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Gemeinderat, 32. Sitzung vom 27.03.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 19 von 75

 

eine Einteilung der Zeiten für die Benutzung der Waschküche vorgenommen haben, und daher wurde 2002 der Einsatz von Waschmarken für Einzelwaschküchen abgeschafft. Im Jahr 2004 wurden diese Waschmarken auch für die Zentralwaschküchen abgeschafft. Seit diesem Zeitpunkt werden die Energiekosten dieser Gemeinschaftsanlagen analog zu den anderen für den Betrieb der Waschküche anfallenden Betriebskosten gemäß § 24 Mietrechtsgesetz nach dem Nutzflächenschlüssel aufgeteilt.

 

In der Folge haben sich insbesondere die Mieterinnen und Mieter eingebracht und eine Reihe von Modellen erarbeitet, um die Nutzung der Waschküchen selbst zu gestalten und zu betreuen. Beispielsweise gab und gibt es nach wie vor in einigen Anlagen das System der so genannten Energiebuchhaltung light: Dabei haben die Mieterinnen und Mieter selbst Zeiten eingeteilt und auch autonom in Abstimmung mit Wiener Wohnen die Abrechnung der Kosten vorgenommen.

 

Richtig ist aber, dass in vielen Wohnhausanlagen als Folge der Auflassung der Waschmarken eine erhöhte Nutzungsintensität festzustellen war, und damit verbunden war auch eine intensive Diskussion über die Art und Weise, wie diese Waschküchen von Mieterinnen und Mietern zu benutzen sind.

 

Im Wesentlichen hat es zwei Beschwerdebereiche gegeben, die man gesondert sehen muss und hinsichtlich welcher man auch gesondert nach Lösungen suchen muss beziehungsweise diese auch schon gefunden hat.

 

Einerseits gibt es jene Beschwerden, die mit der Zeit der Waschküchenbenützung in Verbindung stehen. Das stellt insbesondere dann ein Problem dar, wenn die Ruhezeiten nicht entsprechend eingehalten werden. Dabei handelt es sich um die Zeit vor 6 Uhr in der Früh beziehungsweise nach 20 Uhr am Abend beziehungsweise um Sonn- und Feiertage. Diesbezüglich hat es Beschwerden von Mieterinnen und Mietern gegeben, dass durch die intensive Nutzung der Waschküche die eigene Ruhe beeinträchtigt wurde.

 

Aus diesem Grund haben wir das System der elektronischen Betriebszeiten-Überwachungsmodule eingeführt. Diese vorgeschalteten Module verursachen beim Gerät zeitgesteuert einen automatischen Stopp zu den jeweiligen Betriebszeiten. Dieser Stopp erfolgt nicht so, dass durch ein plötzliches Herabsenken der Energiezufuhr das Gerät beschädigt wird, sondern das Gerät wird bereits vorausberechnend ausgeschaltet, und in einem bestimmten Zeitraum ist keine weitere Ingangsetzung des Waschgerätes möglich.

 

Wir haben dieses Modul bereits in 2 500 Waschküchen installiert, und eine Installation ist weiterhin möglich. Wenn Mieterinnen und Mieter das wünschen, genügt es, sich mit dem Kundendienstzentrum von Wiener Wohnen ins Einvernehmen zu setzen, damit ein solches vorgeschaltetes Modul im Waschgerät eingebaut wird.

 

Der zweite Beschwerdebereich betraf die Einteilung der Waschtage: Da gibt es mehrere Möglichkeiten. Eine Lösung besteht darin, dass die vorhandenen HausbesorgerInnen den Waschplan erstellen und entsprechend einem Schlüssel einen halben Waschtag von sieben Stunden für jeden Mieter beziehungsweise jede Wohnung vorsehen. Wenn die Waschküche frei sein sollte, dann ist es möglich, dass darüber hinaus ein weiterer halber Waschtag zugeteilt wird. Diesfalls werden insbesondere kinderreiche Familien bevorzugt behandelt.

 

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass der Hausbesorger aus dem benachbarten Sprengel diese Einteilung der Waschzeiten vornimmt.

 

Drittens besteht die Möglichkeit, dass der Waschplan und die Schlüsselausgabe durch einen Mietervertreter beziehungsweise durch Mitarbeiter der HausbetreuungsgmbH erstellt wird und erfolgt.

 

Viertens kann die Einteilung der Waschtage von der Mietergemeinschaft selbst übernommen werden. Wir unterstützen es sehr, wenn das autonom durch die Mieterinnen und Mieter selbst gestaltet wird.

 

Ich habe mir jetzt überlegt, wie man die Mieterzufriedenheit noch dadurch stärken kann, dass man den Zugang zur Waschküche reglementiert und habe die Erarbeitung eines Zutrittssystems, kombiniert mit einer elektronischen Verwaltung der Waschpläne, in Auftrag gegeben. Damit soll in Zukunft über das jetzt neu eingerichtete SAP-System bei Wiener Wohnen die Administration der Waschküchen und die Berechnung der darüber hinausgehenden Waschleistungen ermöglicht werden. Ich bin nämlich sehr dafür, dass in Zukunft für die Mieterinnen und Mieter noch klarer erkennbar ist, wie viel Zeit sie konsumiert haben und wie viel sie zusätzlich bezahlen müssen, um Zusatzleistungen wie beispielsweise einen zweiten oder dritten Termin zu finanzieren.

 

Das heißt, es ist daran gedacht, ein Zutrittssystem zu installieren. Es laufen bereits erfolgreiche Pilotversuche, bei denen reglementiert ist, dass man nur mehr in der mit Wiener Wohnen vereinbarten Waschzeit die Waschmaschine benützen kann. Alles, was darüber hinaus geht und vom Waschplan her möglich ist, soll gewährleistet sein, insbesondere für kinderreiche Familien, aber dann muss man aufzahlen. Dafür soll es eine sozial gestaffelte finanzielle Leistung geben. Wenn jemand das zweite oder drittel Mal für Familienangehörige, für die Fußballmannschaft oder für wen auch immer wäscht, muss er auch entsprechende finanzielle Leistungen erbringen, damit die Mietergemeinschaft diese Zusatzkosten nicht zu tragen hat.

 

Ich gehe davon aus, dass durch dieses neu eingeführte System, das wir flächendeckend im dritten Quartal des heurigen Jahres überall dort, wo es von den Mieterinnen und Mietern gewünscht wird, anbieten wollen, mancher Ärger, den es vielleicht da und dort in Bezug auf Waschküchen gibt, hintangestellt wird.

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: Danke, Herr Stadtrat. Die 1. Zusatzfrage kommt von Frau Kollegin Frank.

 

GRin Henriette Frank (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Stadtrat!

 

Herzlichen Dank für die umfangreichen Ausführungen, die Sie jetzt zu diesem Thema geliefert haben! Immerhin gab es jetzt bereits sechs Jahre lang keine vernünftige Lösung. Sie haben ja selbst gesagt, dass es

 

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