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Gemeinderat, 68. Sitzung vom 26.05.2020, Wörtliches Protokoll  -  Seite 11 von 73

 

Papst. Also, diese Vorsitzführung vom sonst geschätzten Herrn Vorsitzenden ist über viele Monate und Jahre skandalös, und ich würde dafür eintreten, dass ihr einen anderen aufstellt. Er kann es einfach nicht und will es einfach nicht.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Da niemand mehr zur Geschäftsordnung gemeldet ist, darf ich kurz auf die vorgebrachten Anmerkungen replizieren.

 

Zunächst darf ich festhalten, dass wir vorige Woche am Mittwoch eine Präsidiale hatten, wo alle sechs Klubs hier im Gemeinderat sehr ausführlich darüber diskutiert haben, wie die heutige Sitzung abzulaufen hat. Fünf von sechs Fraktionen waren der Meinung, dass die Sitzungen unter diesen Voraussetzungen der Sonderfraktionsvereinbarung Pandemie, die einstimmig durch alle Fraktionen abgeschlossen wurde, laufen sollen.

 

Es hat dann von den Freiheitlichen ähnliche Argumente wie heute gegeben, und auch von anderen Fraktionen hat es Argumente gegeben, ob es nicht Zeit wäre, gewissen Anpassungen zu machen. Wir haben uns darauf verständigt, dass sich für die Sitzungen im Juni die Fraktionen bis 4. Juni die Sonderfraktionsvereinbarung Pandemie ansehen, welche Punkte man lockern kann, damit wir unter diesen Aspekten dann die Junisitzungen und die weiteren Sitzungen durchführen können.

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Behauptung, es ist keine Grundlage mehr für diese Sonderfraktionsvereinbarung vorhanden, nicht richtig ist. Es gibt einige gesetzliche Rahmenbedingungen, Richtlinien und Erlässe und Verordnungen durch die Bundesregierung nach dem Epidemiegesetz, die durchaus begründen, dass diese Fraktionsvereinbarung noch in Geltung ist. Daher ist auch überhaupt nicht einzusehen, wenn eine Fraktion der Meinung ist, sie gilt nicht mehr. Alle anderen Fraktionen sind schon der Meinung, dass sie noch gilt und gelten soll. Man kann natürlich persönlich immer die Meinung haben, die man haben möchte, aber ich möchte auch klarstellen, dass die große Mehrheit im Saal alle Punkte mitträgt, die in dieser Vereinbarung drinnen sind.

 

Was die Interpellationsrechte betrifft, möchte ich festhalten, dass diese in keinster Weise beschnitten wurden, sondern dass die mündlich Anfrage, die zuvor schriftlich eingereicht wird und dann mündlich beantwortet wird, nur schriftlich - unter Anführungszeichen - erfolgt, dass aber alle anderen Interpellationsrechte - Dringliche Anfrage, Dringlicher Antrag, Sondersitzungen, Anträge an den Stadtrechnungshof, und so weiter, und so fort - in vollem Umfang für alle Fraktionen hier im Haus gewährleistet sind. Daher verstehe ich diesen Vorwurf nicht ganz, dass die Interpellationsrechte beschränkt sind, sondern, im Gegenteil, die Interpellationsrechte gelten voll.

 

Ich habe auch nicht den Eindruck, dass die Kolleginnen und Kollegen, die auf der Galerie sitzen, sich hier im Saal als Besucher fühlen. Ich bin bei der letzten Sitzung auch auf der Galerie gesessen und habe die Sitzung von oben verfolgt, weil ich mir selbst ein Bild machen wollte, wie die Sitzung stattfindet. Ich habe mich weder als Besucher noch ausgeschlossen gefühlt. Ich habe auch an den Diskussionen als normaler Abgeordneter und nicht als Vorsitzender teilgenommen. Das weise ich also zurück. Im Übrigen müssten dann auch im Bundesparlament die Nationalräte alle Besucher sein, weil auch dort der Einzelabstand eingehalten und auch dort die Besuchergalerie besetzt wird. Es ist ja nicht so, dass wir hier im luftleeren Raum agieren, wir sind hier in manchen Fragen auch sehr eng mit dem Parlamentspräsidenten abgestimmt.

 

Was die Grundsätze der Fraktionsvereinbarung betrifft, darf ich auch darauf hinweisen, dass eine einvernehmliche Auflösung durch eine Fraktion nach unserer Stadtverfassung und auch nach der Geschäftsordnung nicht vorgesehen ist. Es kann hier nicht einseitig aufgekündigt werden. Die Fraktionsvereinbarungen laufen ab dem Zeitpunkt, zu dem sie abgeschlossen sind, im Wesentlichen bis zum Ende der Legislaturperiode, es sei denn - und das passiert ja gerade -, dass es eine Abstimmung unter den Fraktionen gibt und man dann eine Änderung in den entsprechenden Vereinbarungen vorsieht.

 

Was die Vorwürfe gegen meine subjektive Vorsitzführung betrifft, weise ich diese selbstverständlich zurück und erteile Kollegen Mahdalik für die Untergriffe ... (Zwischenrufe.) - Nein, das ist kein Beweis, ich erteile einen Ordnungsruf. Kollege Mahdalik, den wirst du auch ertragen, du hast es auch darauf angelegt, um dann zu beweisen, wie subjektiv ich bin. Ich gebe dir daher auch die Chance.

 

Ich darf euch auch bitten, euch für den weiteren Sitzungsverlauf an die Redezeiten zu halten. Es werden alle Vorsitzenden sehr penibel darauf achten, dass die Redezeiten, so wie sie vereinbart sind, auch eingehalten werden. Ich darf mich auch bei allen Fraktionen, die nach der Covid-Vereinbarung, so wie wir sie getroffen haben, hier sitzen, hier politisch aktiv sind und politisch handeln, bedanken. Wir machen das auch zu unserer Sicherheit, wir machen das zur Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die hier im Rathaus für uns arbeiten. In diesem Sinne wäre ich mit meinen Ausführungen auch am Ende.

 

Möchte sich jetzt noch jemand zur Geschäftsordnung zu Wort melden? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zum weiteren Verlauf der Sitzung.

 

09.51.00Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass von Gemeinderatsmitgliedern des Klubs der Wiener Freiheitlichen 9, des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien 7, des NEOS-Rathausklubs 16 schriftliche Anfragen eingelangt sind.

 

Von GR Mahdalik und GR Fürnkranz wurde eine Anfrage an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung betreffend „Schwachsinn und unkoordinierte Spontanmaßnahmen im Verkehrs- und Klimaschutzbereich auf Kosten der Wiener Bevölkerung“ gerichtet. Das Verlangen auf dringliche Behandlung dieser Anfrage wurde von der notwendigen Anzahl von Gemeinderatsmitgliedern unterzeichnet. Gemäß § 36 Abs. 5 der Geschäftsord

 

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