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Landtag, 3. Sitzung vom 29.01.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 28 von 66

 

zutage so einhalten kann. S gab es beispielsweise verschiedene Redundanzen, also das heißt, mehrfache Absicherungen von bestimmten Bereichen, auch im Bereich des Brandschutzes. Dann kommt es ganz zum Schluss zu einer Abnahme des Gebäudes, und dann sagt einer der Sachverständigen: „Ja, alles wunderbar, aber die Fluchtwegbeleuchtung geht so nicht.“ Da sind zwar grundsätzlich alle Normen eingehalten worden, die für diese Beleuchtung notwendig sind, aber in einer von diesen 500 Normen und Richtlinien ist klar geregelt, bei einem Gebäude in der Größenordnung muss das Licht halt - ich weiß die Zahl nicht mehr auswendig - fünf oder sechs Stunden mit einer ganz bestimmten Lichtstärke brennen. Und der Test hat in diesem Fall ergeben: „Diese Fluchtwegbeleuchtung verliert 20 Minuten vor Ablauf der Zeit ein bisschen an Lichtstärke.“ Und das geht daher nicht.

 

Jetzt muss man verstehen, dass das dann, wenn das die einzige Sicherungsmaßnahme ist, durchaus Sinn hat. Aber in diesem speziellen Fall waren eben alle anderen Sicherheitsmaßnahmen, die man gar nicht hätte einbauen müssen - von Sprinklersystemen über verschiedene redundante Energieversorgungsanlagen und dergleichen - auch noch eingebaut. Allein die Norm, in diesem Fall eine OIB-Richtlinie - OIB, das sind so technische Normen, die für ganz Österreich verbindlich sind -, diese ganz konkrete Norm für diese ganz konkrete Fluchtwegbeleuchtung kannte halt nur den Fall, was passiert, wenn man diese eine spezielle Beleuchtung hat. Und zwar egal, was man links und rechts noch an anderen Absicherungen hat. Und das Ergebnis war - obwohl uns auf der einen Seite namhafte Experten europaweit für dieses konkrete Projekt sogar bewundert haben, weil es so abgesichert war -: Nein, für Wien hat es leider nicht ausgereicht! Und zwar, weil die Fluchtwegbeleuchtung 20 Minuten zu kurz geleuchtet hat. - Nach vielen Stunden wohlgemerkt!

 

Man muss sich das ungefähr so vorstellen: Da läuten alle Alarmsirenen! Da fährt die Feuerwehr mit einem riesen Trara voraus! Rauch kommt durch das Gebäude! Die Feuerwehr evakuiert munter! Und in irgendeinem Büro sitzt ein fleißiger Wiener und sagt: „Na, ich mache heute Überstunden, denn die Beleuchtung muss eh fünf Stunden lang brennen.“

 

Das ist in Wirklichkeit komplett widersinnig. Und diese Widersinnigkeit und dieser Widerspruch, den wir in manchen dieser Verordnungen und Richtlinien haben, sorgt dafür, dass Bauen teurer wird. In diesem ganz konkreten Beispiel, das ich Ihnen jetzt erzählt habe - das ist schon einige Jahre her -, hat es übrigens in der Zwischenzeit immerhin eine Änderung der OIB-Richtlinien gegeben. Auch dieses Normungsinstitut hat erkannt, dass das widersinnig und nicht mehr zeitgemäß ist. Mittlerweile wird all das anerkannt, was wir bei dem konkreten Projekt damals verbaut haben. Aber in Wien heißt es eben „Gesetz ist Gesetz“. Und diese Regelungswut ist einer jener Faktoren, der dafür sorgt, dass das Bauen immer teurer wird.

 

Ich darf Ihnen noch ein kleines Beispiel zeigen, an dem man das besonders deutlich sieht. Die heutige Wiener Bauordnung, nach der wir heute noch leben, ist jene aus dem Jahr 1930. Unsere Wiener Bauordnung wurde im Jahr 1929 beschlossen und ist 1930 in Kraft getreten. Ich habe hier (ein schmales Buch in die Höhe haltend) die Original-Bauordnung aus dem Jahr 1930, in einer kommentierten Fassung inklusive aller Nebengesetze, die es damals zu dem Thema gegeben hat. Die einzige Herausforderung, wenn man das liest, ist, dass es halt noch in Fraktur geschrieben ist. Sie ist herausgegeben und mit einer Einleitung und Erläuternden Bemerkungen von Obermagistratsrat Dr. Richard Wolf und Oberstadtbaurat Ing. Hugo Schmid versehen. Dieses Werk hat 260 Seiten und ist der Ursprung unserer Wiener Bauordnung.

 

Nur zum Vergleich: Dieselbe Bauordnung, ein bisschen später: Das da (ein viel größeres und dickeres Buch in die Höhe haltend) ist die Wiener Bauordnung mit allen Nebengesetzen aus dem Jahr 2002 - mittlerweile auch eine Zeit her -, deutlich dicker. Es sind ungefähr 10 Mal so viele, nämlich nicht ganz 2.000 Seiten.

 

Ungefähr zu diesem Zeitraum, um die Jahrtausendwende, hat die Stadt Wien sich bereiterklärt, in Zukunft Deregulierungsmaßnahmen vorzunehmen und das Bauen billiger und einfacher zu machen. Sie hat sich das sehr zu Herzen genommen, und als Ergebnis dieser Deregulierungsmaßnahmen darf ich Ihnen dann die aktuelle Auflage zeigen (ächzend einen noch dickeren Wälzer in die Höhe stemmend), wenn ich es hochkriege: Das ist die derzeit gültige Ausgabe der Wiener Bauordnung aus dem Jahr 2014, am Ende von Deregulierungs- und Vereinfachungsmaßnahmen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Leider, so muss ich fast sagen, werden wir aber in diesem Fall dieser Gesetzesvorlage trotzdem die Zustimmung geben, da - und so viel sei in diesem konkreten Fall zugestanden - diese spezielle Novelle, über die wir heute reden, zumindest eine Erleichterung bringt. Denn Österreich wäre nicht Österreich, wenn es das, was ich Ihnen da gerade vorher für Wien geschildert habe, nicht noch acht weitere Male gäbe, nämlich in jedem Bundesland extra. Brandschutz ist nämlich Landesangelegenheit und mit der Novelle, die wir heute zu den verschiedenen Brandschutzgesetzen beschließen, erfolgt zumindest auf Grund einer Art. 15a-Vereinbarung eine bundesweise Vereinheitlichung von bestimmten Regelungen. Damit hat man zwar innerhalb von Wien noch keine wesentliche Vereinfachung geschaffen, aber doch innerhalb von Österreich wenigstens die Regeln ein wenig vereinfacht.

 

Ein Tropfen auf den heißen Stein - ein Tropfen reicht zwar noch nicht zum Löschen, um hier im Brandschutzbereich zu bleiben -, aber schauen wir, dass dieser Tropfen nicht verdampft, sondern dass dieser Tropfen den Flächenbrand an Regeln und Regelungen im Baurecht und in der Wiener Bauordnung in Zukunft bereit ist zu löschen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile dem Berichterstatter das Schlusswort

 

11.59.19

Berichterstatter Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig|: Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter Pawkowicz, ich

 

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