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Landtag, 22. Sitzung vom 29.10.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 10 von 59

 

Kenesei: Die SPÖ verweigert sich doch nachhaltig!)

 

Schaut euch doch an, was sich beispielsweise in dem großen Verfassungskonklave abgespielt hat, das im Parlament dazu stattgefunden hat! Lassen wir ein bisschen Revue passieren, was sich an Diskussionen ergeben hat, seit dem Perchtoldsdorfer Abkommen, das unterschrieben ist! Halten wir uns ein bisschen vor Augen, ohne dass ich Schuldzuweisungen betreiben will: Aber in der eigentlich gegenständlichen Frage, die da heute ansteht, würde es der ÖVP ganz guttun, dass sie ihren Wiener Einfluss auch auf die Bundes-ÖVP ausübt, dass sie ihre Blockade der Einführung des Minderheitsrechtes … (Abg Günter Kenesei: Haben wir schon!) – Ja, aber mit mäßigem Erfolg, das tut mir leid! –, dass sie aufgibt, dass der Untersuchungsausschuss als Minderheitsrecht eingeführt wird. Ich glaube, da sind die Aufgaben momentan konkreter auf eurer Seite als auf unserer. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Die 3. Zusatzfrage stellt Frau Abg Matiasek. Ich gebe ihr das Wort.

 

Abg Veronika Matiasek (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Landeshauptmann!

 

Es behandeln heute die Anfragen 1, 3 und 4 das Thema Kontrolle und Demokratie. Das ist ein wesentliches Anliegen der Opposition, gerade in der Situation, wo eine absolute Mehrheit hier im Hause herrscht. Ich schließe mich schon der Fragestellerin an, dass zu überlegen wäre, dass hier der Mehrheitspartei ein so breiter Raum eingeräumt wird, was die Ladung von ZeugInnen, aber auch die Anträge und Beweisanträge betrifft.

 

Meine Frage geht aber in Richtung der Kontrolle, wo wir auch schon viel diskutiert haben, wo es auch den Wunsch nach Reformen gibt. Ein Punkt im Bereich der Kontrolle ist die Veröffentlichung der Kontrollamtsberichte, die ja derzeit eben erst den Gemeinderat passieren müssen, um dann veröffentlicht werden zu können. Wir sehen das als eine nicht sehr glückliche Situation.

 

Ich darf Sie fragen: Werden Sie sich dafür einsetzen, dass es hier eine Änderung geben wird, dass die Kontrollamtsberichte früher veröffentlicht werden können und nicht erst den Gemeinderat – oft ist das Zeitfenster da relativ groß – passieren müssen?

 

Präsident Heinz Hufnagl: Bitte, Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Ich kann mir alles vorstellen, was sich im Einklang mit den entsprechenden Veröffentlichungsbestimmungen des Rechnungshofs darstellt. Da hätte ich kein Problem damit. Mir ist es nur wesentlich, dass die Stellungnahme der kontrollierten Dienststellen oder Organe auch entsprechend dabei ist. Bei allem hohen Respekt vor den Kontrollorganen Rechungshof und dem Kontrollamt muss man nicht immer derselben Meinung sein wie die Kontrolleure.

 

Daher ist es mir wichtig, dass man auch dieses Abwägen der Argumente entsprechend darstellen kann. Um es einfacher zu sagen: Von der Veröffentlichung von Rohberichten halte ich gar nichts, aber davon halten auch der Rechnungshof und der Rechnungshofpräsident nichts.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Die 4. Zusatzfrage stellt wieder Frau Abg Mag Antonov. – Bitte.

 

Abg Mag Waltraut Antonov (Grüner Klub im Rathaus): Herr Landeshauptmann!

 

Sie haben in Beantwortung meiner 1. Zusatzfrage ausgeführt, wenn die Minderheit steuern kann, wo es langgeht, dann bräuchte ja letzten Endes die Mehrheit überhaupt nicht mehr an Untersuchungskommissionen teilzunehmen. Zugespitzt formuliert war das der Sinn Ihrer Antwort.

 

Das bedeutet aber im Umkehrschluss: Wenn es jetzt so ist, dass die Mehrheit bestimmt, wo ist dann genau das Minderheitsrecht in der Untersuchungskommission?

 

Präsident Heinz Hufnagl: Herr Landeshauptmann, bitte.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Ich brauche Ihnen das Gesetz nicht zu erklären, um Himmels willen! Sie kennen es ja mindestens so gut wie ich. Es ist überhaupt gar keine Frage, dass die Einsetzung eines Untersuchungsausschuss respektive einer Untersuchungskommission per se schon ein Minderheitsrecht darstellt und dass die Festlegung des Untersuchungsgegenstandes im Gegensatz zum Beispiel zu anderen Länderregelungen, wo im Landtag mit Mehrheit der Untersuchungsgegenstand und viele andere Dinge festgelegt werden, ein entsprechendes Minderheitsrecht darstellt.

 

Ein Kollegialorgan dreht ja auch die demokratischen Verhältnisse nicht um. Es hat ja der Wähler hergestellt und ist nicht irgendeine willkürliche Entscheidung, die getroffen wurde, dass das so ausschaut, wie es so ausschaut. Demokratie besteht auch schon darin, dass man die Mehrheit des Wählerwillens anerkennt. Das würde ich schon festhalten. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Die 4. Frage (FSP - 04618-2008/0001 - KVP/LM) wurde vom Herrn Abg Dr Matthias Tschirf wieder an den Herrn Landeshauptmann gerichtet. (Können Sie sich vorstellen, das Fragerecht der Mandatare dahin gehend zu reformieren, dass die Frist für die Beantwortung von schriftlichen Anfragen unter bestimmten Voraussetzungen deutlich verkürzt wird?)

 

Ich bitte um die Beantwortung.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Klubobmann!

 

Ich kann mir vorstellen, dass man die Beantwortungsfrist auf zwei Wochen herabsetzt. Das ist aus meiner Sicht gesehen überhaupt kein Problem, für mich jedenfalls nicht, denn die Vorbereitungszeit beispielsweise auf Anfragen, die in der Fragestunde gestellt werden, ist ja viel kürzer, nämlich in etwa zwei Tage. Man kommt auch damit zu Rande und gelegentlich braucht man die Unterlagen nicht einmal, die einem von den Vorbereitern mitgegeben werden. Aber es wird schon seinen Sinn haben, dass etwa auch im österreichischen Nationalrat diese Frist von zwei Monaten zur Beantwortung vorgesehen ist. Aber da wie dort wird man sicherlich drüber reden können. Das ist nicht etwas, von dem ich meine, dass es in Stein gemeißelt ist oder so eine große Fahnen-Frage wäre.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Ich bitte um die

 

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