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Landtag, 17. Sitzung vom 29.06.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 6 von 67

 

Gesundheitstelefon 1450 ein gutes zusätzliches Angebot für die Wienerinnen und Wiener zu haben.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin.

 

9.21.00†Lhptm Dr. Michael Häupl - Frage|

Wir kommen damit zur 2. Anfrage (FSP - 02163-2017/0001 - KNE/LM), die an den Herrn Landeshauptmann von Frau Abg. Meinl-Reisinger gestellt wurde. (Im Regierungsübereinkommen von Rot-Grün wurde unter anderem Folgendes vereinbart: „Wien begrüßt die Bestrebungen, einen einheitlichen bundesrechtlichen Rahmen für Informationsfreiheit zu schaffen. Sollte eine bundeseinheitliche Regelung im Jahr 2016 nicht zustande kommen, überprüft Wien eine etwaige landesgesetzliche Erweiterung der Transparenz- und Auskunftsbestimmungen.“ Eine derartige Einigung ist im Jahr 2016 nicht zustande gekommen. Dass noch im laufenden Jahr ein bundesweit einheitliches Informationsfreiheitsgesetz beschlossen wird, kann, auch angesichts der bevorstehenden Nationalratswahlen, nahezu ausgeschlossen werden. Können Sie uns das Ergebnis der im Regierungsübereinkommen angekündigten Prüfung sowie die daraus abgeleiteten Maßnahmen auf Landesebene mitteilen?)

 

Herr Landeshauptmann!

 

Lhptm Dr. Michael Häupl: Sehr geehrte Frau Abgeordnete!

 

In Wien sind bekanntlich im Wiener Auskunftspflichtgesetz und im Wiener Informationsweiterverwendungsgesetz Transparenz- und Auskunftsregelungen enthalten. Auf Grund des Wiener Auskunftspflichtgesetzes hat jedermann das Recht, Auskünfte zu verlangen. Demnach haben die betroffenen Stellen unverzüglich, spätestens jedoch acht Wochen nach dem Einlangen des Auskunftsbegehrens, über Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches Auskunft zu erteilen, soweit eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht dem nicht entgegensteht. Solche Verschwiegenheitspflichten sind insbesondere der Schutz personenbezogener Daten gemäß Datenschutzgesetz 2000 sowie die im Bundes-Verfassungsgesetz geregelte Amtsverschwiegenheit.

 

Das eingangs erwähnte Wiener Informationsweiterverwendungsgesetz regelt die Weiterverwendung von bestimmten Dokumenten, die sich im Besitz öffentlicher Stellen befinden. Ziel ist es, die Erstellung von Informationsprodukten und Informationsdiensten auf Grundlage von Dokumenten öffentlicher Stellen zu erleichtern.

 

Wie schon erwähnt, ist die bestehende Auskunftspflicht in Wien durch bundesgesetzliche beziehungsweise bundesverfassungsrechtliche Bestimmungen beschränkt.

 

Auf Grund der aktuellen Entwicklung der Regierungsarbeit auf Bundesebene ist nicht zu erwarten, dass diese wichtige und umfassende Materie so rasch geregelt werden kann, wie das wünschenswert wäre. Aktuellen Informationen zufolge sollen die Verhandlungen der bezughabenden gesetzlichen Änderungen im Verfassungsausschuss des Nationalrates am 26. Juni 2017 ergebnislos geendet haben.

 

Abgesehen von der erwähnten Vereinbarung in der Regierungsvereinbarung in Wien ist nach wie vor das primäre Ziel, eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung zu schaffen. Eine solche österreichweit gleiche Regelung wäre - insbesondere auf Grund der Wichtigkeit der Rechtsmaterie - auch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Herr Landeshauptmann. Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dr. Ulm. Bitte, Herr Abgeordneter.

 

9.22.56

Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

 

Wenn ich hier Informationsfreiheit und Auskunftspflicht für die Bürger höre, denke ich natürlich auch an das Fragerecht der Gemeinderäte betreffend die ausgegliederten Unternehmungen. Es war Ihnen vorbehalten, sehr geehrter Herr Landeshauptmann, dem Problem auch einen Namen zu geben. Schon vor vielen Jahren haben Sie den systemischen Webfehler in diesem Zusammenhang erfunden, denn es ist unerquicklich, dass die Gemeinderäte in etwa der Hälfte aller Angelegenheiten der kommunalen Daseinsvorsorge kein Interpellationsrecht haben. Das ist auch etwas, was Sie nicht freut, und deswegen haben Sie von diesem systemischen Webfehler gesprochen.

 

Bei der Entwirrung dieses systemischen Webfehlers befinden wir uns allerdings seit einigen Jahren in einer Sackgasse, aus der wir nicht so richtig rauskommen. Ich stelle diese Frage nicht das erste Mal an Sie, Sie antworten jetzt nicht das erste Mal. Ich habe schon Antworten von Ihnen bekommen, dass man das auf Klubebene, auf Fraktionsebene durchaus besprechen könne, dass sich berufene Juristen mit dieser schwierigen Rechtsfrage auseinandersetzen. Sie sind der Chef in diesem Haus, Herr Landeshauptmann, Ihnen steht der Verfassungsdienst zur Verfügung, die Magistratsdirektion, der gesamte Magistrat, Sie hätten am ehesten die Möglichkeit, eine Anweisung zu geben, um zu einer Lösung dieses Problems zu kommen.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Herr Abgeordneter, Sie haben noch 20 Sekunden, um die Frage zu formulieren.

 

Abg. Dr. Wolfgang Ulm (fortsetzend): Denn dass es nicht geht, haben wir von manchen Juristen des Hauses schön gehört.

 

Sehr geehrter Herr Landeshauptmann: Was können Sie sich vorstellen beizutragen, um zu einer Entwirrung dieses systemischen Webfehlers zu kommen.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr. Michael Häupl: Wie Sie richtig angemerkt haben, diskutieren wir das ja nicht zum ersten Mal. Ich will einmal davon absehen, dass ich durchaus froh bin, dass neben einigen weniger tollen Aussagen wenigstens auch ganz gescheite Aussagen in Erinnerung bleiben. Das hat schon etwas. Aber davon einmal abgesehen: Natürlich habe ich versucht, das aufzulösen, was Sie als den Gordischen Knoten im Interpellationsrecht bezeichnet haben, aber es ist offensichtlich so, dass auch sehr befähigte und kenntnisreiche Juristen da keinen Ausweg finden, außer - wie sie ja auch des Öfteren schon vorgeschlagen haben - dass man Ausgliederungen nicht ma

 

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