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Landtag, 27. Sitzung vom 28.01.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 50 von 66

 

kommentieren, aber ich mache ein paar Anmerkungen dazu.

 

Aufhänger unserer Debatte waren ja zwei Dinge: Das eine ist die aktuelle Diskussion über eine neue österreichische Bundesverfassung, wovon ja ein Teil auch ein Demokratiepaket sein sollte; und das Zweite ist die Ankündigung des SPÖ-Bundesvorsitzenden und seines Stellvertreters von Anfang dieses Jahres, dass dieses Jahr das Jahr der Demokratie sein soll. Und das Dritte schließlich ist die immer wiederkehrende Erkenntnis, dass Wien anders ist, und da haben wir uns gedacht: Wien übernimmt eine Vorreiterrolle und geht mit gutem Beispiel voran. (Lhptm Dr Michael Häupl: Hat schon! Hat schon!)

 

Ich habe Ihrer Aussage entnommen, Herr Bürgermeister, dass Wien tatsächlich anders ist: Es bleibt alles, wie es ist, und es gibt keine Indikation dafür, dass sich irgendetwas ändert. – So viel (Lhptm Dr Michael Häupl: Dann gäbe es zum Beispiel kein Minderheitsrecht auf Untersuchungsausschuss! Das gibt es im Bund bis heute nicht!) zum Thema Demut. Das ist übrigens... (Lhptm Dr Michael Häupl: So viel zur Demut des Herrn Khol!) Ja, und Sie wissen ja, wie dieses Minderheitsrecht zustande gekommen ist: Weil sich die ÖVP in der gemeinsamen Regierung in der letzten Periode sehr dafür eingesetzt hat und euch davon überzeugen konnte, dass es eine Notwendigkeit war - obwohl wir damals in der Regierung waren! Und ich stehe nicht an zu sagen, dass dieses praktikable Wiener Modell auch eines ist, das man auf Bundesebene anwenden kann (Lhptm Dr Michael Häupl: Ja, aber im Bund gibt es das noch immer nicht!), aber man soll auch in Erinnerung rufen, wie es zustande gekommen ist (Lhptm Dr Michael Häupl: Ja, genau! Wahrscheinlich hat sich der Schüssel gegen den Haider nicht durchgesetzt!), wer es implementiert hat, wer es betrieben hat und wie damals die Umstände waren. (Beifall bei der ÖVP. - Lhptm Dr Michael Häupl: Ja, ja, ja! – Ja, freilich!)

 

Also dass es eine derartige Sperre gegen die Briefwahl gibt! - Ich habe mir das jetzt alles angehört. Man könnte ja mit dem Lebensfreund Erwin Pröll reden, warum das in Niederösterreich möglich ist und in Wien nicht. Ich nehme auch zur Kenntnis: In der Bundesrepublik Deutschland ist es seit 40 Jahren gang und gäbe. Alle Untersuchungen zeigen, dass auch SPD-Wähler von der Briefwahl Gebrauch machen. Also sozusagen eine machiavellistische Sorge, dass SPÖ-Wähler nicht an der Briefwahl teilnehmen (Lhptm Dr Michael Häupl: Ihr habt nicht einmal zugehört!), sollte man nicht haben. Und über die verfassungsrechtlichen Bedenken sind die Kronjuristen auch dieses Hauses durchaus unterschiedlicher Auffassung.

 

Zum Thema Nebenwohnsitz- oder Zweitwohnsitzregelung: Ich nehme zur Kenntnis - beziehungsweise wir haben es immer wieder bereits zur Kenntnis genommen -, dass Sie mit großer Inbrunst das Ausländerwahlrecht forcieren. Das ist okay, das ist legitim. Ich verstehe nur nicht den Unterschied, aus dem erklärbar wäre, dass jemand, der in Köln oder in Berlin einen Hauptwohnsitz hat, als EU-Bürger in Wien wählen darf, aber jemand, der in Linz oder in Graz seinen Hauptwohnsitz hat, in Wien nicht wählen darf. Aber das müssen Sie den Österreichern erklären, die vielleicht aus persönlichen Überlegungen noch ihren Hauptwohnsitz woanders, aber ihren Lebensmittelpunkt de facto in Wien haben und dennoch nicht zur Wahl gehen können.

 

Was letztlich die Frage des Wahlrechts, des gerechten Wahlrechtes anbelangt: Nun, dass wir auf Bundesebene ein Wahlrecht haben, wo jede Stimme gleich viel wert ist, ist, glaube ich, unbestritten, und ich glaube, auch darüber, dass es in Österreich regionale Unterschiede gibt, sollte zwischen uns kein Auffassungsunterschied sein. Und dass es beim Nationalratswahlrecht drei Ermittlungsverfahren oder -ebenen gibt, steht wahrscheinlich auch außer Diskussion, und trotzdem ist es möglich, hier ein gerechtes Wahlrecht herbeizuführen. Und daher, denke ich, sollte das auch in dem relativ überschaubaren Rahmen des Landes Wien möglich sein.

 

Ehrlich gesagt, wir haben uns aber auch keine andere Antwort erwartet. Es war nur wieder wichtig festzustellen, dass es von Seiten der Wiener SPÖ keine wie immer geartete Bereitschaft gibt, ein gerechtes, faires Wahlrecht in Wien sicherzustellen. Das wird man den Wählerinnen und Wählern sagen (Abg Harry Kopietz: Das wird sie interessieren!), und ich denke, sie werden auch eine entsprechende Antwort geben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg Harry Kopietz: Auf diese Antwort freue ich mich schon! – Ruf bei der ÖVP: Abwarten und Tee trinken!)

 

Präsidentin Mag Heidemarie Unterreiner: Als nächster Redner ist Herr Abg Mag Chorherr zum Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.

 

Abg Mag Christoph Chorherr (Grüner Klub im Rathaus): Meine Damen und Herren! In aller Kürze - ich danke auch für die Kürze und Präzision meiner VorrednerInnen:

 

Gehen wir einmal zum Kern, wo wir diese Frage selbstverständlich sehr ähnlich beziehungsweise sogar identisch sehen wie die ÖVP, was das sozusagen gerechte Wahlrecht betrifft.

 

Zwei Begriffe muss man sich merken: Es gibt eine ganz kleine Geschichte betreffend die Berechnung der Grundmandate: Wenn wir von Hagenbach-Bischoff auf Hare umstellen, das ist Demut, Herr Bürgermeister! Dann würde nämlich schon ein kleines minus 1 in der Rechnung der Erstellung der Grundmandate weggehen. Dann würden alle, die Grundmandate kriegen, weniger Grundmandate kriegen (Abg Christian Oxonitsch: Das ist eine Zielsetzung? – Heiterkeit der amtsf StRin Mag Sonja Wehsely), es würde mehr Restmandate geben, und es würde sich tendenziell einem proportionalen Wahlrecht annähern.

 

Damit man das einfach machen kann, haben wir einen Antrag, der den hier im Haus schon länger Gedienten bekannt ist, mit einem ganz exakten Gesetzesvorschlag - wofür wir uns nicht den Nobelpreis in Rechnerei erwarten, sondern den man sich in anderen Ländern abschauen kann. Ich gebe zu, nicht in anderen

 

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