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Landtag, 3. Sitzung vom 29.01.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 43 von 48

 

wurde. Oft heißt es: Wer zu spät kommt, den straft die Geschichte. Wer zu früh kommt, den straft die Bürokratie. Dieser Fall ist wirklich ein Minifall. In der Serviceorientierung gibt es eben Unterschiede. Die Asfinag ist ein ausgegliederter Betrieb und ein privater Anbieter, und da gilt schlicht und ergreifend das Konsumentenschutzgesetz. Hier wird etwas hoheitlich erledigt, und daher gilt das Konsumentenschutzgesetz nicht. Es gäbe natürlich - jetzt komme ich zu dem Dialog - entsprechende Möglichkeiten. In diesem Fall war der Beamte tatsächlich so serviceorientiert, dass er das Parkpickerl entgegen der Anordnung beziehungsweise - wie Sie sagten - der Usance hinausgegeben hat, um demjenigen zu helfen, und dieser hat irgendwann in der Zahlungsfrist, die ihm gegeben wurde, einbezahlt, obwohl das erst später wirksam geworden ist.

 

Für alle zukünftigen Fälle, in denen jemand, der das Geld nicht mit hat, aber aus Servicegründen das Pickerl mitbekommt, wäre nichts einfacher, als dass er ein Formular unterschreibt, dass er eine Art Rechtsbelehrung bekommen hat und dass das erst gilt, wenn einbezahlt ist. Wenn er das zur Kenntnis nimmt, dann hat er seinen Amtsweg erledigt.

 

Dabei bin ich letztlich noch gar nicht beim Wunsch nach einer Digitalisierung, dass man überhaupt nicht mehr in ein Amt kommen müsste, sondern das wäre ein Zwischenschritt zur Serviceorientierung, dass aber alle Beteiligten trotzdem eine entsprechende Rechtssicherheit hätten. - Das ist der Dialog, den wir uns eben auch so vorstellen können, um konkrete Lösungen anzubieten.

 

Einen Punkt möchte ich auch noch lobend erwähnen, dass sich nämlich Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Wien regelmäßig - und ich hoffe, das ist nicht nur der geographischen Nähe geschuldet - bei der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“, bei der ja ein Teil der Volksanwaltschaft gewidmet ist, in den Fällen, die dort behandelt werden, auch immer als Gegenüber hinstellen. Ich weiß nicht, ob das sozusagen ein „Hintrauen“ ist. Das weiß ich nicht. Wir haben aber durchaus auch andere Erfahrungen. Ich meine, Österreich ist nicht so groß und verkehrsmäßig gut erschlossen, weshalb es nicht unbedingt sehr schwierig ist, an einem geplanten Aufzeichnungstermin teilzunehmen, der auch nicht am Wochenende zur nachtschlafenden Zeit stattfindet, wenn vielleicht bei der Ausstrahlung auch der Eindruck entstehen könnte. Ich habe bei der Stadt Wien die Erfahrung gemacht, dass man sich auch in der Diskussion den Themen entsprechend nähert.

 

Ich denke jetzt ans Einwohnerparken, ich denke aber auch an zahlreiche Diskussionen in meinem Geschäftsbereich, nämlich im Bildungsbereich. Sie werden es am kommenden Samstag - wenn ich das richtig im Kopf habe - auch erleben, dass der Bildungsdirektor ein immer gern gesehener Ansprechpartner ist, mit dem es durchaus zu konstruktiven, aber auch kontroversiellen Diskussionen kommen kann, und das ist sicherlich gut so.

 

Zum Parken selbst möchte ich auch noch auf einen Punkt hinweisen. Auf Seite 77 unterhalb der Ausführungen zu diesem zu früh ausgegebenen Parkpickerl findet sich die Frage der Kleingartenbezirke, nämlich der Schrebergärten. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass es eine sachlich ungerechtfertigte Behandlung ist, dass jemand in Wien, der ein kleines Wochenendhäuschen neben seiner Eigentumswohnung oder irgendwo eine Mietwohnung hat, um dort die Sommermonate zu verbringen, anders behandelt wird als diejenigen, die dasselbe in einer Schrebergartensiedlung tun. Das ist eine reine Wertungsfrage, bei der wir eigentlich die sachliche Begründung nicht erkannt haben.

 

Abschließend zum Beispiel über die Musikschulbeiträge. Das Thema ist gestreift worden. Es ist sicherlich notwendig, betreffend die unbestrittenerweise weltweite Hauptstadt der Musik, nämlich Wien, entsprechende Überlegungen anzustellen. Und Wien ist nicht nur die Hauptstadt der Musik, sondern ich glaube, Wien ist auch Hauptstadt des Ballwesens und des Ballgeschehens. Im Hinblick darauf hoffe ich, dass beim nächsten Bericht, sollte dieser wieder zu dieser Jahreszeit diskutiert werden, dieser wunderschöne Saal im Jänner 2022 nicht für eine Landtagssitzung, sondern bereits für ein rauschendes Ballgeschehen gewidmet und eingesetzt werden kann. - Ich danke schön.

 

Präsident Ernst Woller: Vielen Dank. Diesem Wunsch schließen wir uns natürlich alle an.

 

Vielen Dank für Ihre Redebeiträge, für Ihre Arbeit, die Sie auch das ganze Jahr über hier leisten, und Ihren Bericht, den Sie vorgelegt haben.

 

Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.

 

Ich darf mich dann in der Folge auch von den Herren Volksanwälten verabschieden.

 

13.46.35Wir kommen nun zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Bericht der Volksanwaltschaft zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig beschlossen.

 

Wir kommen nun zur Abstimmung über Beschluss- und Resolutionsanträge. Es liegen mir vier Beschluss- und Resolutionsanträge vor.

 

Antrag 1 betrifft das Thema Krisenpflegeeltern, eingebracht von der neuen Volkspartei. Ich bitte diejenigen, die diesem Antrag ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen mit der Hand. - Das wird mit Stimmen von ÖVP, FPÖ und Grünen unterstützt, hat nicht die erforderliche Mehrheit und ist daher abgelehnt.

 

Wir kommen zum Antrag 2, eingebracht von der FPÖ, betreffend das Musikschulförderungsgesetz. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das wird unterstützt von ÖVP und FPÖ, hat nicht die erforderliche Mehrheit und ist damit abgelehnt.

 

Ich bringe Antrag 3 zur Abstimmung, eingebracht von der FPÖ, betreffend Wiedereinführung von Unterstützungsleistungen von anerkannten Heimopfern. Wer diesem Antrag zustimmt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Wird unterstützt von ÖVP und FPÖ, hat daher nicht die erforderliche Mehrheit und ist damit abgelehnt.

 

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