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Landtag, 20. Sitzung vom 04.03.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 24 von 56

 

ist, dass so etwas nicht zu verhindern ist! Da denke ich mir schon, dass ein existierender Jugendgerichtshof, an dem qualitativ mit ausreichend Personal gearbeitet wird, Derartiges sehr wohl verhindern könnte.

 

Wenn wir uns aber anschauen, was sich im Grauen Haus tatsächlich abspielt - dort gibt es Platz für ungefähr 900 Gefangene und Untersuchungshäftlinge, aber zum Zeitpunkt der Erstellung des vorliegenden Berichtes waren dort 1 250 Menschen hineingepfercht, und im Erwachsenenbereich sind sämtliche Freizeiträume besetzt, sodass sie nicht als Freizeiträume verwendet werden können -, dann sehen wir schon, mit welcher brisanten Situation wir es hier zu tun haben. Auch die Beschäftigungslage der Jugendlichen im Gerichtshof ist ja eine blamable. Ich denke mir, in diesem Punkt sollte es dazu kommen, dass eine andere Regierung diese Maßnahme wieder zurücknimmt.

 

Zum Abschluss noch einige Worte über den nationalen Aktionsplan für Kinder und Jugendliche, der derzeit erstellt wird: Meine Damen und Herren, Sie können sich sicher erinnern, es gab, nachdem das Übereinkommen über die Rechte des Kindes geschlossen wurde, damals diesen ganz dicken Expertenbericht. Da wurde vom damaligen Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie eine Studie gemacht, vorgestellt wurde der Bericht damals von Maria Rauch-Kallat. In diesem Bericht steht sehr schön drin, was in Österreich alles angegangen werden müsste, damit diese UNO-Konvention tatsächlich umgesetzt werden kann. Wenn man den heute liest, weiß man, dass nach wie vor zahlreiche Punkte offen sind und dass nach wie vor ein weites Betätigungsfeld vorhanden ist, um dieses UNO-Übereinkommen tatsächlich zu erfüllen.

 

Viele Abgeordnete, die heute hier sitzen, haben sicher noch in Erinnerung, was damals die Stellungnahme der Wiener Landesregierung war, die auch gefragt wurde: Wie steht es damit in Wien? Was muss da geändert werden? Ich möchte Ihnen noch einmal in vollem Wortlaut zu Gehör bringen, was das Amt der Wiener Landesregierung 1992 festgestellt hat: Das Amt der Wiener Landesregierung gab bekannt, dass die Überprüfung der einschlägigen landesgesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der Übereinstimmung mit der Konvention über die Rechte des Kindes einen Anpassungsbedarf nicht ergeben hat.

 

Das war zumindest eine sehr erstaunliche Stellungnahme, dass die Wiener Landesregierung findet: Bei uns ist alles picobello und wunderbar, das gesamte UNO-Übereinkommen über die Rechte des Kindes ist erfüllt, und wir haben absolut nichts zu tun. Ich möchte Ihnen sagen, dass ich der Meinung bin, dass Wien sehr viel zu tun hat und dass es gleich eine ganze Reihe von Gesetzestexten gibt, die überprüft werden müssten und die korrigiert gehören, wenn es darum geht, dieses UNO-Übereinkommen tatsächlich zu erfüllen. Ich reiße es nur kurz an: Sowohl in der Kinderbetreuung gäbe es da Maßnahmen, die zu setzen sind; es gäbe Maßnahmen im Rahmen des Jugendwohlfahrtsgesetzes, da geht es vor allem um die Umsetzung, und es wäre auch schön, wenn das umgesetzt wird; oder was die Bauordnung betrifft, können Sie sich sicherlich an unsere Auseinandersetzung bezüglich der freien Räume von Jugendlichen erinnern, die ja nicht im selben Ausmaß wie bei Kindern vorgesehen sind.

 

Es wird diesen nationalen Aktionsplan geben. Dieser nationale Aktionsplan umfasst alle institutionellen Ebenen, also auch die Länder und Gemeinden. Das heißt, da wird sehr viel Arbeit zu erledigen sein. Es ist natürlich erfreulich, dass da unsere Kinder- und Jugendanwälte, die ja in einem dieser Arbeitskreise sitzen und dort sicher für hervorragende Arbeit sorgen, eingebunden sind.

 

Was ich hoffe und was ich von der Stadt erwarte, ist, dass ein Aktionsplan der Stadt Wien vorgelegt wird, ein Plan, aus dem hervorgeht, inwieweit man Gesetze verbessern will, um noch mehr dieser UNO-Konvention zu entsprechen, und inwieweit man andere Fördermaßnahmen setzen will, die garantieren, dass die Konvention umgesetzt wird. Wie Sie wissen, sind in der Konvention alle bis 18 Jahre Kinder - manchmal ist man darüber erstaunt und denkt, ein Kind wäre vielleicht unter 10 Jahre alt, aber Kinder sind laut dieser Definition alle Menschen bis 18 Jahre -, und Anspruch auf diese gleichen Rechte, Anspruch auf Gleichbehandlung haben alle bis 18, nicht nur die österreichischen StaatsbürgerInnen, sondern alle, unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft, unabhängig von ihrem Pass, ihrer Hautfarbe, ihrer Religion und so weiter. Es sind alle gleich zu behandeln. Ich denke, auch diesbezüglich müsste man noch einmal alles sehr genau durchforsten.

 

Ich möchte enden mit meiner immer wieder vorgebrachten Aufforderung und Forderung, nämlich dass die UNO-Konvention über die Rechte des Kindes natürlich sowohl in die Bundesverfassung als auch in die Landesverfassung hineingehört. Ich weiß, wir haben da in unserer Argumentation immer unterschiedliche Rechtsgutachten bemüht, aber ich denke, wenn wir wollen, dass das in die Verfassung kommt, dann kann man es dort auch hineinarbeiten. Es geht um den politischen Willen und nicht um irgendeine juristische Auseinandersetzung!

 

Ich danke noch einmal den Kinder- und Jugendanwälten für ihre hervorragende Arbeit und Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Als nächster Redner ist Herr Abg Walter Strobl gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.

 

Abg Walter Strobl (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin! Meine Damen und Herren!

 

Ich beginne heute insofern anders - und vielleicht für einige hier überraschend -, als ich die erfreuliche Meldung an die Spitze stelle, dass die Damen und Herren der Jugendanwaltschaft dazugelernt haben. Das bezieht sich zumindest einmal auf den Bericht, weil ich hier sagen muss, dass es aus unserer Sicht das erste Mal gelungen ist, einen sehr sachlichen Bericht zu erstatten, der nicht mehr voll der Polemisierung oder der Polemik ist gegen irgendwelche parteipolitischen Implikationen oder indem Schwerpunktsetzungen, wobei Sie immer

 

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