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Gemeinderat, 16. Sitzung vom 15.12.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 34 von 129

 

der denkmalpflegerischen Anforderungen durchgeführt. Ich meine, dass auch das Anliegen des Denkmalschutzes sehr ernst genommen wird. Hier gibt es auch ein sehr enges Einvernehmen der Stadt mit dem Bundesdenkmalamt. Es gibt hier eine sehr weitgehende Übereinstimmung mit dem Bundesdenkmalamt, weil gerade im Zuge von Genehmigungsverfahren die konkreten Vorhaben ohnehin im Detail zu prüfen sind. Während früher Festsetzungen eine vollflächige Bebauung der nahezu gesamten Flächen zugelassen hätten, nämlich eine weiträumige, geschlossene Bebauung der Bauklasse III - das darf man in der Diskussion nämlich nicht vergessen -, sollen nun die einzelnen Pavillons ausgewiesen werden, ebenso die freizuhaltenden Grünflächen. Damit wird der Charakter der Anlage erhalten und werden historisch und kulturell wertvolle Gebäude zusätzlich noch durch eine Schutzzone geschützt.

 

Es herrscht auch weitgehende Einigkeit mit dem Bundesdenkmalamt darüber, dass ein Umbau und eine Modernisierung mit bescheidmäßiger Zustimmung des Bundesdenkmalamts natürlich möglich sein muss. Sie wissen, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass auch im Fachbeirat für Stadtplanung und Stadtgestaltung eine Mitarbeiterin des Bundesdenkmalamts als Expertin für Denkmalwesen an den Beratungen teilnimmt und bereits von Anfang an in die Erstellung von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen einbezogen wird.

 

Der zweite wesentliche Punkt dieser Flächenwidmungsänderung ist, dass es um die Modernisierung des Spitalsbereichs geht, um eben für zukünftige Anforderungen fit zu sein, die im westlichen Teil des Areals konzentriert werden. Gerade die vorliegende Neuwidmung von Teilen der Gesamtanlage sichert den Spitalsstandort mit den notwendigen infrastrukturellen Einrichtungen.

 

Ein Wort zur Festsetzung der maximal fünfprozentigen baulichen Nutzbarkeit der Flächen zwischen den regelmäßig angeordneten Pavillons, auf die in der Diskussion bereits mehrfach eingegangen wurde: Gerade diese Festsetzung zielt auf die Sicherung des bestehenden Spitalsbetriebs ab, dass Verbindungs- und Nebentrakte sowie technische Anlagen ermöglicht werden. Die Verteilung von unterschiedlichen medizinischen Aufgaben auf bestehende oder geplante Spitalsstandorte liegt jedoch nicht im Regelbereich der Flächenwidmung, sondern im Wirkungsbereich des Krankenanstaltenverbunds. Der Planentwurf, wie er uns heute hier vorliegt, ist ein bestandsorientierter. Aber es ist wesentlich, dass dieser Handlungsspielraum für zukünftige Entwicklungen geschaffen wird. Das liegt auch im öffentlichen Interesse, um eine lokale Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Ich meine, dass es gerade angesichts dieser radikalen Rücknahme der bebauten Fläche, die auch der Kollege Gerstl vorher zugestanden hat, wahrlich nicht vertretbar ist, den Spitalsstandort durch weitere Einschränkungen grundsätzlich zu gefährden. Wir bekennen uns zu einer Sicherung des Spitalsstandorts. Dies erfordert aber auch, dass die bereits erwähnten laufenden Modernisierungen, Zu- und Umbauten grundsätzlich ermöglicht werden.

 

Der dritte Bereich ist der Wald- und Wiesengürtel, der nicht nur unangetastet bleibt, sondern sogar noch vergrößert wird. Aber darauf wird im Detail mein Kollege Wutzlhofer eingehen.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, einige Anmerkungen noch zu den Debattenbeiträgen beziehungsweise eingebrachten Abänderungsanträgen:

 

Die Abänderungsanträge der ÖVP enthalten im Wesentlichen zusätzliche Bestimmungen, wo ich der Meinung bin, dass diese die erforderlichen notwendigen Handlungsspielräume weiter einschränken würden und dass das auch im Interesse der Erhaltung dieses Standorts nicht zu rechtfertigen wäre. Gleichzeitig ist es aber notwendig, festzuhalten, dass konkrete Objektnutzungen nicht der Inhalt eines Flächenwidmungs- und Bebauungsplans sein können. Von Luxuswohnungen, Herr Kollege Gerstl, war überhaupt nie die Rede! Sie haben in der Diskussion in der Vergangenheit auch immer wieder mit Phantasiezahlen gearbeitet!

 

Ich möchte aber schon auch daran erinnern, weil die ÖZ-Widmung angesprochen wurde, dass mit der Generalreform der Bauordnung die Gültigkeitsdauer ÖZ damals auf zwölf Jahre beschränkt wurde, das heißt, 2008 ohnehin alle ÖZ-Widmungen die Gültigkeit verlieren, auch wenn sie jetzt neu festgesetzt werden würden. Das heißt aber natürlich nicht, dass das Areal nicht öffentlich genutzt werden kann. Das ist vielleicht ein Missverständnis in der Diskussion. Die 40-prozentige Bebaubarkeit im Bereich der unmittelbaren Nähe zur Einfahrt und zur zentralen Lage ist natürlich ein sehr idealer Standort für die notwendige Infrastruktur, die notwendig ist, um den Spitalsbetrieb zu erhalten. Daher kann dieser Streifen, so meine ich, nicht ersatzlos gestrichen werden, wie es in einem Antrag der GRÜNEN zum Ausdruck kommt.

 

Zum Ausmaß der bebaubaren Fläche entlang der Sanatoriumstraße westlich des Areals möchte ich schon noch daran erinnern, dass die ursprünglichen 17 Prozent mehr an bebaubarer Fläche ermöglicht haben als die nunmehr vorliegenden 40 Prozent einer reduzierten Fläche. Das Gegenteil ist daher wahr, nämlich, dass die Bebaubarkeit weiter eingeschränkt wurde. Auch der Grundstückseigentümer hat, wie Sie wissen, dieser Änderung zugestimmt. Was mir aber grundsätzlich völlig unverständlich in der Diskussion ist, ist, dass Sie bei Privaten, wenn es um Flächenwidmungs- und Bebauungspläne geht, sehr wohl Handlungsspielräume zugestehen, manchmal oder oft auch zu Recht, wenn es beispielsweise darum geht, Betriebsstandorte abzusichern, diese aber Einrichtungen der Stadt nicht ermöglichen wollen und damit letztendlich eigentlich bewusst in der Konsequenz auch einen Schaden für die Stadt in Kauf nehmen, und das, obwohl im vorliegenden Entwurf die Bebaubarkeit gegenüber dem Rechtsbestand extrem verringert wurde. Es ist in der Tat so, dass es eine derartige Reduktion der Bebaubarkeit auf einem Privatgrundstück sicherlich nie geben würde.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es war aber auch ein besonderes Anliegen im Planungsprozess, und hier muss ich meinen Vorrednern widersprechen, dass

 

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