«  1  »

 

Landtag, 17. Sitzung vom 29.06.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 27 von 67

 

an. Sehr viel, was schon 2015 kritisiert wurde, ist wieder angeführt worden, und wir haben das schon in sehr deutlichen Worten gehört, wo es bei der Möglichkeit des Gerichtes krankt. Man muss schon eines dazusagen: Das Verwaltungsgericht ist ja für uns in Wien etwas ganz Essenzielles. Hier geht es um die Rechtsmittelbehörde, die die Entscheidungen des Magistrates zu überprüfen hat, also eine wesentliche rechtsstaatliche Einrichtung. Und das, was wir da jetzt vorgelegt bekommen, der Kollege hat es als Hilferuf ausgedrückt, ich glaube, der Kollege Ulm, also wenn man sich die Deutlichkeit der Worte in diesem Bericht durchliest, dann ist das schon ein Hilfeschrei. Also wirklich, es wird so deutlich darauf hingewiesen, wo es krankt, und in Wirklichkeit ist der Auftrag an den Gesetzgeber, also an uns hier, nicht zum ersten Mal. Ich darf das wiederholen, wir haben das schon 2015 gehabt.

 

Aber auch der Auftrag an die Vollziehung, an den Geldgeber im Endeffekt, hier ordentliche Mittel zur Verfügung zu stellen, ist schon überdeutlich. Ich werde mir erlauben, den Bericht ein bisschen zu filetieren, ein bisschen darauf Bezug zu nehmen. Es ist so wie letztes Jahr, man braucht sich in Wirklichkeit nur die Vorbemerkungen durchlesen und weiß schon, was es gespielt hat, um es einmal salopp auszudrücken. Kollege Ulm hat es auch schon gesagt, hier wird gleich im ersten Absatz von einem Alarmsignal gesprochen. Es muss als Alarmsignal gewertet werden, dass trotz gesteigerter richterlicher Leistungszahl die Zahl der offenen Verfahren weiter angestiegen ist: „Eine wesentliche Ursache für diese Entwicklung liegt in dem Umstand, dass die vom Organisationsgesetzgeber“ - das sind wir - „geplante kostengünstige Entlastung der Richterschaft durch den Einsatz von Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern nicht erfolgt ist.“ - Nicht erfolgt ist. - „Aus diesem Grund ist die bereits im Vorjahr eingemahnte Reorganisation des Verwaltungsgerichtes Wien durch den Organisationsgesetzgeber“ - durch uns - „in Richtung Unterstützung der Richterschaft durch juristische Mitarbeiter überfällig.“ - Überfällig!

 

Also meine Damen und Herren, auch der Kollege Ulm hat es schon angeführt, das haben wir von Anfang an kritisiert und von Anfang an als problematisch dargestellt: Das Vorsehen von Rechtspflegern in einer Rechtsmittelbehörde gibt es nur beim Verwaltungsgericht Wien. Und die Probleme, die wir damit haben, sind jetzt offensichtlich. Wir haben jetzt viel zu wenige Agenden, die von den Rechtspflegern abgehandelt werden können. Aber die Fälle gehören ja trotzdem erledigt. Durch die ungenügende Ausstattung mit Mitteln ist es eben nicht möglich, das hier wirklich zufriedenstellend abhandeln zu können.

 

Es geht weiter. Die Kritik an dem Gesetzgeber habe ich verlesen. Die Kritik an der Verwaltung: „Neben der quantitativen Belastung tragen auch die steigenden Anforderungen der Höchstgerichte an die Qualität des Rechtsschutzes durch Verwaltungsgerichte zur Verschärfung der Arbeitssituation bei. Das wird besonders in jenen Fällen deutlich, in denen behördliche Sachverhaltsfeststellungen als unzureichend vom Verwaltungsgericht Wien nachgeholt werden müssen.“ Das haben wir auch schon gehört, und dazu wird noch der Kollege Aigner was sagen. Oder wie in Fällen behördlicher Untätigkeit nach einer Säumnisbeschwerde das gesamte Verwaltungsverfahren vom Verwaltungsgericht durchzuführen ist. Ja, das ist auch nicht Aufgabe des Gerichtes, die Arbeit der Behörde zu erledigen.

 

Es wird da auch Bezug genommen, weil der Kollege Ellensohn da gemeint hat, na ja, Budgetkürzungen kommen sicher nicht. Ganz so war ja die Situation letztes Jahr nicht. Das war ja relativ unklar. Das möchte ich hier schon auch betonen und darauf wird auch im Bericht Bezug genommen, dass eben nur durch massive Anstrengungen Budgetkürzungen verhindert werden konnten. Da sieht man schon auch die Wertigkeit des Gerichtes innerhalb der rot-grünen Regierung. Also das war nicht so ohne, dass das da ohne Budgetkürzungen ausgeht. In Wirklichkeit ist das ja nur die halbe Miete. Wir brauchen ja in Wirklichkeit eine Aufstockung der Mittel.

 

Der nächste Satz ist auch schon wieder sehr bezeichnend und eigentlich unglaublich, das muss ich wirklich sagen, für ein Gericht, das es ja sein soll: „Die Intransparenz der Finanzierungssituation ohne eigenes Gerichtsbudget zeigte sich dabei im Bericht ja unter anderem daran, dass die in den Jahren 2014 bis 2016 erfolgten Einsparungsmaßnahmen für die Budgethoheit bis jetzt im Gemeinderat nicht sichtbar war und daher neuerliche Einsparungen gefordert wurden. Für die Funktionsfähigkeit des Verwaltungsgerichtes Wien ist eine organisatorische Eigenständigkeit und ein eigenes Budget unerlässlich, da das Verwaltungsgericht Wien selbst in der Lage sein muss, über den effektiven Einsatz der ihm zur Verfügung stehenden Mittel entscheiden zu können.“ Unabhängigkeit des Gerichtes. Also ein Gericht ist nur dann ein Gericht nach unserer Vorstellung, wenn es unabhängig sein kann und es natürlich eine Budgethoheit hat. Die Situation in Wien ist ausgesprochen nicht zufriedenstellend. Das haben wir auch schon mehrmals betont. Es kann nicht sein, dass der, der überprüft wird, die Budgethoheit hat. Es ist schon klar, die Mittel kommen vom Land Wien, vom Bundesland Wien. Die sind dafür verantwortlich, dass das Gericht die Mittel zur Verfügung bekommen hat. Aber es gibt ja fast überhaupt keine Budgethoheit für das Gericht. Und die Behörde, die überprüft werden soll, legt fest, wie das Budget ausschaut. Na bitte schön, wo gibt es das sonst? Also das sind bananenrepublikanische Zustände, möchte ich einmal sagen.

 

Und es geht ja weiter. Es geht weiter mit den Ausführungen des Tätigkeitsberichtes. Es wird eben auch darauf hingewiesen, dass die Zuständigkeiten mehr werden. Es wird konkret auf die höchstgerichtliche Entscheidung nach dem Starkstromwegegesetz Bezug genommen. Da kommen jetzt einige neue Aufgaben dazu, die auch relativ mühsam sind, um es einmal salopp auszudrücken, die mit sehr viel Aufwand verbunden sind: Anreise der Verfahrensparteien, hohe Zeugengebühren, und so weiter, und so fort. Also da kommt eine Arbeitsbelastung dazu, aber auch eine budgetäre Belastung für das Gericht, die bis jetzt von den Geldgebern bezie

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular