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Landtag, 3. Sitzung vom 29.01.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 26 von 48

 

und haben das dort diskutiert. Hier geht es darum, dass eine Wienerin sich auf Grund der fehlenden Transparenz bei der Gewährung von Wohnbeihilfe beschwert hat. Hier geht es doch um etwas ganz Wichtiges für die jeweilige Person, Wohnbeihilfe ist für manche Personen durchaus entscheidend. Sie hat einen Antrag auf Wohnbeihilfe gestellt. Dieser wurde abgewiesen, und in diesem Bescheid sind allerdings keine Rechnungsvorgänge offengelegt worden. Der Bescheid war also sehr dürftig, um es freundlich auszudrücken.

 

Gegen den abweisenden Bescheid hat sie fristgerecht Beschwerde erhoben, und dann hat es eine Beschwerdevorentscheidung gegeben. Die Behörde hat also offensichtlich selber irgendwie erkannt, dass das, was sie da als Bescheid fabriziert hat, nicht korrekt war. In dieser Berufungsvorentscheidung hat sie dann plötzlich tatsächlich Wohnbeihilfe gewährt, allerdings hat es auch in dieser Beschwerdevorentscheidung keine weitere Begründung gegeben, aus der auch nachvollziehbar gewesen ist, wie sich der nunmehr zuerkannte Betrag errechnet hat. Der Magistrat der Stadt Wien hat mitgeteilt, dass eine schriftliche Darstellung der Errechnung des zuerkannten Betrages in Wohnbeihilfebescheiden wegen der hohen Anzahl an Anträgen verwaltungsökonomisch nicht möglich sei. Meine Damen und Herren, das sollte man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Weil es so viel zu tun gibt, können wir leider Bescheide nicht begründen - um das einmal herunterzubrechen.

 

Das ist auch sagenhaft! Ich muss ehrlich sagen, diese Stellungnahme der Magistratsdirektion hat mich erschreckt. Ich glaube, man braucht nicht so wie die Volksanwaltschaft dann auch die Rechtsprechung bemühen, es ist im AVG ganz klar geregelt, was ein Bescheid zu enthalten hat, und ein Bescheid hat natürlich begründet zu sein und hat auch die wesentlichen Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens darzustellen, eben um dem Rechtsunterworfenen die Möglichkeit zu geben, sich dagegen zu wehren. Das ist an und für sich das Einmaleins eines jeden Rechtsstaates, dass man Bescheide eben so gestaltet, dass der Rechtsunterworfene auch damit etwas anfangen kann und nicht auf eine Homepage verwiesen wird und man sagt: Ja, du kannst es dir eh selber ausrechnen. Schau dir das an, wie es dort zugeht.

 

Dementsprechend hat die Volksanwaltschaft das gemacht, was sie nicht sehr oft macht, aber doch hin und wieder macht: Sie stellt einen Missstand fest. Das ist ja nichts Alltägliches, auch bei der Volksanwaltschaft nichts Alltägliches. Die Volksanwaltschaft stellt einen Missstand dahin gehend fest, dass eine Überprüfung mangels Offenlegung der durchgeführten Rechnungen im Bescheid beziehungsweise der Beschwerdevorentscheidung nicht möglich ist. Das ist also auch eine relativ deutliche Sprache. Die Volksanwaltschaft empfiehlt natürlich, wenig überraschenderweise, der Landesregierung, dafür Sorge zu tragen, dass die Bescheide eben den gesetzlichen Ansprüchen genügen.

 

Erstaunlich war dann auch die Stellungnahme der Magistratsdirektion, die teilt nämlich mit, dass die Empfehlung im Zuge der Überlegungen zu einer Reform der Wohnbeihilfe zu berücksichtigen sein wird. Sollte es in absehbarer Zeit zu keiner Reform kommen, würden andere Möglichkeiten geprüft werden, um der Empfehlung nachzukommen. Das ist sagenhaft, meine Damen und Herren!

 

Noch einmal: Es ist kein Gnadenakt der Behörde, Bescheide so zu gestalten, dass sie für den Rechtsunterworfenen auch einen Sinn haben, sondern es ist Auftrag unserer Verfassung beziehungsweise unserer Gesetze an die Behörde, gesetzmäßige Bescheide zu erlassen.

 

Wie wir das im Ausschuss angesprochen haben, war es dann auch der zuständigen Stadträtin offensichtlich peinlich, und die Frau Vizebürgermeisterin hat uns versprochen, dass sie das sofort abstellen wird. Wir werden das verfolgen, und ich darf auch die Volksanwaltschaft bitten, dass sie das auch weiterhin wahrnimmt oder mit offenen Augen durch die Gegend geht und sich auch anschaut, ob es da noch einmal entsprechende Beschwerden gibt.

 

Meine Damen und Herren! Das war ein kurzer Abriss aus diesem Bericht, der zeigt, dass es in unserer Kommune und in unserem Land durchaus noch Nachholbedarf gibt, was die Rechtsstaatlichkeit betrifft. Es ist an und für sich die Grundvoraussetzung, sage ich einmal, für eine funktionierende Demokratie und für einen funktionierenden Rechtsstaat, dass die Behörde gesetzmäßig arbeitet. Dass es hier Aufholbedarf gibt, haben wir gesehen.

 

Ich möchte auch nicht verleugnen, dass es in sehr vielen Bereichen sicherlich sehr gute Arbeit des Magistrates gibt und dieser auch wirklich ordentlich arbeitet, aber die aufgezeigten Probleme sind tatsächlich rasch zu beheben. Eines, meine Damen und Herren, bleibt uns auch nicht erspart: Wenn wir uns ernst nehmen und wenn wir die Österreichische Republik und seine rechtlichen Vorgaben ernst nehmen, dann liegt es an uns, möglichst rasch auch im Bereich der Mindestsicherung verfassungskonforme Gesetze zu machen.

 

Abschließend noch einmal der Dank an die Volksanwaltschaft. Wir sind schon neugierig auf die nächsten Berichte und wünschen Ihnen noch weiterhin viel Erfolg für Ihre Arbeit im Sinne der Staatsbürger. Danke schön.

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herzlichen Dank. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Emmerling.

 

11.42.07

Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Volksanwälte!

 

Vielen Dank, dass Sie uns heute hier beehren und Ihren Bericht präsentieren, den ich mit großer Sorgfalt und Interesse gelesen habe. Ich möchte mich für Ihre Arbeit recht herzlich bedanken. Bitte richten Sie auch seitens meiner Fraktion diesen Dank Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus.

 

Ich glaube, der Bericht zeigt uns wie jedes Jahr aufs Neue, wie sehr Sie das Ohr bei den Betroffenen haben. Man sieht es auch an den Zahlen. Es gibt in diesem Jahr

 

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