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Landtag, 2. Sitzung vom 28.06.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 35 von 74

 

Abg Dr Helmut GÜNTHER (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Präsident! Herr Stadtrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Kollege Tschirf hat schon darauf hingewiesen, dass die Energiebinnenmarktrichtlinie 1996 mit Gültigkeit 1997 der Auslöser für die Liberalisierung des Strompreises in Europa war. Damals hat man den Mitgliedsstaaten zwei Jahre zur Umsetzung auf nationaler Ebene vorgeschrieben und in Österreich ist diese Umsetzung im August 1998 in Gültigkeit getreten. Die damalige Regelung hat vorgesehen, dass in Einzelschritten bis zum Jahr 2006 eine Marktöffnung durchzuführen gewesen wäre, und erst das Regierungsübereinkommen zwischen FPÖ und ÖVP auf Bundesebene hat zu einer Beschleunigung und zu einer Novelle des Gesetzes im Sommer 2000 geführt, die die Vollliberalisierung mit 1. Oktober 2001 vorsieht.

 

Zur Umsetzung sind landesgesetzliche Regelungen notwendig. Diese sind in einigen Bundesländern bereits abgeschlossen worden, heute werden sie in Wien abgeschlossen.

 

In Wien hat man sich ein bisschen Zeit gelassen, und erst als der Energieregulator darauf hingewiesen hat, dass, wenn sich Wien jetzt nicht wirklich tummelt, der Termin 1. Oktober nicht einzuhalten ist, und erst als die FPÖ noch nachgestoßen hat, hat dann zwei Tage später der damals verhandelnde StR Rieder den Entwurf ins Begutachtungsverfahren gegeben und auch eine Presseaussendung gemacht, in der er gesagt hat: Wir werden fertig bis zum 28. Juni 2001.

 

Daraufhin hat es ein Hin und Her von Aussagen gegeben: Chorherr gefällt der Entwurf, Chorherr gefällt der Entwurf nicht, Chorherr hat sich durchgesetzt, Rieder hat sich durchgesetzt. Das ist so im Ping-Pong-Spiel hin und hergegangen und StR Rieder hat in der ersten Aussendung schon angekündigt, dass er auch mit den anderen Parteien sprechen wird. Es hat dann ein Gespräch stattgefunden, aber da hat es im Endeffekt einen Vorschlag von ihm gegeben beziehungsweise einige Änderungswünsche, die durch die Grünen hineingekommen sind und die durchaus auch zu unterstützen sind, denn sie sind vernünftig.

 

Bei diesen Aussendungen von StR Rieder hat eines vorgeherrscht: Er hat gesagt, die Strompreisliberalisierung führt nicht dazu, dass der Strom billiger werden wird, denn die Zuschläge, die er für die Durchleitung geben kann und die notwendig sein werden, um die Kraft-Wärme-Kopplungen beziehungsweise die Fernwärme aufrechtzuerhalten, führen eher dazu, dass der Strompreis höher wird.

 

Heute hat das StR Faymann als zuständiger Stadt-rat vorgelegt und sein Vorblatt zu dem heutigen Gesetzesentwurf stimmt mich wieder etwas froher, denn er schreibt: "Eine gänzlich Marktöffnung bietet allen Kunden die Möglichkeit, von niedrigen Strompreisen zu profitieren. Durch das sinkende Strompreisniveau wird die Kaufkraft der Konsumenten erhöht, der Wirtschaftsstandort Wien und Österreich gestärkt und die Konkurrenzfähigkeit heimischer Unternehmen erhöht werden." Und das ist gut so.

 

Meine Damen und Herren! Das sollte der Sinn und Zweck dieses Gesetzes sein, dass der Kunde die Möglichkeit hat, sich den Stromlieferanten auszusuchen, und dass nicht der Netzbetreiber die Netzbetreibung beziehungsweise die normierte Zuschlagsmöglichkeit dazu nützt, Zuschläge in einem Ausmaß einzuführen, dass es zu einer Strompreiserhöhung anstatt zu einer Strompreisverbilligung kommt. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden diesem Gesetz unsere Zustimmung erteilen, denn es ist eine Vollziehung der Grundsatzgesetze des Bundes.

 

Der heute vom Kollegen Chorherr vorgebrachte Vorschlag ist durchaus richtig, und die Kritik, die Kollege Tschirf eingebracht hat, ist noch richtiger. Hier gibt es Bestimmungen - die waren auch im Gespräch, wie die Vorbesprechung bei StR Rieder stattgefunden hat -, nämlich Bestimmungen, die neunmal in Österreich zu regeln sind, und das ist nicht vernünftig, wenn hier neun Landesverordnungen zur Anwendung kommen. Aus diesem Grund ist es eine durchaus richtige Entscheidung.

 

Uns liegt wirklich sehr am Herzen, dass Energie aus ökologischer Erzeugung intensiv gestützt wird. Aus diesem Grund bringe ich gemeinsam mit meinen Kollegen Stark, Reinberger und Schöfnagel einen Beschlussantrag ein:

 

"Der Wiener Landtag möge beschließen: Die zuständigen Stellen sollen in Umsetzung der Ziele des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes eine Einspeiseverordnung erlassen, die für alle in Betracht kommenden Formen der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern detaillierte, kostengerechte Einspeisetarife festlegt.

 

Zur Sicherheit der Erzeuger von Ökostrom sind diese kostengerechten Tarife auch über einen angemessen langen Zeitraum zu garantieren."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrags an den amtsführenden Stadtrat für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung beantragt. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe schon gesagt, wir werden diesem Gesetzesentwurf zustimmen, wir werden aber ein sehr waches Auge auf alles haben, was dazu führen könnte, dass im Verordnungswege der Strompreis durch die Liberalisierung nicht niedriger wird, sondern durch Zuschläge, die in diesem Verordnungswege geregelt sind, erhöht wird. Hier werden Sie uns als stärkste Gegner finden. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Johann Römer: Als Nächster ist Herr Abg Juznic zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

Abg Peter Juznic (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Stadtrat! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Zuerst einmal einige Bemerkungen zu meinen

 

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