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Landtag, 9. Sitzung vom 30.09.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 27 von 89

 

11.27.00Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass von Landtagsabgeordneten des Klubs der Wiener Freiheitlichen 1, des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien 13 und des NEOS-Rathausklubs 4 schriftliche Anfragen eingelangt sind.

 

Von den Abgeordneten Mag. Manfred Juraczka und Ingrid Korosec wurde eine Anfrage an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit, Soziales und Generationen betreffend Missbrauch der Bedarfsorientierten Mindestsicherung auf Grund fehlender Kontrolle durch die MA 40 gerichtet. Das Verlangen auf dringliche Behandlung dieser Anfrage wurde von der notwendigen Anzahl von Abgeordneten unterzeichnet. Gemäß § 36 Abs. 5 der Geschäftsordnung wird die Beantwortung der Dringlichen Anfrage vor Schluss der öffentlichen Sitzung erfolgen. Ist diese um 16 Uhr noch nicht beendet, wird die Landtagssitzung zur tagesordnungsgemäßen Behandlung der Dringlichen Anfrage unterbrochen.

 

Vor Sitzungsbeginn sind von Landtagsabgeordneten des Klubs der Wiener Freiheitlichen ein Antrag und des NEOS-Rathausklubs zwei Anträge eingelangt. Den Fraktionen wurden die Anträge schriftlich bekannt gegeben. Die Zuweisungen erfolgen wie beantragt.

 

Die Abgeordneten Ernst Woller, Mag. Sibylle Straubinger, Mag. Nicole Berger-Krotsch, Silvia Rubik, Dr. Kurt Stürzenbecher, Mag. Tanja Wehsely, Mag. Faika El-Nagashi und Mag. Barbara Huemer haben am 13. Juni 2016 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend ein Gesetz zur Novellierung des Wiener Prostitutionsgesetzes aus 2011, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 33/2013 eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss Kultur, Wissenschaft und Sport zugewiesen.

 

Die Abgeordneten Mag. Tanja Wehsely, Mag. Nicole Berger-Krotsch, Kathrin Gaal, Georg Niedermühlbichler, Mag. Thomas Reindl, Dr. Kurt Stürzenbecher, Heinz Vettermann, Dipl.-Ing. Martin Margulies und Birgit Hebein haben am 14. September 2016 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend ein Gesetz, mit dem das Wiener Vergaberechtsschutzgesetz aus 2014 LGBl. Nr. 37/2013 geändert wird, eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss Finanzen, Wirtschaft und Internationales zugewiesen.

 

Die Abgeordneten Erich Valentin, Mag. Josef Taucher, Mag. Ernst Holzmann, Mag. Nina Abrahamczik, Dr. Jennifer Kickert und David Ellensohn haben am 20. September 2016 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend ein Gesetz, mit dem das Gesetz betreffend den Abschluss und die Vermittlung von Wetten, Wiener Wettengesetz, Wiener LGBl. Nr. 26/2016 geändert wird, eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss Umwelt und Wiener Stadtwerke zugewiesen.

 

11.31.00Nach Beratung in der Präsidialkonferenz nehme ich folgende Umstellung der Tagesordnung vor: Die Postnummern 1, 2, 10, 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9 werden in dieser genannten Reihenfolge verhandelt. Gegen diese Umreihung wurde kein Einwand erhoben, und ich werde daher so vorgehen.

 

11.31.46Postnummer 1 der Tagesordnung betrifft den 37. Bericht der Volkanwaltschaft 2015 an den Wiener Landtag.

 

11.32.00Ich begrüße hier bei uns im Landtag die Volksanwälte Dr. Günther Kräuter, Dr. Gertrude Brinek und Dr. Peter Fichtenbauer. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich als Erster Herr Abg. Dipl.-Ing. Dr. Gara zu Wort gemeldet. Ich bitte darum.

 

11.32.22

Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS)|: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Damen und Herren der Volksanwaltschaft! Werte Kolleginnen und Kollegen!

 

Ich möchte im Namen meiner Fraktion herzlichen Dank für die Vorlage des Berichtes aussprechen. Ich finde, die Arbeit der Volksanwaltschaft ist eine sehr, sehr wichtige. Sie hilft Menschen auch tatsächlich, ihren Rechten Nachdruck zu verleihen. Sie schafft Transparenz und ist eine sehr wichtige Aufgabe. Wir werden diesem Bericht auch entsprechend wohlwollend zustimmen.

 

Ich möchte ein Thema aus diesem Bericht herausgreifen und es schließt eigentlich an die Aktuelle Stunde von zuvor an, und zwar geht es mir hier um das Thema der unzureichenden Versorgung, des Versorgungsangebotes in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Ich denke, dass in der Aktuellen Stunde schon einiges dazu gesagt wurde und ich finde es sehr gut, dass hier die Volksanwaltschaft sehr klar ein sehr klares Wort spricht, dass nämlich die Kapazitäten für die Versorgung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie deutlich zu gering sind, dass hier die entsprechenden Kapazitäten ausgebaut werden müssen, und dass die Anforderungen hinsichtlich der Kapazitäten, die auch aus dem Regionalen Strukturplan kommen, bei Weitem nicht erfüllt werden: Gerade einmal die Hälfte von der Kapazität der notwendigen 106 Betten, nämlich gerade einmal 56. Ich glaube, dass das auch wichtig ist. Und der Kollege Wagner hat das zum Schluss so gesagt, na ja, das hängt dann schon vom Alter ab und vielleicht ist dann auch die Erwachsenenpsychiatrie dafür geeignet, Kinder ab 14, 15, 16 entsprechend zu betreuen. Ich möchte hier ganz klar sagen: Nein, das ist sie nicht und dazu gibt es auch eine UN-Kinderrechtskonvention, die das ganz klar sagt, dass Kindern die entsprechende medizinische Versorgung zukommen muss, für die sie entsprechend vorgesehen ist. Ja, hier gibt es, und das möchte ich auch nicht verhehlen, es wurde auch im Vorfeld schon gesagt, sehr starke Versuche auch von Seiten des PSD, und hier ist der PSD sicherlich sehr stark bemüht, entsprechende Versorgungsstrukturen aufzubauen, vor allem auch Versorgungsstrukturen, die sehr viel stärkere, integrierte Betreuungsangebote ermöglichen. Auch eine Dezentralisierung, das heißt, man hat hier das Problem schon erkannt. Aber natürlich hinkt man der Lösung noch ziemlich hinterher, weil die Kapazitäten schon entsprechend ausgebaut werden müssen.

 

Ich möchte dieses Thema aber auch zu einem Punkt nutzen, und zwar brauchen wir nicht nur am Ende der Kette die Versorgungskapazitäten für die Betreuung im

 

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