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Gemeinderat, 43. Sitzung vom 29.01.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 8 von 70

 

ja auf die Stadt Wien umfangreiche Klagen zukommen können, und da insbesondere John Hancock einer jenes Drittels von Investoren ist, die dieses Vergleichsangebot nicht angenommen haben, während zwei Drittel der Investoren es angenommen haben. John Hancock war auch einer der Ersten, der sofort bei einem technischen Fehler geklagt hat und versucht hat, sein Geld durch eine vorzeitige Beendigung des Cross-Border-Leasing-Vertrages zurückzuerhalten.

 

Daher meine Frage: Wurde seitens der Stadt Wien mit dem Investor Kontakt aufgenommen, um die Cross-Border-Leasing-Transaktionen vorzeitig zu beenden? Und wenn ja, unter welchen Bedingungen?

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Frau Vizebürgermeisterin!

 

VBgmin Mag Renate Brauner: Ich kann diese Begrifflichkeiten nur auf einen morgendlichen jugendlichen Überschwang zurückführen. Ich persönlich habe mir für heute vorgenommen, eine höfliche und zurückhaltende Position einzunehmen, um das, was ich für richtig halte, selbst zu erfüllen, dass man nämlich über wirtschaftliche Fragen und Steuerfragen sachlich diskutieren und sich nicht selbst in einen Wirbel hinein steigern soll, der damit endet, dass man am Schluss selber glaubt, dass man eigentlich den Wirtschaftsnobelpreis verdient hätte. Das scheint hier nämlich, nach dem, was ich da gehört habe, der Fall gewesen zu sein! Daher werde ich versuchen, auch diese Frage sachlich zu beantworten.

 

Nichtsdestotrotz möchte ich solche Begrifflichkeiten entschieden zurückweisen. Die Rahmenbedingungen, unter denen dieses Cross Border Leasing stattgefunden hat, waren damals rechtens. Es bestand die Möglichkeit, steuerliche Vorteile zu lukrieren. Unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass die Wiener und Wienerinnen wirtschaftlich die bestmöglichen Rahmenbedingungen vorfinden, und das ist geschehen.

 

Ansonsten kann ich Ihnen nur sagen, dass unsere Experten und Expertinnen im Zuge des laufenden Vertragsmanagements sowohl die Entwicklungen auf dem Finanzmarkt permanent beobachten, als sich auch immer alle vertraglichen Handlungsoptionen offen halten, unter denen bei gegebenen Umständen auch eine vorzeitige Vertragsauflösung wirtschaftlich sinnvoll erscheinen kann. Die Kosten einer solchen Vertragsauflösung sind ganz unterschiedlich und überhaupt nicht bezifferbar. Insofern ist über diese Beobachtung und Offenhaltung aller Optionen hinaus keine Initiative gesetzt worden.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Frau Vizebürgermeister! Ich danke für die Beantwortung der 2. Frage.

 

Die 3. Frage (FSP – 00229-2009/0001 – KVP/GM) wurde von Herrn GR Dr Franz Ferdinand Wolf gestellt und ist an den Herrn Bürgermeister gerichtet. (Die jüngsten rechtfertigenden Aussagen des Wiener Gemeinderatsmitgliedes Dipl-Ing Omar Al-Rawi zu den verhetzenden Äußerungen eines Wiener Imams über den aktuellen Gaza-Krieg missachten das tragische Leid der Zivilbevölkerung auf beiden Seiten des Konfliktes, beschädigen das Ansehen der Gemeinde Wien insgesamt und belasten das Verhältnis der Stadt zu ihren jüdischen Mitbürgern. Werden Sie angesichts dieser Aussagen eine Klarstellung der Position der Stadt Wien in dieser Angelegenheit treffen?)

 

Bgm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Gemeinderat!

 

Ganz nachvollziehen kann ich es nicht, wenn ein Gemeinderat den Wiener Bürgermeister über die Meinung eines anderen Gemeinderates befragt! Es könnte ja dann irgendeinmal jemand auf die Idee kommen, mich über Ihre Meinungsäußerungen zu fragen und ich glaube, Sie hätten es auch nicht so gern, wenn ich das kommentiere!

 

Wie dem auch immer sei. Ich möchte nur der Form halber festhalten: Sie können ganz sicher sein, dass der Ruf und das Image der Stadt Wien nicht von der Meinungsäußerung eines einzigen Gemeinderates abhängig sind! Darüber bin ich gelegentlich auch sehr froh, das verhehle ich nicht, Stichwort: Wien darf nicht Chicago werden!

 

Wir haben jedoch, gerade was die Aktivitäten in diesem Bereich betrifft, einen ganz ausgezeichneten Ruf, und das hängt vielfach mit dem zusammen, was wir real tun, etwa das Leisten von Hilfestellungen bei der Errichtung gemeinsamer Schulen oder gemeinsamer Krankenhäuser, wobei sich auch andere namhafte Österreicher entsprechend finanziell engagiert haben. Darauf beruht der sehr gute Ruf der Stadt Wien. Im Hinblick darauf möchte ich darauf hinweisen, das dieser Ruf mit Sicherheit nicht durch wie auch immer geartete Äußerungen eines Einzelnen gefährdet werden kann.

 

Meine Haltung dazu habe ich geäußert. Ich habe es vorher angedeutet. Es ist überhaupt keine Frage, dass eine derartige Kritik an Israel aus meiner Sicht völlig unzulässig ist. Ich bin zwar nicht der Auffassung, dass die Politik irgendeines Staates, auch nicht des Staates Israel, der Vereinigten Staaten oder auch Österreichs sich im demokratiefreien Raum abspielt und sakrosankt ist. Selbstverständlich unterliegt man in der Demokratie der Kritik, und es ist auch zulässig, die Politik des Staates Israel zu kritisieren, so wie auch jene anderer Staaten. Die Meinung, die jedoch in diesem Zusammenhang geäußert wurde, ist nicht akzeptabel. Es handelt sich nämlich diesfalls nicht um Kritik, sondern um eine durchaus bösartige Beschimpfung, die auch von der Wortwahl in keinster Weise zu akzeptieren ist.

 

Ich selbst habe dazu auch eine Aussendung auf der Basis der UNO-Resolution gemacht, die sich auf die sofortige Herbeiführung eines Waffenstillstandes und die Öffnung der Grenzen für humanitäre Zwecke und Nahrungszulieferung bezieht. Man kann nämlich offensichtlich einen Haufen Kassamraketen nach Gaza hinein schmuggeln, jedoch keine Nahrungsmittel oder Medikamente. Da besteht auch für mich ein gewisser Widerspruch. – Ich plädiere also für eine Öffnung der Grenzen und die Aufnahme von Friedensverhandlungen auf der Basis des seinerzeit unter Clinton ausgehandelten Friedensabkommens.

 

Völlig unbestreitbar ist auch unsere Position, dass wir

 

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