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Landtag 

20. Wahlperiode

4. Sitzung vom 18. März 2016 

Sitzungsbericht

 

(Beginn um 9.01 Uhr.)

 

Vorsitzende: Erster Präsident Prof. Harry Kopietz, Zweite Präsidentin Veronika Matiasek und Dritter Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies.

 

Schriftführerinnen bzw. Schriftführer: Abg. Safak Akcay, Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi, Abg. Nikolaus Amhof, Abg. Susanne Bluma, Abg. Peter Florianschütz, Abg. Lisa Frühmesser, Abg. Klaus Handler, Abg. Birgit Hebein, Abg. Mag. Barbara Huemer, Abg. Mag. Birgit Jischa, Abg. Dietrich Kops, Abg. Jörg Neumayer, MA, Abg. Michael Niegl, Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc, Abg. Mag. Marcus Schober und Abg. Christian Unger.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz eröffnet die Sitzung.

 

1. Entschuldigt sind Abg. Dr. Wolfgang Aigner, Abg. Ingrid Korosec, Abg. Mag. Ulrike Nittmann, Abg. Mag. Thomas Reindl, Abg. Wolfgang Seidl, Abg. Barbara Teiber, MA, Abg. Christoph Wiederkehr, BA, Lhptm-Stv.in Mag. Maria Vassilakou und Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner sowie zeitweilig Abg. Mag. Martin Hobek, Abg. Christian Hursky, Abg. Mag. Wolfgang Jung, Abg. Mag. Dietbert Kowarik, Abg. Peter Kraus, BSc, Abg. Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES und Abg. Mag. Dr. Alfred Wansch.

 

2. In der Fragestunde werden von Präsident Prof. Harry Kopietz folgende Anfragen aufgerufen und von den Befragten beantwortet:

 

1. Anfrage (FSP - 00732-2016/0001 - KFP/LM) Abg. Dr. Wolfgang Aigner an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit, Soziales und Generationen wird zurückgezogen:

 

"Die Studie von Universitätsprofessor Dr. Aslan über islamische Kindergärten in Wien förderte erschreckende Ergebnisse zu Tage. Aus Steuermittel geförderte Kindergärten und Kindergruppen unter salafistischem oder radikal-islamischem Einfluss, Abschottung und Segregation an Stelle von Integration, die Ablehnung und Verachtung westlicher Werte an Stelle von gelebter Toleranz, das unverhohlene Hinarbeiten auf eine Gesellschaft unter der Herrschaft der Scharia und des 'Heiligen Krieges' lassen eher auf Koranschulen in Afghanistan oder in den Gebieten des IS als auf elementare Bildungseinrichtungen in Wien schließen. Die behördliche Kontrolle dieser Umtriebe, hinter der die Studie ein ausgeklügeltes System der gesteuerten Islamisierung minutiös herausarbeitet, erwies sich als völlig überfordert. Erst jetzt sollen sprachkundige Kontrollorgane eingesetzt werden, bislang entzog sich der fremdsprachliche Bereich jeglicher inhaltlicher Überprüfung. Welche gesetzlichen und administrativen Maßnahmen planen Sie, um diese ganz offenkundig bestehende islamistische Bildungsszene möglichst rasch in das bewährte und transparente System öffentlicher und privater elementarer Bildungseinrichtungen in Wien einzugliedern?"

 

2. Anfrage (FSP - 00731-2016/0001 - KSP/LM) Abg. Mag. Muna Duzdar an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Umwelt und Wiener Stadtwerke:

 

"Die Stadt Wien hat hinsichtlich der Räumung der Copa Kagrana nicht nur den Zivilprozess gewonnen, sondern es wurde auch hinsichtlich der Beseitigungsaufträge nach dem Wasserrecht, das in mittelbarer Bundesverwaltung durch den Landeshauptmann zu vollziehen ist, höchstgerichtlich für das Land Wien entschieden. Ist die Rechtsauseinandersetzung auf der Copa Kagrana hiermit auch auf landesrechtlicher Ebene endgültig beendet und wenn ja, was werden Sie unternehmen, um möglichst rasch für ein neues, qualitätsvolles Angebot für alle Wienerinnen und Wiener zu sorgen?"

 

3. Anfrage (FSP - 00736-2016/0001 - KNE/LM) Gemäß § 34 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtages für Wien entfällt die Beantwortung der Anfrage von Abg. Christoph Wiederkehr, BA an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit, Soziales und Generationen:

 

"Laut der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch Innenministerin Johanna Mikl-Leitner befanden sich zum Jahreswechsel 2015/16 18 791 Personen in Wien in der Grundversorgung. 8 227 Personen (das entspricht 43,8% aller Personen in Grundversorgung) wurden laut Auskunft des BMI als 'Sonstige Fremde' geführt. Das Verhältnis der 'Sonstigen Fremden' zur Gesamtzahl der Personen in Grundversorgung ist in Wien fast fünfmal so hoch wie in den anderen Bundesländern. Welche Erklärung haben Sie für die ausgesprochen hohe Zahl an Menschen in der Grundversorgung in Wien, die weder in einem laufenden Asylverfahren noch Asylberechtigte oder subsidiär Schutzberechtigte sind?"

 

4. Anfrage (FSP - 00733-2016/0001 - KVP/LM) Abg. Dr. Wolfgang Ulm an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung:

 

"Die aktuell zur Beschlussfassung dem Landtag vorliegende Novelle der Wiener Bauordnung soll laut Aussagen verantwortlicher Politiker primär eine Reaktion auf die aktuelle Flüchtlingsbewegung sein. Die Novelle sieht vor, dass bei bestimmten staatlich organisierten Nutzungen auf die Einhaltung der Bestimmungen der Bauordnung verzichtet wird oder werden kann. Ohne die Schutzbestimmungen der Bauordnung wird es zu wesentlichen Beeinträchtigungen und damit Wertminderungen bei den Nachbarliegenschaften kommen. Ohne Bauverhandlung und ohne Parteistellung können die Nachbarn ihre Rechte nicht geltend machen. Die Novelle verletzt die Grundrechte auf ein faires Verfahren und auf Eigentum. Warum wurde vor diesem Hintergrund die Geltung dieser neuen Bestimmung nicht wie in anderen Bundesländern befristet?"

 

5. Anfrage (FSP - 00737-2016/0001 - KNE/LM) Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung:

 

"Unter dem Motto 'Mehr, schneller, preiswert und nachhaltig' haben Sie am 17. Februar dieses Jahres ein Maßnahmenbündel zur 'Optimierung, Beschleunigung und Steigerung der Effizienz im Wohnbau' angekündigt. Bisher ist davon nur der heute zu beschließende § 71c als Notmaßnahme konkret vorgesehen. Denken Sie daran, zur Eindämmung der Planungs- und Errichtungskosten zügig weitere Vereinfachungen in der Bauordnung - und zwar für alle Bauwerber/innen - vorzunehmen, wie es z.B. das Land Niederösterreich mit seiner letzten Bauordnungsnovelle zumindest teilweise umgesetzt hat?"

 

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