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Landtag, 3. Sitzung vom 29.01.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 9 von 66

 

cherungsbeitrag Betroffenen wäre im Endeffekt wahrscheinlich die Umstellung auf die Bundesregelung angesichts der Tatsache, wie die budgetäre Situation von Wien und des Bundes ist, eine ungerechtfertigte Pensionserhöhung.

 

Kann ich Ihre Stellungnahme so interpretieren, dass sozusagen der Bund tatsächlich den eigenen Pensionisten im Großen und Ganzen einen geringeren Pensionssicherungsbeitrag abverlangt als die Stadt Wien?

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Landehauptmann.

 

Lhptm Dr. Michael Häupl: Die Interpretation ist richtig.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 3. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg. Dr. Aigner. Bitte, Herr Abgeordneter.

 

9.40.08

Abg. Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ): Grüß Gott, Herr Landeshauptmann!

 

Ich habe das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz des Bundes eigentlich immer so verstanden, dass es hier in erster Linie nicht um Beamtenpensionen geht, sondern um Pensionen im halböffentlichen Bereich, wo es einen dominierenden Einfluss der öffentlichen Hand gibt.

 

Aber meine Zusatzfrage bleibt beim Bereich Sonderpensionen, bei einem ganz aktuellen Thema. Es ist geplant, im Zuge dieser Bank-Austria-Sparmaßnahmen/Sanierungen Mitarbeiter der ehemaligen Zentralsparkasse, die definitiv gestellt sind und die einen eigenständigen Pensionsanspruch gegen die Rechtsnachfolgerin, gegen die Bank Austria haben, in das öffentliche allgemeine Pensionssystem überzuführen. Es ist eine Debatte im Gange, ob da nicht Pensionslasten von der privaten Seite zur öffentlichen Pensionsversicherung verschoben werden.

 

Was ist da eigentlich Ihre persönliche Haltung zu diesem Plan der Bank Austria - aus dem Bereich der ehemaligen Zentralsparkasse -, hier das öffentliche Pensionssystem in Anspruch zu nehmen?

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Bitte, Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr. Michael Häupl: Herr Landtagsabgeordneter!

 

Sie wissen nach der Zeit, die Sie hier tätig sind, sehr genau, was Sie mich fragen dürfen und was nicht. Meine persönliche Meinung zu Übertragungen von privaten Lasten in öffentliche Lasten ist völlig belanglos. Es ist dazu die Änderung eines Bundesgesetzes notwendig, und das ist nicht hier zu treffen, sondern im Nationalrat. Dort werden die Entscheidungen getroffen. Ich werde staunend vor dieser Entscheidung stehen.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 4. und letzte Zusatzfrage stellt Herr Abg. Wiederkehr. Bitte, Herr Abgeordneter.

 

9.41.50

Abg. Christoph Wiederkehr, BA (NEOS): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

 

Sie loben den Solidarbeitrag der Gemeinde Wien im Vergleich zum Bundesgesetz. Ich glaube, dass das weniger weitgehend ist als das Bundesgesetz, weil eben schon angesprochen worden ist, dass die Beiträge auf Bundesebene weitaus größer sein können, die abgegeben werden müssen.

 

Was mich aber interessiert, ist die Quantität: Wen alles in Wien betrifft dieser Sonderbeitrag? Ist der auch gültig für ausgelagerte Unternehmen? Oder nur für den Magistrat der Stadt Wien?

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr. Michael Häupl: Herr Landtagsabgeordneter!

 

Zunächst freue ich mich darüber, dass wir in Zukunft etwas zu diskutieren haben. Denn wenn wir völlig einer Meinung wären, gerade übers Pensionssystem in Wien, dann wäre es natürlich fad da herinnen, auch in der Diskussion zwischen den NEOS und uns. Ja, auch der ÖVP, das weiß ich schon, ist ja gut, ist okay. Es wäre dann langweilig, daher ist es gut, dass wir das haben.

 

Noch einmal: Ich bin kein Personalist, kein Spezialist im Detail für alle diese Fragen. Ich kann Ihnen auch da nur die Antwort geben, das Zahlenwerk nachzuliefern, so wie das auch bei Herrn Abg. Ulm der Fall ist.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke.

 

9.43.10†Amtsf. StRin Sandra Frauenberger - Frage|

Wir kommen damit zur 4. Anfrage (FSP - 00174-2016/0001 - KVP/LM). Sie wurde von Herrn Abg. Dr. Ulm gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Frauen, Bildung, Integration, Jugend und Personal gerichtet. [Die Einführung der Besoldungsreform wird noch einige Zeit auf sich warten lassen, aktuell „erfreut“ sich jedoch der Nebengebührenkatalog nach wie vor eines enormen Umfangs und einer großen Unübersichtlichkeit. Werden Sie daher umgehend und vor der großen geplanten Besoldungsreform eine Reform der rechtlichen Grundlagen in den entsprechenden Wiener Landesgesetzen (im Sinn von rechtlichen Vorgaben) initiieren, welche den Nebengebührenkatalog signifikant strafft und verschlankt?]

 

Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Einen schönen guten Morgen auch von meiner Seite!

 

Auf Ihre Frage betreffend den Nebengebührenkatalog möchte ich gerne antworten, dass die Arbeiten zu unserer Dienstrechts- und Besoldungsreform auf Hochtouren laufen, ich allerdings auf Grund der Fragestellung etwas irritiert bin, weil ich mich frage, woher Sie die Information haben, dass die Einführung der Besoldungsreform noch lange auf sich warten lassen wird. Ich möchte sagen, ganz das Gegenteil ist der Fall. Wie gesagt, es läuft auf Hochtouren, das Reformprojekt hat keinerlei Verzögerungen.

 

Unser Reformvorhaben ist natürlich auch die Straffung und die Verschlankung des bestehenden Nebengebührenkatalogs, aber sozusagen kommunizierend: Besoldungsreform und eben die Reform unseres Nebengebührenkatalogs kommunizierend. Ich halte nichts davon, wenn man einen anderen Ansatz wählt. Daher muss ich Ihre Frage jetzt einmal ganz simpel verneinen, möchte aber zusätzlich noch dazu ausführen, dass wir ohnedies den Nebengebührenkatalog ständig evaluieren, ihn auch schon ständig Evaluierungen unterzogen haben und dass wir mittlerweile in sehr, sehr vielen Bereichen des Magistrats einheitliche Funktionszulagen geschaffen haben, die in ihrem Anwendungsbereich eine Vielzahl

 

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