geschätzte Hohe Haus um Zustimmung.

 

12.23.56 Präsident Mag. Manfred Juraczka: Wir kommen nun zur Abstimmung, die wir getrennt durchführen.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichts Wien für das Jahr 2019 zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig beschlossen.

 

Nun bitte ich jene Mitglieder des Landtages, die die vorliegende Stellungnahme des Amtes der Wiener Landesregierung zum Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichts Wien für das Jahr 2019 zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich stelle die Mehrstimmigkeit mit Stimmen der SPÖ, NEOS und GRÜNEN fest, das ist hiermit beschlossen.

 

12.25.01Postnummer 5 betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem das Gesetz über den Nationalpark Donau-Auen - Wiener Nationalparkgesetz, das Gesetz, mit dem das Wiener Naturschutzgesetz erlassen wird, das Gesetz betreffend das Fischereiwesen im Gebiete der Stadt Wien - Wiener Fischereigesetz und das Gesetz über die Regelung des Jagdwesens - Wiener Jagdgesetz geändert werden. Berichterstatter hierzu ist Herr StR Czernohorszky. Ich bitte ihn, die Verhandlungen einzuleiten.

 

12.25.32

Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich bitte um Zustimmung.

 

Präsident Mag. Manfred Juraczka: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall, ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Als erste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Pipal-Leixner. Bitte.

 

12.26.10

Abg. Mag. Angelika Pipal-Leixner, MBA (NEOS)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Stadtrat! Kolleginnen und Kollegen! Liebe ZuhörerInnen!

 

Herr StR Czernohorszky hat in seiner Anfragebeantwortung vorhin in der Fragestunde schon sehr gut und detailliert erklärt, worum es da eigentlich geht. Im ersten Moment fragt man sich vielleicht, was Aarhus ist, und so weiter, aber ich glaube, man kann das im Protokoll bei ihm auch sehr gut nachlesen, deshalb werde ich mich darüber jetzt nicht mehr verbreitern. Nur ganz kurz, die Aarhus-Konvention sieht Beteiligungsrechte für Umweltorganisationen in Umweltverfahren vor und ist daher essenziell dafür, dass die Interessen der Öffentlichkeit gewahrt werden.

 

Da mit dieser Sammelnovelle die bisher unklare Situation hinsichtlich der Teilnahmerechte beseitigt wird, geht es da aber natürlich um Rechtssicherheit für Behörden, Gerichte und für BewilligungswerberInnen. In der öffentlichen Begutachtung kam der Hinweis, dass die Rückwirkung des Anwendbarkeitsbeginns fehlt. Dem sind wir gefolgt und haben den rückwirkenden Beginn der Anwendbarkeit noch in den Text aufgenommen.

 

Damit komme ich schon zum Schluss. Ich freue mich sehr, dass wir als Fortschrittskoalition das so schnell auf dem Weg gebracht haben. Ich bedanke mich bei der MA 22 für die ausgezeichnete Erledigung und beim Büro Czernohorszky und beim Herrn Stadtrat für die super Zusammenarbeit. Es hat wirklich Spaß gemacht. Ich denke, das ist ein Riesengewinn für die Umwelt und für den Artenschutz, weil dieser Input der Umweltorganisationen sehr wertvoll ist. In diesem Sinne freue ich mich

 

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