Landtag
17. Wahlperiode
1. Sitzung vom 27.
April 2001
Sitzungsbericht
(Beginn um 18 Uhr.)
Vorsitzende:
Erste Präsidentin Maria Hampel-Fuchs
und Erster Präsident Johann Hatzl.
Schriftführer: Die Abgen Robert Parzer und Kurt Wagner.
Präsidentin
Maria Hampel-Fuchs eröffnet die Sitzung.
1. Entschuldigt sind die Abgen Günter Kenesei
und Josef Rauchenberger.
2. Präsidentin Maria Hampel-Fuchs
stellt fest, dass es gemäß § 2 Abs 1 der Geschäftsordnung des
Landtags ihre Aufgabe war, die konstituierende Sitzung des Landtags
einzuberufen und bis zur Wahl des neuen Präsidiums den Vorsitz zu führen.
3. Gemäß § 30 b Abs 1 der
Geschäftsordnung wurden 4 Gesetzesvorlagen eingebracht:
(PrZ
5/LAt/01) Die Gesetzesvorlage des Abg Mag Christoph Chorherr sowie Freundinnen
und Freunde, betreffend proportionales Wahlrecht, wird dem Ausschuss für
Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal zugewiesen.
(PrZ
6/LAt/01) Die Gesetzesvorlage der Abg Susanne Jerusalem sowie Freundinnen und
Freunde, betreffend Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre, wird dem Ausschuss für
Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal zugewiesen.
(PrZ
7/LAt/01) Die Gesetzesvorlage der Abg Susanne Jerusalem sowie Freundinnen und
Freunde, betreffend Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten bei den
Bezirksvertretungswahlen, wird dem Ausschuss für Integration, Frauenfragen,
Konsumentenschutz und Personal zugewiesen.
(PrZ
8/LAt/01) Die Gesetzesvorlage der Abgen DDr Bernhard Görg und Dr Matthias
Tschirf, betreffend die Novellierung der Gemeindewahlordnung, wird dem
Ausschuss für Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal
zugewiesen.
Präsidentin
Maria Hampel-Fuchs erklärt, dass die unter der Postnummer 1 verzeichneten
Wahlen gemäß § 28 Abs 4 der Geschäftsordnung mittels Stimmzettel
vorzunehmen sind.
4. (PrZ 230/01-MDBLTG, P 1) Bei der gemäß
§ 122 der Wiener Stadtverfassung im Sinne der Bestimmungen des § 2
der Geschäftsordnung des Landtags durchgeführten Wahl wird Abg Johann Hatzl zum
Ersten Präsidenten, Abg Erika Stubenvoll zur Zweiten Präsidentin und Abg Johann
Römer zum Dritten Präsidenten des Landtags gewählt.
(Die Abgen
Susanne Jerusalem, Walter Strobl, Dr Helmut GÜNTHER und Godwin Schuster
fungieren als Wahlprüfer.)
Die Präsidenten
Johann Hatzl, Erika Stubenvoll und Johann Römer erklären, die auf sie gefallene
Wahl anzunehmen.
Präsidentin Maria Hampel-Fuchs gibt hierauf den Vorsitz an
Präsident Johann Hatzl.
(Die Sitzung wird um 18.16 Uhr unterbrochen und um 18.31 Uhr
wieder aufgenommen.)
5. Präsident Johann Hatzl dankt der scheidenden
bisherigen Präsidentin Maria Hampel-Fuchs für ihr Wirken im Dienste des
Bundeslandes Wien.
Präsident
Johann Hatzl stellt fest, dass die vom Gemeinderat gewählten Schriftführer
gemäß § 5 der Geschäftsordnung dieses Amt auch in den Sitzungen des
Landtags versehen, sodass eine gesonderte Wahl von Schriftführern nicht
notwendig ist.
Auf
Vorschlag von Präsident Johann Hatzl beschließt der Landtag einstimmig, die
Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Bundesrats durch Erheben der Hand
vorzunehmen.
6. (PrZ 231/01-MDBLTG, P 2) Zu Mitgliedern des
Bundesrats und deren Ersatzmitglieder werden gewählt:
auf
Vorschlag der Sozialdemokratischen Fraktion des Wiener Landtags und
Gemeinderats als Mitglieder: Anna Elisabeth Haselbach, Albrecht Karl Konecny,
Roswitha Bachner, Mag Dietmar Hoscher, Harald Reisenberger und Reinhard Todt;
als deren
Ersatzmitglieder: Erika Stubenvoll, Heinz Vettermann, Friedrich Strobl, Martina
LUDWIG, Sandra Frauenberger und Martina Malyar;
auf
Vorschlag des Klubs der Wiener Freiheitlichen als Mitglieder: Univ Prof Dr
Peter Böhm und Mag John Gudenus;
als deren
Ersatzmitglieder: Mag Michael Tscharnutter und Gerold Saßmann;
auf
Vorschlag des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien als Mitglieder: Mag Harry
Himmer und Dr Ferdinand Maier;
als deren
Ersatzmitglieder: Ing Michael Chapo und Dipl Ing Dr Herlinde Rothauer
auf
Vorschlag des Grünen Klubs im Rathaus als Mitglied: Stefan Schennach;
als dessen Ersatzmitglied:
Jutta Sander.
Auf Grund der proportionellen Berechnung nach dem
d`Hondtschen System entfallen die einzelnen Bundesratsmandate auf die
wahlwerbenden Parteien in folgender Reihenfolge: Auf die Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats entfallen die 1., 2., 4., 6., 9.
und 10. Stelle, auf den Klub der Wiener Freiheitlichen entfallen die 3. und 8.
Stelle, auf den ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien entfallen die 5. und 11.
Stelle und auf den Grünen Klub im Rathaus entfallt die 7. Stelle.
Danach beschließt der
Landtag unter Zugrundelegung der von den Parteien erstatteten Vorschläge
folgende Gesamtreihung der vom Land Wien zu entsendenden Mitglie-
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