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Landtag, 3. Sitzung vom 29.01.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 5 von 66

 

der Bundesregierung nach langer Rhetorik zu einer Vereinbarung gekommen ist, die durchaus als positiv anzusehen ist. Wir sind nun einmal ein Land mit acht Millionen Einwohnern, da braucht es klare Grenzen, was machbar ist, und es braucht auch Klarheit für die Menschen.

 

Herr Landeshauptmann! Sie haben in den letzten Tagen - ich glaube, vor zwei Tagen - in einem „Presse“-Interview gesagt, wir können nicht das Elend der ganzen Welt aufnehmen. Sie meinten, irgendwann ist es aus, dann könnten wir den Leuten nicht mehr helfen. Daher sind rechtzeitig Maßnahmen zu setzen. Sie sagen aber auch ganz richtig: Menschlichkeit - aber Härte bei Integrationsverweigerung.

 

Ich muss Ihnen sagen, ich kann dem allen zustimmen, was Sie hier sagen, da ist völlige Übereinstimmung. Aber in Ihrem Landtagsklub bin ich mir nicht so sicher. Sie haben zwar gesagt, es gibt kein Blatt dazwischen; die gestrige Abstimmung hat etwas anderes gezeigt. Aber ich möchte jetzt gar nicht auf diese Abstimmung eingehen, darüber kann man durchaus diskutieren. Interessant war aber schon, dass gerade die Grüne Fraktion, also Herr Kollege Margulies, ganz eindeutig gesagt hat, dass es bei der Grünen Fraktion nie eine Zustimmung geben wird.

 

Herr Landeshauptmann! Ich frage Sie jetzt in Ihrer Funktion als Landeshauptmann der gesamten Landesregierung öffentlich und direkt. Sie haben diesen Asylgipfel unterschrieben, Ihre Unterschrift ist hier. Wird das Land Wien laut Beschluss des Asylgipfels - das war am 20. Jänner, mit Ihrer Unterschrift versehen - die notwendigen und vereinbarten Maßnahmen, natürlich unter der Voraussetzung, wie Sie gemeint haben, dass hier auch noch Vorarbeiten zu erledigen sind, auch von Ministerien, aber werden Sie dann alle Maßnahmen in der Asylpolitik setzen und ...

 

Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Bitte kommen Sie zur abschließenden Frage.

 

Abg. Ingrid Korosec (fortsetzend): Und garantieren Sie das als Landeshauptmann von Wien?

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr. Michael Häupl: Schauen Sie, grundsätzlich bin ich da der Auffassung ... Also, erster Satz: Natürlich stehe ich zu einer Vereinbarung, die meine Unterschrift trägt! Das kann man von mir erwarten und hat man auch die ganzen 21 Jahre von mir erwarten können! Zu Recht, denn sonst würde ich nicht unterschreiben. Das ist einmal die Vorausbemerkung dazu und ohnehin eine Selbstverständlichkeit.

 

Aber ich muss natürlich auch hinzufügen, dass ich der Auffassung bin, dass jeder seine Aufgabe machen soll. Es haben die Mitglieder der Bundesregierung, die entsprechend involviert sind - und das sind Außenminister, Innenminister, Verteidigungsminister, selbstverständlich Finanzminister, Bundeskanzler -, alle ihre Aufgabe zu erfüllen. Denn - und davon bin ich zutiefst überzeugt - der Plan A zur Lösung dieser Problematik liegt in einer friedensschaffenden Politik in Syrien und zum Zweiten natürlich auch in einer entsprechenden europäischen Lösung. Das sind die zentralen Ansatzpunkte, die auch entsprechend vereinbart wurden.

 

Zum Zweiten sage ich auch mit aller Deutlichkeit, Frau Landtagsabgeordnete: Der Begriff Obergrenzen kommt in dieser gesamten Vereinbarung kein einziges Mal vor! Sondern ... (Abg. Ingrid Korosec: Habe ich nicht verwendet!) Na ja, den „Ober“ haben Sie weggelassen, aber die Grenzwerte haben Sie schon angesprochen, und Ihre ... (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Aber als Untergrenze wird diese Zahl nicht gemeint sein, oder? - Abg. Mag. Wolfgang Jung: Was ist denn der Grenzwert? - Weitere Zwischenrufe.) Sie ist ...

 

Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Bitte lassen Sie den Herrn Landeshauptmann aussprechen.

 

Lhptm Dr. Michael Häupl (fortsetzend): Ja, ich verstehe das schon. Aber wenn man drinnen im Saal mit Unterschrift Richtwerte vereinbart, bei der Tür hinausgeht und auf der Schwelle schon von „Obergrenzen“ spricht, dann wird man verstehen oder verstehen müssen, dass ich das nicht in Ordnung finde. Denn der Unterschied zwischen Richtwert und Obergrenze ist beileibe nicht nur ein semantischer, beileibe nicht nur! Selbst diese Richtwerte sind - so auch vereinbart - zu prüfen, ob sie europäischem Recht und der österreichischen Bundesverfassung entsprechen.

 

So, das ist das, zu dem ich stehe! Ja, ich kann mir durchaus vorstellen, dass das, weil es weit über die Koalitionsvereinbarung hinausgeht, der Koalitionspartner nuanciert anders sieht. Aber das ist das, was dort vereinbart wurde, und zu dem stehe ich letztendlich auch.

 

Die Aufgaben, die vereinbart worden sind im direkten Integrationsbereich - in dem Papier spärlich genug, für meinen Geschmack ist das viel zu spärlich, was da drinsteht -, werden wir erfüllen, erfüllen wir zum Teil jetzt schon. Zum Beispiel: Sprachkurse ab dem ersten Tag des Asylverfahrens! Eine Sinn machende, eine absolut Sinn machende Maßnahme, von der, nachdem ich mich gestern mit dem Herrn Außenminister auch über Integrationsmaßnahmen unterhalten habe, er zum Beispiel auch meint: Das sei eine gute und Sinn machende Maßnahme, das sollte man eigentlich in ganz Österreich tun. Gut, es hindert ja Österreich niemand daran, dasselbe zu machen wie Wien, auch was diese Deutschkurse betrifft.

 

Also, ich sage Ihnen: Ja, alles, was der Integration dient - ich sagte das vorhin schon -, das werden wir machen, auch weit über das hinausgehend, was in dieser Vereinbarung drinsteht.

 

Den europäischen Grenzschutz wird Wien nicht leisten können, dieser wird auch nicht hier zu entscheiden sein. Jeder soll seine Aufgabe, die er zur Lösung dieses Problems hat, auch entsprechend wahrnehmen. Wir in Wien werden das mit Sicherheit tun im Bereich der Integration. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Herr Landeshauptmann.

 

9.21.41†Amtsf. StRin Mag. Sonja Wehsely - Frage|

Wir kommen damit zur 2. Anfrage (FSP - 00173-2016/0001 - KSP/LM). Sie wurde von Frau Abg. Gaal gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit, Soziales und Generationen gerichtet. (Was sind die wesentlichen Änderungen im Wiener Tagesbetreuungsgesetz?)

 

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