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Landtag, 4. Sitzung vom 25.03.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 31 von 52

 

Auf der anderen Seite hat man als Stadt natürlich auch darauf zu schauen, dass die Grundsätze der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Zweckmäßigkeit eingehalten werden, und das ist natürlich ein Punkt, wo es sich hin und wieder spießt. Ich glaube, dass man fast nie an dem Punkt ankommen wird, an dem man dann sagt, jetzt ist es wirklich genug und man ist zufrieden. Verbesserungspotenzial wird es immer geben, aber ich entnehme natürlich den Berichten auch, dass schon vieles verbessert wurde und dass man auch in Zukunft Verbesserungen machen möchte. Gerade unser Bürgermeister hat da auch wichtige Zielsetzungen und Zeichen gesetzt.

 

Ein Punkt, der auch drinnensteht, ist noch nicht angesprochen worden: Dass der Consultative Council of European Judges den Bestellmodus des Präsidenten bemängelt. Dazu ist aber festzuhalten, dass die Stadt Wien sich natürlich an den Bestellmodus und die Regeln der Bundesverfassung hält und ihnen entspricht. Die tägliche Arbeit zeigt aber, glaube ich, dass die Unabhängigkeit wirklich mehr als gegeben ist.

 

Was ich auch wichtig finde, ist, dass der Präsident nicht nur den schriftlichen Bericht abgeben kann, wir dann hier diskutieren und er das vielleicht via Livestream oder hier im Saal anhören kann, sondern dass er auch ein Rederecht in diesem Haus hat und abschließend eben noch seine Dinge dazu sagen kann. Das wird er sicher tun, und ich freue mich schon darauf.

 

In diesem Sinne wünsche ich uns allen eine weiterhin gute Zusammenarbeit. Ich bitte, den Dank auch an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auszurichten und bin auch schon gespannt, was wir im nächsten Bericht lesen werden und auch, welche Verbesserungen wir dann wieder umsetzen konnten. Vielen Dank.

 

Präsident Mag. Manfred Juraczka: Mir liegt dazu keine weitere Wortmeldung mehr vor. Ich darf nun den Präsidenten des Verwaltungsgerichts Wien, Herrn Dr. Kolonovits, um seine Ausführungen ersuchen.

 

12.09.51

Präsident des Verwaltungsgerichtes Univ.-Doz. Mag. Dr. Dieter Kolonovits|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, die via Livestream dabei sein können!

 

Wenig überraschend hat die Corona-Krise auch für das Verwaltungsgericht Wien deutliche Veränderungen mit sich gebracht. Der ungewöhnliche Zeitpunkt der Behandlung des Tätigkeitsberichtes für das Jahr 2019 wurde ja schon angesprochen. Üblicherweise wird der Bericht vor dem Sommer des Folgejahrs - das wäre also im Juni 2020 gewesen - diskutiert. Jetzt sind wir schon im Frühjahr des nächsten Jahres.

 

Lassen Sie mich daher zu Beginn meiner Ausführungen auch kurz die Entstehung dieses Berichtes nachzeichnen. Der Bericht wurde noch vor Beginn der Corona-Krise in der Vollversammlung - darunter müssen Sie sich ein Gremium mit 93 Richterinnen und Richtern vorstellen, wobei jeder Richter und jede Richterin und auch der Präsident jeweils eine Stimme haben - Anfang März des vergangenen Jahres beraten und konnte dann auf Grund des ersten landesweiten Lockdowns nicht zu Ende beraten und beschlossen werden.

 

Die Beschlussfassung erfolgte vielmehr, und das auch erstmalig, im Umlaufweg, also durch Einholung eines Umlaufbeschlusses im gerichtsinternen E-Mail-System im Herbst des vergangenen Jahres. Eine derartige Vorgehensweise wurde dadurch ermöglicht, dass Sie als Landesgesetzgeber in der Krise so schnell reagiert haben und rasch die gesetzlichen Grundlagen für eine Beschlussfassung der Vollversammlung im Umlaufweg geschaffen haben.

 

Auf diese Weise konnte von der Einberufung einer Sitzung mit allen Richterinnen und Richtern des Gerichtes - also von mehr als 93 Personen in einem Raum - zur Beschlussfassung des Berichtes abgesehen und die Gefahr einer Ansteckung mit Covid-19 deutlich reduziert werden. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle bei Ihnen, meine geschätzten Damen und Herren Abgeordnete, ausdrücklich bedanken.

 

Ich bitte Sie daher, bei meinen folgenden Ausführungen mitzubedenken, dass diese sich auf den Berichtszeitraum 2019 beziehen. Näheres zum gerade abgelaufenen Jahr 2020 und zur Bewältigung der Corona-Krise im Gerichtsbetrieb werde ich Ihnen dann im Zuge der Behandlung des Tätigkeitsberichtes 2020 berichten. Dieser Bericht wird derzeit aber noch gerichtsintern beraten.

 

Was ich aber jetzt schon sagen kann, ist, dass wir, und ich klopfe da auf Holz, die Krise derzeit so meistern konnten, dass der Gerichtsbetrieb jedenfalls, natürlich unter größter Anspannung der Kräfte aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufrechterhalten wurde. Gestatten Sie mir daher, an dieser Stelle allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verwaltungsgerichtes Wien für ihren tagtäglichen Einsatz in diesem so anstrengenden und außergewöhnlichen abgelaufenen Jahr 2020, das von uns so viel beruflich, aber auch privat abverlangt hat, meinen verbindlichen Dank auszusprechen.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht zuletzt durch die Corona-Krise ist es am Verwaltungsgericht Wien zu einem gewaltigen Digitalisierungsschub gekommen. Das zeigte sich schon davor im Berichtsjahr 2019, dass immer mehr Behördenakte in elektronischer Form übermittelt werden. So haben weitere Dienststellen der Stadt Wien ihre Aktenführung auf den Elektronischen Akt umgestellt und ihre Akten werden dem Gericht in der Folge digital vorgelegt.

 

Diese Entwicklung stellt das Verwaltungsgericht Wien doch vor einige Herausforderungen, da zum einen am Gericht die technischen und personellen Voraussetzungen zur digitalen Aktenführung angepasst werden müssen - so müssen sowohl das gerichtsinterne Aktenverwaltungsprogramm umprogrammiert, als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den neuen Abläufen geschult werden -, zum anderen haben wir derzeit einen sehr aufwändigen Parallelbetrieb mit dem herkömmlichen Papierakt, da viele Behörden noch den physischen Akt haben und daher den physischen Akt vorlegen.

 

Ein möglicher Lösungsansatz wäre, und es ist hier in der Debatte, ich glaube von Abg. Kowarik, schon dezi

 

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