Landtag,
2. Sitzung vom 28.06.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 35 von 74
Abg Dr Helmut GÜNTHER (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr
Präsident! Herr Stadtrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Kollege Tschirf hat schon darauf hingewiesen, dass die
Energiebinnenmarktrichtlinie 1996 mit Gültigkeit 1997 der Auslöser für die
Liberalisierung des Strompreises in Europa war. Damals hat man den
Mitgliedsstaaten zwei Jahre zur Umsetzung auf nationaler Ebene vorgeschrieben
und in Österreich ist diese Umsetzung im August 1998 in Gültigkeit getreten.
Die damalige Regelung hat vorgesehen, dass in Einzelschritten bis zum Jahr 2006
eine Marktöffnung durchzuführen gewesen wäre, und erst das
Regierungsübereinkommen zwischen FPÖ und ÖVP auf Bundesebene hat zu einer
Beschleunigung und zu einer Novelle des Gesetzes im Sommer 2000 geführt, die
die Vollliberalisierung mit 1. Oktober 2001 vorsieht.
Zur Umsetzung sind landesgesetzliche Regelungen notwendig. Diese sind in
einigen Bundesländern bereits abgeschlossen worden, heute werden sie in Wien
abgeschlossen.
In Wien hat man sich ein bisschen Zeit gelassen, und erst als der
Energieregulator darauf hingewiesen hat, dass, wenn sich Wien jetzt nicht
wirklich tummelt, der Termin 1. Oktober nicht einzuhalten ist, und erst
als die FPÖ noch nachgestoßen hat, hat dann zwei Tage später der damals
verhandelnde StR Rieder den Entwurf ins Begutachtungsverfahren gegeben und auch
eine Presseaussendung gemacht, in der er gesagt hat: Wir werden fertig bis zum
28. Juni 2001.
Daraufhin hat es ein Hin und Her von Aussagen gegeben: Chorherr gefällt der
Entwurf, Chorherr gefällt der Entwurf nicht, Chorherr hat sich durchgesetzt,
Rieder hat sich durchgesetzt. Das ist so im Ping-Pong-Spiel hin und hergegangen
und StR Rieder hat in der ersten Aussendung schon angekündigt, dass er auch mit
den anderen Parteien sprechen wird. Es hat dann ein Gespräch stattgefunden,
aber da hat es im Endeffekt einen Vorschlag von ihm gegeben beziehungsweise
einige Änderungswünsche, die durch die Grünen
hineingekommen sind und die durchaus auch zu unterstützen sind, denn sie sind
vernünftig.
Bei diesen Aussendungen von StR Rieder hat eines vorgeherrscht: Er hat gesagt,
die Strompreisliberalisierung führt nicht dazu, dass der Strom billiger werden
wird, denn die Zuschläge, die er für die Durchleitung geben kann und die
notwendig sein werden, um die Kraft-Wärme-Kopplungen beziehungsweise die
Fernwärme aufrechtzuerhalten, führen eher dazu, dass der Strompreis höher wird.
Heute hat das StR Faymann als zuständiger Stadt-rat vorgelegt und sein
Vorblatt zu dem heutigen Gesetzesentwurf stimmt mich wieder etwas froher, denn
er schreibt: "Eine gänzlich Marktöffnung bietet allen Kunden die
Möglichkeit, von niedrigen Strompreisen zu profitieren. Durch das sinkende
Strompreisniveau wird die Kaufkraft der Konsumenten erhöht, der
Wirtschaftsstandort Wien und Österreich gestärkt und die Konkurrenzfähigkeit
heimischer Unternehmen erhöht werden." Und das ist gut so.
Meine Damen und Herren! Das sollte der Sinn und Zweck dieses Gesetzes sein,
dass der Kunde die Möglichkeit hat, sich den Stromlieferanten auszusuchen, und
dass nicht der Netzbetreiber die Netzbetreibung beziehungsweise die normierte
Zuschlagsmöglichkeit dazu nützt, Zuschläge in einem Ausmaß einzuführen, dass es
zu einer Strompreiserhöhung anstatt zu einer Strompreisverbilligung kommt. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden diesem Gesetz unsere
Zustimmung erteilen, denn es ist eine Vollziehung der Grundsatzgesetze des
Bundes.
Der heute vom Kollegen Chorherr vorgebrachte Vorschlag ist durchaus
richtig, und die Kritik, die Kollege Tschirf eingebracht hat, ist noch
richtiger. Hier gibt es Bestimmungen - die waren auch im Gespräch, wie die
Vorbesprechung bei StR Rieder stattgefunden hat -, nämlich Bestimmungen, die
neunmal in Österreich zu regeln sind, und das ist nicht vernünftig, wenn hier
neun Landesverordnungen zur Anwendung kommen. Aus diesem Grund ist es eine
durchaus richtige Entscheidung.
Uns liegt wirklich sehr am Herzen, dass Energie aus ökologischer Erzeugung
intensiv gestützt wird. Aus diesem Grund bringe ich gemeinsam mit meinen
Kollegen Stark, Reinberger und Schöfnagel einen Beschlussantrag ein:
"Der Wiener Landtag möge beschließen: Die zuständigen Stellen sollen
in Umsetzung der Ziele des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes eine
Einspeiseverordnung erlassen, die für alle in Betracht kommenden Formen der
Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern detaillierte, kostengerechte
Einspeisetarife festlegt.
Zur Sicherheit der Erzeuger von Ökostrom sind diese kostengerechten Tarife
auch über einen angemessen langen Zeitraum zu garantieren."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrags an den
amtsführenden Stadtrat für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung beantragt. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe schon gesagt, wir werden
diesem Gesetzesentwurf zustimmen, wir werden aber ein sehr waches Auge auf
alles haben, was dazu führen könnte, dass im Verordnungswege der Strompreis
durch die Liberalisierung nicht niedriger wird, sondern durch Zuschläge, die in
diesem Verordnungswege geregelt sind, erhöht wird. Hier werden Sie uns als stärkste
Gegner finden. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Johann Römer:
Als Nächster ist Herr Abg Juznic zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
Abg Peter Juznic (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener
Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Stadtrat!
Sehr geehrte Damen und Herren!
Zuerst einmal einige Bemerkungen zu meinen
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