Gemeinderat,
25. Sitzung vom 06.03.2003, Sitzungsbericht
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20. Bezirk mit jährlichen Kosten nach den im
Magistratsbericht genannten Jahresraten abzuschließen. Der auf das
Verwaltungsjahr 2003 entfallende Betrag in der Höhe von brutto cirka
80 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/8500/612 und 004 bedeckt. Für
die Bedeckung der restlichen Erfordernisse ist in den Folgejahren Vorsorge zu
treffen.
(00529/2003-GGU, P 47) Die
MA 31 wird ermächtigt, mit der ARGE Karner Bau - Wibeba hinsichtlich der
Erd- und Baumeisterarbeiten die gegenständliche Erweiterung der
Rahmenvereinbarung BG 3 - 3., 11. Bezirk um das Versorgungsgebiet 2.,
20. Bezirk mit jährlichen Kosten nach den im Magistratsbericht genannten
Jahresraten abzuschließen. Der auf das Verwaltungsjahr 2003 entfallende Betrag
in der Höhe von brutto cirka 625 000 EUR ist auf Haushaltsstelle
1/8500/612 und 004 bedeckt. Für die Bedeckung der restlichen Erfordernisse ist
in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.
(00545/2003-GGU, P 48) Die
MA 31 wird ermächtigt, mit der Ennskraftwerke AG einen gerichtlichen
Vergleich über eine einmalige Schadenersatzzahlung von
1 890 318 EUR sowie eine ab 1. Oktober 2001 laufende
Entschädigungszahlung von 90 841 EUR jährlich betreffend die
Abgeltung von Erzeugungsverlusten in den Wasserkraftwerken durch Ableitung von
Wasser aus dem Ennsflussregime sowie die Übernahme der halben Pauschalgebühren
in der Höhe von 37 000 EUR abzuschließen.
(00612/2003-GWS, P 49) Für die
Bedeckung von Rücklagen wird eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von
297 000 EUR genehmigt, die im Voranschlag 2002 auf Haushaltsstelle
1/8992 unter der neu zu eröffnenden Post 1/8992/298 zu verrechnen und in
Mehreinnahmen auf Haushaltsstelle 2/8992/810 mit 88 000 EUR, sowie in
Minderausgaben auf Haushaltsstelle 1/8992/457 mit 8 000 EUR und
Post 511 mit 201 000 EUR zu decken ist.
(00269/2003-GWS, P 50) Die
Entgeltneuregelung für die Überlassung bzw Benützung der von der MA 23 -
Amtshäuserverwaltung verwalteten Amtsräumlichkeiten bzw Grundflächen für
Filmdreharbeiten und Fotoaufnahmen wird unter den im vorgelegten Akt
ersichtlichen Bedingungen genehmigt.
(00571/2003-GWS, P 53) Der
Verkauf der Liegenschaft EZ 1936, KatG Atzgersdorf an die SMD Transport
GesmbH zu den im Bericht der MA 69 vom 30. Jänner 2003,
Zl MA 69-2-T-23/98/02, angeführten Bedingungen, wird genehmigt.
(§ 25 WStV)
(00644/2003-GFW, P 54) Die
Beteiligung der Stadt Wien am Knet – Kompetenznetzwerk LICHT in Höhe
von 1,29 % der Gesamtkosten für die ersten vier Jahre von 1. April
2002 bis 31. März 2006, wird unter der Voraussetzung genehmigt, dass auch
der Bund und die anderen involvierten Bundesländer die vorgesehenen Anteile an
den Gesamtkosten für den gleichen Zeitraum tragen.
Mit der Abwicklung der
Beteiligung Wiens am Knet – Kompetenznetzwerk LICHT wird der Wiener
Wirtschaftsförderungsfonds betraut. Das anteilige Gelderfordernis der Stadt
Wien für 2003 findet auf Haushaltsstelle 1/7822/755 im Voranschlag 2003 seine
Bedeckung. Für die
Finanzierungserfordernisse der Folgejahre ist in den betreffenden Voranschlägen
budgetäre Vorsorge zu treffen.
(00649/2003-GFW, P 55) Der
Magistrat wird ermächtigt, den Wiener Wirtschaftsförderungsfonds mit der
Realisierung der "Strategischen Allianz" zwischen der Stadt Wien und
den Austrian Research Centers zu betrauen und für die Jahre 2003 bis 2006 mit
maximal 4 000 000 EUR zu dotieren, wobei mit Jahresraten von
voraussichtlich jährlich 1 000 000 EUR gerechnet wird;
Minderausschöpfungen während eines Jahres können in den Folgejahren nachgeholt
werden, letztmalig jedoch 2007. Für
den Fall, dass die Umsetzung der "Strategischen Allianz" nicht bzw
nur teilweise erfolgt, sind vom Wiener Wirtschaftsförderungsfonds nicht
auszuzahlende Teile der Dotation bzw der –raten an die Stadt Wien zu
refundieren. Das anteilige
Gelderfordernis der Stadt Wien für 2003 in Höhe von
1 000 000 EUR findet auf Haushaltsstelle 1/7822/755 im
Voranschlag 2003 seine Bedeckung. Für die Finanzierungserfordernisse der Folgejahre ist in den
betreffenden Voranschlägen budgetäre Vorsorge zu treffen.
(00299/2003-GFW, P 56) Die
Magistratsdirektion - Auslandsbeziehungen wird ermächtigt, der Organization of
World Heritage Cities – OWHC mit einem jährlichen Beitrag von
10 000 US$ beizutreten. Der auf das Verwaltungsjahr 2003 entfallende
Betrag in der Höhe von 11 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/0631/780
bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist in den Folgejahren
Vorsorge zu treffen.
(00423/2003-GFW, P 57) Der
Beitritt der Stadt Wien zu der Organisation "Österreichische Vereinigung
in Belgien" ab 1. März 2003 wird genehmigt. Der Magistrat wird
ermächtigt, allfällige Erhöhungen der Mitgliedsbeiträge bis zu 10 %
jährlich (allenfalls über mehrere Jahre kumulierend) bei der angeführten
Organisation nach eingehender Prüfung in den Folgejahren durchzuführen. Für die
Bedeckung der Mitgliedsbeiträge in den folgenden Jahren ist in den jeweiligen
Jahresvoranschlägen entsprechende Vorsorge zu treffen.
(00650/2003-GFW, P 58) 1) Die
Unterstützung des Vereins "Japanische Schule in Wien" in Form einer
15 %-igen Beteiligung an den monatlichen Leasingraten für das Grundstück
in 22, Prandaugasse 2 unter der Voraussetzung, dass der letztendlich
vereinbarte Liegenschaftspreis um maximal 5 % vom festgestellten
Verkehrswert von 2 614 000 EUR abweicht, wird genehmigt. Sollte
der letztendlich festgelegte Liegenschaftspreis um mehr als 5 % über dem
Verkehrswert liegen, ist die prozentuelle Höhe der Finanzierungshilfe soweit zu
reduzieren, dass sie den absoluten Wert einer 15 %-igen Unterstützung,
berechnet vom Verkehrswert, zuzüglich 5 %, nicht übersteigt.
2) Für das Erfordernis des Jahres
2003 ist nach Bekanntgabe der genauen Höhe der monatlichen Leasingrate durch
den Verein auf Haushaltsstelle 1/9000, neu zu eröffnende Post 757 ein
entsprechender Überschreitungsantrag zur Bedeckung zu stellen. Für die
Bedeckung der Erfordernisse der Folgejahre ist in den jeweiligen Voranschlägen
Vorsorge zu treffen.
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