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Gemeinderat, 49. Sitzung vom 24.01.2024, Wörtliches Protokoll  -  Seite 47 von 69

 

durch diese Reformen werden auch Vergabeskandale wie diese hoffentlich dann der Vergangenheit angehören.

 

Da gibt es nichts schönzureden. Der WIGEV muss gemeinsam weiterentwickelt werden. Das Ziel von uns, und da meine ich wirklich alle, muss es sein, die bestmögliche Situation für Patientinnen und Patienten zu schaffen. Der Rechnungshof hat als Kontrollinstanz seinen Beitrag geleistet. Wir haben darüber diskutiert und diskutieren heute. Jetzt ist es Zeit, dass die Wiener Stadtregierung handelt. Herr Stadtrat, Sie sind am Zug. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Vorsitzende GRin Dr. Jennifer Kickert: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr GR Deutsch, und ich erteile es ihm. Bitte, Sie sind am Wort.

 

13.44.52

GR Christian Deutsch (SPÖ)|: Frau Vorsitzende! Herr Stadtrat! Frau Präsidentin des Rechnungshofs! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Es wurde darauf hingewiesen, dass wir bereits zum zweiten Mal den Bericht des Rechnungshofes zur Vergabepraxis des Wiener Gesundheitsverbundes im Bereich Medizintechnik und Beratung im Gemeinderat zur Diskussion haben. Es ist rund vier Wochen her, es war im Dezember, wo dieser auch Thema der Aktuellen Stunde war. Daher möchte ich mich gerade heute auch in Anwesenheit der Frau Rechnungshofpräsidentin beim Rechnungshof sehr herzlich bedanken für einen Bericht, der sich inhaltlich sehr detailliert mit den zu überprüfenden Geschäftsfeldern auseinandersetzt, der auch konkrete Empfehlungen für Verbesserungen in der Verwaltung der Stadt liefert und damit auch für die Planung zukünftiger Prozessabläufe von großer Bedeutung ist. Vielen herzlichen Dank!

 

Es lagen bei den zu überprüfenden Geschäftsfeldern laut dem Prüfungsverlangen in einem Zeitraum von zwölf Jahren zu untersuchende Bereiche vor, ein Zeitraum, in dem es auch eine Anzahl von Verbesserungen gegeben hat, sodass dieser Zeitablauf für den Bericht auch zu berücksichtigen ist. Ich finde es besonders bedauerlich, dass GRÜNE, ÖVP, aber auch FPÖ sich nicht mit den Argumenten, nicht mit den Stellungnahmen, nicht mit der Diskussion, die wir ja bereits geführt haben vor einigen Wochen, auseinandersetzen, sondern so, als hätte es diese Diskussion gar nicht gegeben, stereotyp das wiederholen, was sie vor vier, fünf Wochen bereits gesagt haben, sodass ein inhaltlicher Diskurs, den ich mir schon erwartet hätte, gar nicht stattfindet, sondern es offensichtlich ausschließlich um Skandalisierung geht. Wenn ein Rechnungshofbericht aus der Sicht Ihrer Parteien ausschließlich dafür verwendet wird, um zu skandalisieren, dann werden Sie hier keinen Beitrag dazu leisten, zu Verbesserungen beitragen zu können.

 

Auch der Rechnungshof spricht nicht von einem Vergabeskandal, sondern von Mängeln, die es offensichtlich gibt, wo es darum geht, diese Mängel zu beheben. Das ist ja auch die Aufgabe des Berichts, dass wir uns damit auch entsprechend auseinandersetzen. Daher ist es kein Vergabeskandal, auch wenn Sie sich besonders bemühen, ihn herbeizureden, sondern, noch einmal, es ist ein Bericht über einen Zeitraum von 12 Jahren mit über 200 Seiten, mit Stellungnahmen auch der Stadt, mit Stellungnahmen des Wiener Gesundheitsverbundes, und es ist auch festzustellen, dass im Verlauf dieser 12 Jahre immer weniger Mängel festgestellt wurden, weil eben Maßnahmen gesetzt wurden.

 

Das heißt im Umkehrschluss: Diese Empfehlungen sind auch laufend aufgenommen und umgesetzt worden. Das war der Grund, warum der Wiener Gesundheitsverbund die Rechnungshofprüfung von einer internen Expertengruppe begleiten hat lassen. Es sollten wichtige praktische Erkenntnisse nicht erst zum Schluss des Berichtes, nach zwölf Jahren, sondern kontinuierlich noch vor Ende der Prüfung umgesetzt werden.

 

Eine zentrale Frage, die Sie angesprochen haben und die sich auch durch den gesamten Bericht zieht, ist die Notwendigkeit einer möglichst lückenlosen Dokumentation. Das, glaube ich, kommt ganz klar zum Ausdruck. Es sind aber gleichzeitig auch Feststellungen getroffen worden, dass diese Abweichungen zu den Vorgaben des Bundesvergabegesetzes eben überwiegend Mängel bei der Dokumentation waren. Das wird ganz klar festgehalten.

 

Das heißt, die Empfehlung des Rechnungshofs, den gesamten Erstellungs- und Freigabeprozess der Ausschreibungsunterlagen vollständig und nachvollziehbar zu dokumentieren, ist bereits in Umsetzung und auch die Vorgaben des Vergabeprozesses sind entsprechend adaptiert. So wurden beispielsweise neue Leitlinien für alle Verfahrensvergabearten erstellt, um eine einheitliche Vorgangsweise bei den einzelnen Verfahren sicherzustellen. Darüber hinaus wurden alle Verfahrensschritte wie die Prüfung der Angebote, insbesondere was die Preisangemessenheit betrifft, nach einem vorgegebenen einheitlichen Prozess abgewickelt und dokumentiert. Und, das ist in den Stellungnahmen mehrfach festgehalten worden, dass Verfahren ohne vorhergehende Bekanntmachung natürlich nur dann durchgeführt werden, wenn sie den gesetzlichen Voraussetzungen auch entsprechen.

 

Um noch ein weiteres Beispiel zu bringen, wie diese Empfehlungen laufend umgesetzt wurden, möchte ich auf eine Dienstanweisung des Wiener Gesundheitsverbundes vom 21. September über den Vergabeprozess ab einem geschätzten Auftragswert von 100.000 EUR hinweisen, wo die Vorgabe festgehalten wird, wonach die Leitung Recht und Vergabeabwicklung die Ausschreibungspflichtigkeit prüft und dann im Bedarfsfall Alleinstellungsmerkmale hinterfragt, damit eine Entscheidungsgrundlage vorhanden ist.

 

Und weil der Kollege Seidl immer auf den Beratungsleistungen herumreitet … (Zwischenrufe von GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM und GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc.) Ich glaube, es war jetzt das fünfte oder sechste Mal, wo sie die gleiche Rede gehalten haben. (GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Es tut weh!) Wenn Sie aufgehört hätten, hätte ich schon weiterreden können, weil sie ja bekannt ist. (GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Er sagt es sieben oder acht Mal auch noch.) Dass diese externen Beratungsleistungen in Anspruch genommen werden, das macht ja niemand aus Jux und Tollerei, um Geld auszugeben, sondern externe Beratungsleistungen werden dann in Anspruch genommen, wenn es eben intern diese Expertise nicht gibt beziehungsweise wenn nicht

 

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