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Landtag, 38. Sitzung vom 27.03.2015, Wörtliches Protokoll  -  Seite 58 von 64

 

möglich ist, einen Antrag einzubringen, der den mindesten Formvorschriften entspricht.

 

Herr Präsident, ich ersuche Sie tatsächlich, das zu überprüfen, denn ich glaube nicht, dass irgendein anderer Antrag ausreichend unterstützt wäre, indem man sagt, den addieren wir hier dazu und gemeinsam hätte dieser dann die ausgereichende Unterstützung. Das finde ich weder in der Stadtverfassung, dass Anträge zu kumulieren sind, das finde ich nicht in der Geschäftsordnung, dass Anträge zu kumulieren sind. Ich glaube, Herr Präsident, das gibt es nicht.

 

Ich ersuche Sie daher tatsächlich um eine kurze Präsidiale, ein Rechtsgutachten, et cetera, um sicherzustellen, ob ein Antrag, auf dem nachträglich herumgestrichen wurde, weggestrichen wurde, Unterschriften draufgekommen und runtergekommen sind, und der zu keinem einzigen Zeitpunkt dem Formerfordernis von fünf rechtsgültigen Unterschriften entsprochen hat, überhaupt auf der Tagesordnung stehen kann. – Ich danke sehr. (Beifall bei GRÜNEN und FPÖ.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Ich erteile der Berichterstatterin das Schlusswort.

 

15.47.59

Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Es geht in diesem Initiativantrag um die Änderung der Gemeindewahlordnung hinsichtlich der Frist für die Wahlkarten. In der Debatte wurde auch dargestellt, warum diese Änderung notwendig ist, und ich bitte, dieser Reparatur auch zuzustimmen. – Danke schön.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke.

 

15.49.00Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage, und ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. – Danke, das ist einstimmig so beschlossen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen.

 

Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Bitte, Herr Abg Stürzenbecher. (Abg Dr Kurt Stürzenbecher überreicht dem Präsidenten ein Schriftstück. – Protestierende Zwischenrufe bei der FPÖ. – Abg Dr Kurt Stürzenbecher: Das gehört genau so!) Ich bitte jene Mitglieder des Landestages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke, ebenfalls einstimmig.

 

Wir kommen zu einer beantragten Richtigstellung. Über den Richtungsstellungsantrag, § 30 Abs 2, ist die Abstimmung vor der Abstimmung in zweiter Lesung durchzuführen.

 

Richtigstellungsantrag der LAbgen Mag Nicole Berger-Krotsch, Safak Akcay, Franz Ekkamp, Hursky, Niedermühlbichler, Silvia Rubik und Dr Kurt Stürzenbecher, eingebracht in der Sitzung des Wiener Landtages am 27. März 2015 zur Post 3 der Tagesordnung betreffend eine Änderung des Gesetzes über die Gemeindewahlordnung der Stadt Wien - Wiener Gemeindewahlordnung hinsichtlich Frist für Wahlkarten.

 

Begründung: Gemäß § 30e Abs 2 der Geschäftsordnung des Landtages für Wien können Schreib-, Sprach- und Druckfehler richtiggestellt werden.

 

Mit diesem Richtigstellungsantrag soll nunmehr das irrtümlich verwendete Wort „Bezirksverwaltungsbehörde“ durch das Wort „Bezirkswahlbehörde“ ersetzt werden.

 

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher gemäß § 30 Abs 2 der Geschäftsordnung des Landtages für Wien folgenden Richtigstellungsantrag:

 

„Der Landtag wolle beschließen:

 

In der Z 9 des Gesetzesentwurfes zur Änderung des Gesetzes über die Gemeindewahlordnung der Stadt Wien - Wiener Gemeindewahlordnung 1996 hinsichtlich Frist für Wahlkarten ist das Wort ‚Bezirksverwaltungsbehörde‘ durch das Wort ‚Bezirkswahlbehörde‘ zu ersetzen.

 

In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt.“

 

Der Antrag ist genügend unterstützt, und ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zur Richtigstellung die Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Das ist einstimmig so angenommen.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung mit der Richtigstellung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Das ist ebenso einstimmig beschlossen.

 

15.52.00Postnummer 4 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über die … (Abg David Ellensohn: Beschlussantrag!) Ah, Entschuldigung, jawohl. (Zwischenrufe bei den GRÜNEN.) Das war kein Verdrängungseffekt. Es war auch nicht bewusst gemacht.

 

Es liegt ein Beschluss und Resolutionsantrag der Grünen vor betreffend Gesetzesvorlage zur Änderung des Gesetzes der Gemeindewahlordnung der Stadt Wien. Die Begründung wurde bereits vorgelesen.

 

Der Landtag wolle beschließen, dass die Frau amtsführende Stadträtin für Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz, Personal, Frau Sandra Frauenberger, aufgefordert wird, bis zur nächsten Landtagssitzung, daher spätestens bis 2. Juli 2015, eine Gesetzesvorlage zur Änderung des Gesetzes der Gemeindewahlordnung dahin gehend, dass das zweite Ermittlungsverfahren der Gemeindewahlordnung analog dem dritten Ermittlungsverfahren der Nationalratswahlordnung geregelt wird, bei der Landesregierung einzubringen. - In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung beantragt.

 

Der Antrag ist genügend unterstützt. Es wurde die namentliche Abstimmung dazu gewünscht. Dazu bedarf es der Zustimmung von 25 Abgeordneten.

 

Ich bitte jenen Damen und Herren Abgeordneten, die einer namentlichen Abstimmung zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Das ist einstimmig und somit kommen wir zur namentlichen Abstimmung.

 

Die Schriftführer werden die Namen verlesen. Bitte, beginnen Sie mit der Verlesung.

 

Schriftführer Abg Christian Unger: Aichinger.

 

Abg Dkfm Dr Fritz Aichinger (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Ja.

 

Schriftführer Abg Christian Unger: Aigner.

 

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