Landesregierung
22. Wahlperiode
Sitzung vom 14. April 2026
Sitzungsbericht
Vorsitzender: Lhptm Dr. Michael Ludwig
Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer: Lhptm-Stv.in Barbara Novak, MA, Lhptm-Stv.in Mag. Bettina Emmerling, MSc, Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky, Amtsf. StR Peter Hacker, Amtsf. StRin Mag. Elke Hanel-Torsch, Amtsf. StRin Mag. Veronica Kaup-Hasler, Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima, StR Stefan Berger, StRin Dr. Katarzyna Greco, MIEM, StR Peter Kraus, MSc, StR Dominik Nepp, MA, StRin Mag. Ulrike Nittmann und StRin Mag. Judith Pühringer sowie LADior Mag. Dietmar Griebler, MBA
Schriftführer: OAR Gerald Amon
Berichterstatterin: Lhptm-Stv.in Barbara Novak, MA
(412986-2026-GFW; MA 63) Der vorgelegte Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten für die Organe des Landes Wien zum 31. März 2026 wird zur Kenntnis genommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig angenommen)
Berichterstatter: Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky
(397149-2026-GGK; MA 58) Das Land Wien verpflichtet sich, gemäß den Bestimmungen des Hagelversicherungs-Förderungsgesetzes, BGBl. I Nr. 92/2018, in der geltenden Fassung, zur Verbilligung der Versicherungsprämien für Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen und Nutztieren im Bundesland Wien und unter Berücksichtigung des aus dem Abrechnungsjahr 2025 vorhandenen Guthabens, für das Jahr 2026 einen Landesbeitrag in der Höhe von 541 263,19 EUR mit der Maßgabe zur Verfügung zu stellen, dass auch der Bund einen gleich hohen Anteil zur Förderung des Prämienaufkommens 2026 beiträgt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2026 auf Haushaltsstelle 1/7491/756 gegeben. (einstimmig angenommen)
(VO-268816-2026; MA 62) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über die Feststellung der Mindestanzahl gemäß § 131b Abs. 1 der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)
(456246-2026-GGK; MA 58) Der vorgelegte Bericht der Land- und Forstwirtschaftsinspektion über ihre Tätigkeiten und Wahrnehmungen im Jahr 2025 wird zur Kenntnis genommen. (einstimmig angenommen)
Berichterstatterin: Amtsf. StRin Mag. Veronica Kaup-Hasler
(482938-2026-GKU; MA 7) 1) Gemäß § 41 Abs. 4 Chemikaliengesetz 1996 als Aufsichtsbehörde der wissenschaftlichen Anstalt öffentlichen Rechts "Museen der Stadt Wien" wird bestätigt, dass diese Anstalt Gifte im Sinne des § 41 Abs. 3 Z 2 lit. b Chemikaliengesetzes 1996 verwendet und diese auch benötigt, um die ihr mit dem Wiener Museumsgesetz, LGBl. Nr. 95/2001, i.d.g.F., übertragenen Aufgaben zu erfüllen.
2) Das Amt der Wiener Landesregierung, MA 7, wird ermächtigt, der wissenschaftlichen Anstalt öffentlichen Rechts "Museen der Stadt Wien" die erforderliche Bestätigung für den Giftbezug auszufertigen. (einstimmig angenommen)
Berichterstatter: Amtsf. StR Peter Hacker
(409190-2026-GGS; MA 24) Die vorgelegte Aufstellung nach § 28 Abs. 3 Wiener Krankenanstaltengesetz - Wr. KAG des Wiener Gesundheitsverbundes, des Mein Hanusch-Krankenhauses der Österreichischen Gesundheitskasse sowie des Orthopädischen Spitals Speising über die im Jahr 2025 erhaltenen Drittmittel und deren Verwendung wird zur Kenntnis genommen. (einstimmig angenommen)
(101711-2026-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend SchmerzAmbulatorium Wien, Wien 22, Doningasse 12/1/5, Feststellung der Plankonformität, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)
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