Landtag, 9. Sitzung vom 30.09.2016, Wörtliches Protokoll - Seite 14 von 89
schon getan. Es ist ja nicht so, dass die Gebrauchsabgabe nicht immer wieder überprüft, immer wieder evaluiert wird.
Dies deswegen, weil ich mich persönlich immer wieder wahnsinnig geärgert habe, wenn ich auf einer Einkaufsstraße spazieren gegangen bin, ein neues Geschäft gesehen habe: Die wollen es nett machen, wollen irgendetwas Hübsches auch für die Umgebung machen und stellen links und rechts einen Blumentopf beim Eingang auf, und das war früher dann auch unter der Gebrauchsabgabe abgabenpflichtig.
Das war zum Beispiel so etwas, das wir dann abgeschafft haben, weil unter uns gesagt, viel Geld ist mit den zwei Blumentöpfen nicht zu gewinnen. Und es ist ja wirklich ein Bemühen der Unternehmen, auf ihr Unternehmen aufmerksam zu machen, was ja legitim ist. Es ist auch positiv für die Umgebung, wenn man versucht, das ein bisschen schöner zu machen. Dafür dann Gebrauchsabgabe zu kassieren, hat mich persönlich immer sehr geärgert. Daher habe ich damals selber darauf geschaut, dass das abgeschafft wird, und das ist auch passiert.
Ich erzähle das deswegen, weil ich nicht möchte, dass der Eindruck entsteht, wir fangen jetzt erst an, uns mit dem Thema zu befassen. Das ist vielmehr ein permanenter Prozess. Aber ja, darauf richte ich mein Augenmerk ganz besonders, insofern ist das schon richtig.
Beim Sportförderungsbeitrag muss ich Sie jetzt enttäuschen. Aber Sie haben ohnehin nicht erwartet, dass ich sage, ja, den schaffen wir ab. Der Sportstadtrat ist nicht mehr da. Er würde mich dann wahrscheinlich sehr scharf anschauen, und nachdem er sehr groß und kräftig ist, muss ich das nicht unbedingt haben. Der Sportförderungsbeitrag hat ja eine Funktion und einen Zweck. Wir wissen, wie wichtig die Sportförderung in dieser Stadt ist. Aber selbstverständlich wird es ein Teil des Gesamtprojektes sein, und wir werden auch darauf unser Augenmerk lenken.
Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke sehr. Als Nächster ist Herr Abg. Peter Kraus zu Wort gemeldet.
Abg. Peter Kraus, BSc (GRÜNE): Guten Morgen, Frau Stadträtin!
Ich komme wieder auf das Thema Vergnügungssteuer zurück, denn darum geht es ja eigentlich. Sie haben das finanzielle Volumen dieser vorliegenden Novelle schon erwähnt. Mich interessiert jetzt ein bisschen die Perspektive der Wirtschaftstreibenden. Wie profitieren denn die ganz konkret von dieser vorliegenden Novelle?
Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Frau Stadträtin!
Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner: Danke, dass Sie wieder zur Vergnügungssteuer zurückkehren, denn ich glaube - aber es wurde ohnehin von allen auch schon respektierend angemerkt -, dass das schon eine Besonderheit ist, vor allem in Zeiten, wo es ja wirtschaftlich notwendig ist, auch auf die Einnahmenseite zu schauen. Aber man muss eben die Wirtschaft als Kreislauf sehen in jeder Hinsicht.
Deswegen erhoffe ich mir ja von dieser Abschaffung der Vergnügungssteuer auch einen Boom, gerade in einer Szene, die sehr aktiv ist, die auch über das Wirtschaftliche hinaus für die Stadt wichtig ist mit ihrer Kreativität, mit ihrer Lebenslust, mit ihrer Internationalität. Also ich erhoffe mir da auch einen Schub für das junge, moderne und lustvolle Wien.
Insofern geht es eben, wie Sie richtig gesagt haben, natürlich nicht nur um‘s Geld, wiewohl 5 Millionen EUR für alle Beteiligten eine große Summe sind. Aber es geht natürlich um sehr viel mehr. Es sind immerhin 3.000 Unternehmer und Unternehmerinnen, die davon betroffen sind. Im Jahr 2015, ich habe mir da die Zahlen zusammengeschrieben, gab es 1.700 Anmeldungen - also diese Bürokratieseite, die, wie ich weiß, Ihnen ja auch immer besonders wichtig war - für fallweise Veranstaltungen.
Aber wir hatten auch - oder haben noch immer, wir haben ja das Gesetz noch nicht abgeschafft, Sie werden das ja hoffentlich heute machen - 136 Konten für regelmäßige Veranstalter. Also das soll man auch nicht unterschätzen. Was waren oder sind das denn für Veranstaltungen, die da dem Vergnügungssteuergesetz unterliegen, wie übrigens in anderen Kommunen? Also so wie es dargestellt wurde, das hätte niemand außer Wien, stimmt das natürlich nicht. Selbstverständlich gibt oder gab es diese Regelung auch in anderen Bereichen.
Was unterliegt denn da? Publikumstanz, Filmvorführungen, TV-Projektionen, Public Viewing, Videospiele und Videofilme. Allein dieses Beispiel Videoverleih zeigt, glaube ich, was eben unsere Evaluierung gebracht hat, dass da nämlich die Zeit ein bisschen an der Regelung vorbeigegangen ist. Da geht es aber auch um sportliche Wettkämpfe, Motorsportveranstaltungen und Ausstellungen. Es ist also wirklich eine sehr breite Palette.
Und vor allem bei diesen Veranstaltungen, die nicht regelmäßig waren, wird es wirklich ein Riesenvorteil sein in der Organisation, im Ablauf und in der Bürokratie, und ich glaube, beides darf man nicht geringschätzen. Ich erhoffe mir eben da wirklich auch einen Schub in einer Szene, die für Wien wirtschaftlich wichtig ist, aber auch über das Wirtschaftliche hinaus von Bedeutung ist.
Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Danke sehr. Die 4. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Mag. Nittmann.
Abg. Mag. Ulrike Nittmann (FPÖ): Guten Morgen, Frau Stadträtin!
Vielen Dank für Ihre ausführliche Beantwortung. Ich glaube, wir sind alle der Meinung, dass die Abschaffung der Vergnügungssteuer in Zeiten wie diesen eine gute Sache ist. Kollege Aichinger hat ohnehin schon angesprochen, dass die Gebrauchsabgaben zu durchforsten sind; und es freut mich sehr, wenn Sie sagen, dass das eigentlich schon ein längerer Prozess ist, und dass Sie das evaluieren.
Ich hätte jetzt noch eine ganz konkrete Frage zu den Gebrauchsabgaben, nämlich auch an Ihr Beispiel mit den Blumenstöckeln, mit denen nicht viel zu gewinnen ist, anknüpfend: Es betrifft die sogenannte Luftsteuer, die im Gebrauchsabgabengesetz geregelt ist, die in der Regel Werbeplakate und Werbetransparente betrifft, die über dem Boden angebracht sind, aber in die Luft ragen.
Ich gehe davon aus, mit denen ist genau so wenig etwas zu gewinnen wie mit den Blumentöpfen vor der
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