Gemeinderat,
39. Sitzung vom 24.11.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 39 von 130
zu ganz anderen Zwecken verwendet.
Das kann sehr ins Geld gehen, und dazu soll dieser
Stadtverschönerungsfonds Mittel zur Verfügung stellen. Wir stellen uns in einem
ersten Schritt an die 10 Millionen EUR vor. Bestes Beispiel für
diesen Stadtverschönerungsfonds ist der Altstadterhaltungsfonds, der
Stadterneuerungsfonds. Vor Jahrzehnten hatte Erhard Busek sehr darauf
gedrungen, dass dieser eingeführt wurde, und der Fonds hat dazu beigetragen,
dass wichtige, schöne Altstadtsubstanz in dieser Stadt erhalten werden konnte.
Mittlerweile hat sich die Situation geändert. Wir
haben es mit Verwahrlosungstendenzen zu tun, und wir müssen jetzt ein
effektives Mittel finden, um dagegen vorzugehen. Es sollte ein Antragsrecht von
jedermann an diesen Stadtverschönerungsfonds geben, und jedermann sollte auch
Auskunft darüber erlangen, was mit seinen Anregungen passiert.
Dass andere Städte gegen diese Missstände erfolgreich
sind, das sehen Sie am Beispiel Stockholm oder am Beispiel Köln. In Köln gibt
es die KASA, die Kölner Anti-Spray-Aktion, oder in Stockholm ist ein neues
Gerät für die Beseitigung von Graffitis vorgestellt worden, mit dem man es
schafft, Graffiti-Schmierereien innerhalb von 24 Stunden zu entfernen.
Wir haben einen Beschlussantrag erstellt. In diesem Beschlussantrag
wird der Bürgermeister aufgefordert, in Absprache mit der
Integrationsstadträtin und der Finanzstadträtin binnen eines Jahres ein
verbindliches Maßnahmenkonzept gegen die zunehmende Verwahrlosung der
Geschäftsstraßen auszuarbeiten und vorzulegen. (Beifall bei der ÖVP.)
Wer könnte nun den öffentlichen Raum und Maßnahmen
gegen die Verwahrlosung besser kontrollieren als die Stadtwache? - Die
Stadtwache ist natürlich sehr geeignet, den öffentlichen Raum und die
Einhaltung von Verwaltungsvorschriften der Stadt zu kontrollieren. Da geht es
um Parks, da geht es um Gehsteige, aber auch um Straßen.
Werbefolder werden mittlerweile nicht nur auf den
Gehsteigen verteilt, sehr zum Missfallen der Passanten. Versuchen Sie einmal,
auf der Mariahilfer Straße ein Stück weit zu gehen; Sie werden es nicht leicht
schaffen, ohne angesprochen zu werden. Mittlerweile werden diese Werbefolder
auch schon auf der Straße verteilt; zwischen den Autos geht man durch bei der
roten Ampel, und man versucht, sein Material an den Mann oder an die Frau zu
bringen. Bei den Lebensmittelgeschäften ist es ähnlich, es ist nicht leicht,
eines zu betreten, ohne dabei angesprochen zu werden.
Selbstverständlich kann die Stadtwache auch sinnvoll
gegen das Zettelunwesen vorgehen. Wir dürfen auch da die Augen nicht
verschließen. Es ist niemandem mit dieser Laisser-faire-Politik geholfen, die
wir der Stadtverwaltung im Augenblick ja vorwerfen müssen. Es ist den
Wienerinnen und Wienern nicht geholfen, es ist den Touristen nicht geholfen, und
es ist auch den Bettlern nicht geholfen. Denn diese haben Anspruch darauf, dass
man ihnen anständig hilft, wenn sie bedürftig sind, und man kann sie nicht
einfach auf der Straße sitzen lassen.
Die Stadtwache muss selbstverständlich auch gegen die
Verunreinigungen vorgehen. Da denke ich jetzt nicht nur an den Hundekot - man
hat ja in der Vergangenheit versucht gegenzusteuern -, da denke ich auch an den
Müll und an den Unrat in den Grünanlagen. Das kann man jetzt wieder besonders
schön sehen, wo die Blätter von den Sträuchern entfernt sind, und da schaut es
natürlich besonders scheußlich aus. Bei Kinderspielplätzen ist es oft sogar so,
dass die körperliche Integrität und die Gesundheit unserer Kinder gefährdet
sind.
Die Stadtwache kann die Einhaltung des Leinen- und
Maulkorbzwangs überprüfen und soll selbstverständlich gegen
Anstandsverletzungen im öffentlichen Raum vorgehen. Dazu gehören der Drogen-
und Alkoholmissbrauch im öffentlichen Raum; das geht auch ohne
Alkoholverbotszonen, ist aber mit Alkoholverbotszonen weit einfacher. Leider
Gottes gehört es immer mehr zum Stadtbild, dass man Personen mit Wein- oder
Bierflaschen auf dem Gehsteig sitzen sieht; die Flaschen zerbrechen dann, und
wir haben wiederum ein Müll- und ein Gefährdungsproblem.
Man muss einschreiten gegen andere Verletzungen des
Anstandes im öffentlichen Raum. Dort, wo es Rauchverbote gibt - wie in den
U-Bahn-Stationen -, soll das auch exekutiert werden. Eine Campierverordnung ist
einzuhalten, die schon dann anzuwenden ist, wenn jemand in einem Schlafsack
dort schläft, wo es nicht vorgesehen ist.
Selbstverständlich ist auch der ruhende Verkehr ein
Bereich für die Stadtwache. Schon jetzt sind es ja die so genannten
„Blaukappler", die die Kurzparkzonen überwachen. Ich darf bei der Gelegenheit
sagen, es sind 40 000 Einbringungsakten, 40 000 Strafmandate aus den
Kurzparkzonen, die derzeit die Polizei eintreiben muss. Sie können sich
vorstellen, mit welcher personellen Belastung das verbunden ist.
Möglicherweise ist auch die Verkehrspolizei ein
Bereich für die Stadtwache, ganz sicher aber Bereiche wie Reitsport, Fiaker,
Jagd, Fischerei oder Naturschutz. All das sind Landesgesetze, die Aufgaben für
die Bundespolizeidirektion und die Sicherheitsorgane vorsehen. Insgesamt sind
es zehn Landesgesetze und mehrere ortspolizeiliche Verordnungen.
Wenn mir als Gegenargument immer wieder gesagt wird:
bitte, die Polizei ist doch zuständig für die Sicherheit im öffentlichen Raum!,
dann halte ich Ihnen den Artikel 10 der Bundesverfassung entgegen. Wir als
Vertreter der Stadtwache können uns auf die Bundesverfassung berufen, da steht
im Artikel 10 drin: Bundessache - sehr wohl Bundessache - ist die
Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, ausgenommen
allerdings die örtliche Sicherheitspolizei. Bei der örtlichen
Sicherheitspolizei wäre tatsächlich die Stadt Wien gefragt, und da stelle ich
große Defizite in der kommunalen Kriminalprävention fest.
Wie wird die örtliche
Sicherheitspolizei definiert? - Hier geht es immer um jene Bereiche, die im
überwiegenden Interesse der örtlichen Gemeinschaft gelegen
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