Gemeinderat,
32. Sitzung vom 27.03.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 19 von 75
eine Einteilung der Zeiten für die Benutzung der Waschküche vorgenommen haben, und daher wurde 2002 der Einsatz von Waschmarken für Einzelwaschküchen abgeschafft. Im Jahr 2004 wurden diese Waschmarken auch für die Zentralwaschküchen abgeschafft. Seit diesem Zeitpunkt werden die Energiekosten dieser Gemeinschaftsanlagen analog zu den anderen für den Betrieb der Waschküche anfallenden Betriebskosten gemäß § 24 Mietrechtsgesetz nach dem Nutzflächenschlüssel aufgeteilt.
In der Folge haben sich insbesondere die Mieterinnen
und Mieter eingebracht und eine Reihe von Modellen erarbeitet, um die Nutzung
der Waschküchen selbst zu gestalten und zu betreuen. Beispielsweise gab und
gibt es nach wie vor in einigen Anlagen das System der so genannten
Energiebuchhaltung light: Dabei haben die Mieterinnen und Mieter selbst Zeiten
eingeteilt und auch autonom in Abstimmung mit Wiener Wohnen die Abrechnung der
Kosten vorgenommen.
Richtig ist aber, dass in vielen Wohnhausanlagen als
Folge der Auflassung der Waschmarken eine erhöhte Nutzungsintensität
festzustellen war, und damit verbunden war auch eine intensive Diskussion über
die Art und Weise, wie diese Waschküchen von Mieterinnen und Mietern zu
benutzen sind.
Im Wesentlichen hat es zwei Beschwerdebereiche
gegeben, die man gesondert sehen muss und hinsichtlich welcher man auch
gesondert nach Lösungen suchen muss beziehungsweise diese auch schon gefunden
hat.
Einerseits gibt es jene Beschwerden, die mit der Zeit
der Waschküchenbenützung in Verbindung stehen. Das stellt insbesondere dann ein
Problem dar, wenn die Ruhezeiten nicht entsprechend eingehalten werden. Dabei
handelt es sich um die Zeit vor 6 Uhr in der Früh beziehungsweise nach
20 Uhr am Abend beziehungsweise um Sonn- und Feiertage. Diesbezüglich hat
es Beschwerden von Mieterinnen und Mietern gegeben, dass durch die intensive
Nutzung der Waschküche die eigene Ruhe beeinträchtigt wurde.
Aus diesem Grund haben wir das System der
elektronischen Betriebszeiten-Überwachungsmodule eingeführt. Diese
vorgeschalteten Module verursachen beim Gerät zeitgesteuert einen automatischen
Stopp zu den jeweiligen Betriebszeiten. Dieser Stopp erfolgt nicht so, dass
durch ein plötzliches Herabsenken der Energiezufuhr das Gerät beschädigt wird,
sondern das Gerät wird bereits vorausberechnend ausgeschaltet, und in einem
bestimmten Zeitraum ist keine weitere Ingangsetzung des Waschgerätes möglich.
Wir haben dieses Modul bereits in 2 500
Waschküchen installiert, und eine Installation ist weiterhin möglich. Wenn
Mieterinnen und Mieter das wünschen, genügt es, sich mit dem
Kundendienstzentrum von Wiener Wohnen ins Einvernehmen zu setzen, damit ein
solches vorgeschaltetes Modul im Waschgerät eingebaut wird.
Der zweite Beschwerdebereich betraf die Einteilung
der Waschtage: Da gibt es mehrere Möglichkeiten. Eine Lösung besteht darin,
dass die vorhandenen HausbesorgerInnen den Waschplan erstellen und entsprechend
einem Schlüssel einen halben Waschtag von sieben Stunden für jeden Mieter
beziehungsweise jede Wohnung vorsehen. Wenn die Waschküche frei sein sollte,
dann ist es möglich, dass darüber hinaus ein weiterer halber Waschtag zugeteilt
wird. Diesfalls werden insbesondere kinderreiche Familien bevorzugt behandelt.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass der
Hausbesorger aus dem benachbarten Sprengel diese Einteilung der Waschzeiten
vornimmt.
Drittens besteht die Möglichkeit, dass der Waschplan
und die Schlüsselausgabe durch einen Mietervertreter beziehungsweise durch Mitarbeiter
der HausbetreuungsgmbH erstellt wird und erfolgt.
Viertens kann die Einteilung der Waschtage von der
Mietergemeinschaft selbst übernommen werden. Wir unterstützen es sehr, wenn das
autonom durch die Mieterinnen und Mieter selbst gestaltet wird.
Ich habe mir jetzt überlegt, wie man die
Mieterzufriedenheit noch dadurch stärken kann, dass man den Zugang zur
Waschküche reglementiert und habe die Erarbeitung eines Zutrittssystems,
kombiniert mit einer elektronischen Verwaltung der Waschpläne, in Auftrag
gegeben. Damit soll in Zukunft über das jetzt neu eingerichtete SAP-System bei
Wiener Wohnen die Administration der Waschküchen und die Berechnung der darüber
hinausgehenden Waschleistungen ermöglicht werden. Ich bin nämlich sehr dafür,
dass in Zukunft für die Mieterinnen und Mieter noch klarer erkennbar ist, wie
viel Zeit sie konsumiert haben und wie viel sie zusätzlich bezahlen müssen, um
Zusatzleistungen wie beispielsweise einen zweiten oder dritten Termin zu
finanzieren.
Das heißt, es ist daran gedacht, ein Zutrittssystem
zu installieren. Es laufen bereits erfolgreiche Pilotversuche, bei denen
reglementiert ist, dass man nur mehr in der mit Wiener Wohnen vereinbarten
Waschzeit die Waschmaschine benützen kann. Alles, was darüber hinaus geht und vom
Waschplan her möglich ist, soll gewährleistet sein, insbesondere für
kinderreiche Familien, aber dann muss man aufzahlen. Dafür soll es eine sozial
gestaffelte finanzielle Leistung geben. Wenn jemand das zweite oder drittel Mal
für Familienangehörige, für die Fußballmannschaft oder für wen auch immer
wäscht, muss er auch entsprechende finanzielle Leistungen erbringen, damit die
Mietergemeinschaft diese Zusatzkosten nicht zu tragen hat.
Ich gehe davon aus, dass durch dieses neu eingeführte
System, das wir flächendeckend im dritten Quartal des heurigen Jahres überall
dort, wo es von den Mieterinnen und Mietern gewünscht wird, anbieten wollen,
mancher Ärger, den es vielleicht da und dort in Bezug auf Waschküchen gibt,
hintangestellt wird.
Vorsitzende GRin Inge Zankl: Danke,
Herr Stadtrat. Die 1. Zusatzfrage kommt von Frau Kollegin Frank.
GRin Henriette Frank (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Herr Stadtrat!
Herzlichen Dank für die
umfangreichen Ausführungen, die Sie jetzt zu diesem Thema geliefert haben! Immerhin
gab es jetzt bereits sechs Jahre lang keine vernünftige Lösung. Sie haben ja
selbst gesagt, dass es
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