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Landtag, 8. Sitzung vom 20.10.2011, Wörtliches Protokoll  -  Seite 18 von 30

 

sind nicht eingescannt und daher nicht kontrollierbar. Eine Rechnung ist überhaupt erst 2011 fällig, aber Gegenstand der Rechnung 2010. Hausbetreuung: Sie ist ohne exakte Angabe der erbrachten Leistungen. Verwaltungskosten: Da keine Quadratmeteranzahl angeführt ist, ist es nicht nachvollziehbar. Gartenbetreuung: Hier ist überhaupt ganz interessant, es wurde eine Rechnung am 30.7.2010 ausgestellt, die am 11. Februar 2010 verbucht wurde. Na, das erklären Sie uns erst einmal.

 

Also Sie sehen, bei den ganzen Betriebskosten hinkt es hinten und vorne. Auf diese Betriebskosten machen Sie jetzt noch eine Wertsteigerung, obwohl nicht einmal die Basis geklärt ist. Dass wir solchen Aktivitäten nicht zustimmen können, liegt, glaube ich, klar auf der Hand. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Johann Herzog: Zum Wort gemeldet ist Frau Abg Schubert. Ich erteile es.

 

10.45.54

Abg Ingrid Schubert (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates)|: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Um auf die Vorredner, glaube ich, eingehen zu müssen, wäre jetzt meine Redezeit zu kurz.

 

Frau Frank, ich schätze Sie sehr als praktische Kollegin, aber ich glaube, hier haben Sie jetzt doch eine sehr große Themenverfehlung von sich gegeben. Sie haben meines Erachtens jetzt nur über die Vorkommnisse oder über die Abrechnung eines Hauses von Wiener Wohnen gesprochen. (Aufregung bei Abg Henriette Frank.) Ich nehme daher auf Ihre Ausführungen nicht Bezug, denn hier, glaube ich, wäre die Zeit zu kurz, um auf die Gedanken und Äußerungen der Opposition einzugehen. (Abg Mag Wolfgang Jung: Das ist symptomatisch!) Mir ist es hier wichtig, dass wir über die Richtigkeit und über die Wichtigkeit dieses Valorisierungsgesetzes sprechen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Hierzu möchte ich auch die Wichtigkeit und Richtigkeit, die ich angesprochen habe, hervorheben.

 

Die städtische Infrastruktur unserer Leistungen in Wien, und das sollten wir uns alle zu Gemüte führen, gehören weltweit zu den besten. Der nun faire Kompromiss im Hinblick auf die Gebührenanpassung mit unserem Koalitionspartner ist notwendig, damit dies auch so bleibt und diese wunderbare Infrastrukturleistung beziehungsweise die vielfältigsten öffentlichen Dienstleistungen für unsere Zukunft sicherstellt und finanziert, um weiterhin auch in hoher Qualität angeboten werden zu können. Wie wir wissen, zwingt uns diese derzeitige wirtschaftliche Situation dazu, letztlich sinnvoll zu handeln, sprich, gezielte Investitionen vorzunehmen, um die Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik zu stabilisieren, die Qualität an der Wiener Infrastruktur und deren Erhaltung auch zukunftsorientiert zu gewährleisten und auch auszubauen. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Keinesfalls, meine sehr geehrten Damen und Herren, kann hier, wie so oft kolportiert, vom Körberlgeld der Stadt gesprochen werden, ganz im Gegenteil. Derzeit fehlen der Stadt Wien zirka 600 Millionen EUR jährlich. Gerade in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten müssen wir die öffentlichen Dienstleistungen zusätzlich noch mit Geldern des allgemeinen Haushaltes bedecken, um den hohen Qualitätsstandard – ich komme wieder auf diesen zurück –, der bisher erreicht worden ist, auch sicherzustellen. Daher sind die Gebührenanpassungen beziehungsweise das Valorisierungsgesetz notwendig. Im Bereich der Abfallwirtschaft ist die Gebührenanpassung notwendig geworden. Wien ist im internationalen Standard unter den Besten dabei und das sollten wir auch nicht vergessen. Diese Botschaften sollten wir der Wiener Bevölkerung auch kolportieren, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Die Lebensqualität und die Sauberkeit unserer Stadt sind sogar in Westeuropa einzigartig. Falls es nicht bekannt ist, gebe ich auch diese Mitteilung gerne weiter. Diesbezüglich sei aber auch erwähnt, dass die letzte Valorisierung im Jahr 2009 stattgefunden hat. Im Bereich der Wasser- und Abwassergebühren ist daher ebenfalls die Notwendigkeit, die Gebühren zu erhöhen, gegeben.

 

Das Wiener Trinkwasser, wir alle schätzen es sehr, und wenn wir aus dem Ausland zurückkommen, dann glaube ich umso mehr, wird in höchster Trinkwasserqualität Hochquellwasser angeboten. Damit die Qualität auch in Zukunft so bleibt, ist die Gebührenanpassung, wie schon erwähnt, im Bereich Wasserversorgung unumgänglich. Mit dieser Erhöhung sind jedenfalls die schon notwendigen Investitionen, die in die Sanierung des Wiener Wasserleitungsnetzes fließen sollen, garantiert.

 

Konkret heißt das, hier über die Euroerhöhungen zu diskutieren, ist, glaube ich, aber nicht sinnvoll. Es wird ja nur immer die 33-prozentige Erhöhung kolportiert. Die ernorme Erhöhung ist in Wirklichkeit aber eine Mehrbelastung für 1,70 EUR pro Person und Monat. Diesbezüglich muss man aber dazu auch noch klar sagen, dass die Wassergebühren, bitte sehr, und man möge jetzt wirklich gut aufpassen, vor allem die Opposition, 1995, vor 16 Jahren, das letzte Mal angehoben wurden. Die Valorisierung im Jahr 2009, das möge man auch der Wiener Bevölkerung weitertransportieren, vor allem die Freiheitlichen, die das ja sehr gerne vergessen, wurde ausgesetzt, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Mindereinnahmen von dieser Aussetzung betrugen immerhin 500 Millionen EUR. Und die Nichtanpassung der Wassergebühren hatte zur Folge, dass Erhaltungs- und Sanierungsarbeiten nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden konnten.

 

Auch die Kanalgebühren wurden seit 1995 erstmals im Jahr 2006 erhöht. Hier ist die Erhöhung auch eine sehr moderate, denn auch hier gibt es Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten, die unbedingt durchzuführen sind. Dazu gesagt sei auch noch, dass die monatliche Erhöhung bei einem durchschnittlichen Verbrauch, ich meine hier die Kanalgebühren, von 85 Prozent pro Haushalt darstellt.

 

Eine weitere notwendige Gebührenerhöhung betrifft die Wiener Parkraumbewirtschaftung. Wichtig ist, bei diesem Punkt zu erwähnen, dass das Parkpickerl für Anrainer, das wir alle kennen, im 10-Minuten-Parkschein davon ausgenommen ist. Lediglich die Parkscheine werden in 5-Prozent-Schritten angehoben. Die Mehrein

 

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