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Gemeinderat, 39. Sitzung vom 24.11.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 39 von 130

 

zu ganz anderen Zwecken verwendet.

 

Das kann sehr ins Geld gehen, und dazu soll dieser Stadtverschönerungsfonds Mittel zur Verfügung stellen. Wir stellen uns in einem ersten Schritt an die 10 Millionen EUR vor. Bestes Beispiel für diesen Stadtverschönerungsfonds ist der Altstadterhaltungsfonds, der Stadterneuerungsfonds. Vor Jahrzehnten hatte Erhard Busek sehr darauf gedrungen, dass dieser eingeführt wurde, und der Fonds hat dazu beigetragen, dass wichtige, schöne Altstadtsubstanz in dieser Stadt erhalten werden konnte.

 

Mittlerweile hat sich die Situation geändert. Wir haben es mit Verwahrlosungstendenzen zu tun, und wir müssen jetzt ein effektives Mittel finden, um dagegen vorzugehen. Es sollte ein Antragsrecht von jedermann an diesen Stadtverschönerungsfonds geben, und jedermann sollte auch Auskunft darüber erlangen, was mit seinen Anregungen passiert.

 

Dass andere Städte gegen diese Missstände erfolgreich sind, das sehen Sie am Beispiel Stockholm oder am Beispiel Köln. In Köln gibt es die KASA, die Kölner Anti-Spray-Aktion, oder in Stockholm ist ein neues Gerät für die Beseitigung von Graffitis vorgestellt worden, mit dem man es schafft, Graffiti-Schmierereien innerhalb von 24 Stunden zu entfernen.

 

Wir haben einen Beschlussantrag erstellt. In diesem Beschlussantrag wird der Bürgermeister aufgefordert, in Absprache mit der Integrationsstadträtin und der Finanzstadträtin binnen eines Jahres ein verbindliches Maßnahmenkonzept gegen die zunehmende Verwahrlosung der Geschäftsstraßen auszuarbeiten und vorzulegen. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Wer könnte nun den öffentlichen Raum und Maßnahmen gegen die Verwahrlosung besser kontrollieren als die Stadtwache? - Die Stadtwache ist natürlich sehr geeignet, den öffentlichen Raum und die Einhaltung von Verwaltungsvorschriften der Stadt zu kontrollieren. Da geht es um Parks, da geht es um Gehsteige, aber auch um Straßen.

 

Werbefolder werden mittlerweile nicht nur auf den Gehsteigen verteilt, sehr zum Missfallen der Passanten. Versuchen Sie einmal, auf der Mariahilfer Straße ein Stück weit zu gehen; Sie werden es nicht leicht schaffen, ohne angesprochen zu werden. Mittlerweile werden diese Werbefolder auch schon auf der Straße verteilt; zwischen den Autos geht man durch bei der roten Ampel, und man versucht, sein Material an den Mann oder an die Frau zu bringen. Bei den Lebensmittelgeschäften ist es ähnlich, es ist nicht leicht, eines zu betreten, ohne dabei angesprochen zu werden.

 

Selbstverständlich kann die Stadtwache auch sinnvoll gegen das Zettelunwesen vorgehen. Wir dürfen auch da die Augen nicht verschließen. Es ist niemandem mit dieser Laisser-faire-Politik geholfen, die wir der Stadtverwaltung im Augenblick ja vorwerfen müssen. Es ist den Wienerinnen und Wienern nicht geholfen, es ist den Touristen nicht geholfen, und es ist auch den Bettlern nicht geholfen. Denn diese haben Anspruch darauf, dass man ihnen anständig hilft, wenn sie bedürftig sind, und man kann sie nicht einfach auf der Straße sitzen lassen.

 

Die Stadtwache muss selbstverständlich auch gegen die Verunreinigungen vorgehen. Da denke ich jetzt nicht nur an den Hundekot - man hat ja in der Vergangenheit versucht gegenzusteuern -, da denke ich auch an den Müll und an den Unrat in den Grünanlagen. Das kann man jetzt wieder besonders schön sehen, wo die Blätter von den Sträuchern entfernt sind, und da schaut es natürlich besonders scheußlich aus. Bei Kinderspielplätzen ist es oft sogar so, dass die körperliche Integrität und die Gesundheit unserer Kinder gefährdet sind.

 

Die Stadtwache kann die Einhaltung des Leinen- und Maulkorbzwangs überprüfen und soll selbstverständlich gegen Anstandsverletzungen im öffentlichen Raum vorgehen. Dazu gehören der Drogen- und Alkoholmissbrauch im öffentlichen Raum; das geht auch ohne Alkoholverbotszonen, ist aber mit Alkoholverbotszonen weit einfacher. Leider Gottes gehört es immer mehr zum Stadtbild, dass man Personen mit Wein- oder Bierflaschen auf dem Gehsteig sitzen sieht; die Flaschen zerbrechen dann, und wir haben wiederum ein Müll- und ein Gefährdungsproblem.

 

Man muss einschreiten gegen andere Verletzungen des Anstandes im öffentlichen Raum. Dort, wo es Rauchverbote gibt - wie in den U-Bahn-Stationen -, soll das auch exekutiert werden. Eine Campierverordnung ist einzuhalten, die schon dann anzuwenden ist, wenn jemand in einem Schlafsack dort schläft, wo es nicht vorgesehen ist.

 

Selbstverständlich ist auch der ruhende Verkehr ein Bereich für die Stadtwache. Schon jetzt sind es ja die so genannten „Blaukappler", die die Kurzparkzonen überwachen. Ich darf bei der Gelegenheit sagen, es sind 40 000 Einbringungsakten, 40 000 Strafmandate aus den Kurzparkzonen, die derzeit die Polizei eintreiben muss. Sie können sich vorstellen, mit welcher personellen Belastung das verbunden ist.

 

Möglicherweise ist auch die Verkehrspolizei ein Bereich für die Stadtwache, ganz sicher aber Bereiche wie Reitsport, Fiaker, Jagd, Fischerei oder Naturschutz. All das sind Landesgesetze, die Aufgaben für die Bundespolizeidirektion und die Sicherheitsorgane vorsehen. Insgesamt sind es zehn Landesgesetze und mehrere ortspolizeiliche Verordnungen.

 

Wenn mir als Gegenargument immer wieder gesagt wird: bitte, die Polizei ist doch zuständig für die Sicherheit im öffentlichen Raum!, dann halte ich Ihnen den Artikel 10 der Bundesverfassung entgegen. Wir als Vertreter der Stadtwache können uns auf die Bundesverfassung berufen, da steht im Artikel 10 drin: Bundessache - sehr wohl Bundessache - ist die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, ausgenommen allerdings die örtliche Sicherheitspolizei. Bei der örtlichen Sicherheitspolizei wäre tatsächlich die Stadt Wien gefragt, und da stelle ich große Defizite in der kommunalen Kriminalprävention fest.

 

Wie wird die örtliche Sicherheitspolizei definiert? - Hier geht es immer um jene Bereiche, die im überwiegenden Interesse der örtlichen Gemeinschaft gelegen

 

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