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Gemeinderat, 6. Sitzung vom 25.10.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 66 von 100

 

Bei einem modernen Unternehmen in öffentlicher Hand, das aber nach marktwirtschaftlichen Kriterien, soweit es notwendig ist, arbeitet, ist es, glaube ich, wie ich schon vorhin gesagt habe, richtig, dass die Politik die Rahmenbedingungen gestaltet. Diese sind im gegenständlichen Vertrag auch vorgegeben, denn da heißt es ja: "Tariferhöhungen nur unter Berücksichtigung des zumutbaren Rationalisierungs- und Einsparungspotenzials und nur im betriebswirtschaftlich notwendigen Ausmaß". - Die erste Tariferhöhung der Wiener Linien muss sich daher, wie Sie vielleicht ohnedies gelesen haben, Kollege Pfeiffer, nachweislich an objektiven Parametern orientieren. Das sind eben Veränderungen beim Tariflohnindex der Wiener Stadtwerke - Verkehrsbetriebe, Veränderungen des Verbraucherpreisindexes, Veränderungen der Platzkilometer, durchgeführte Qualitätsverbesserungen.

 

Also, es ist alles vorgegeben und in das wird dann hineingeordnet. Entweder man braucht keine Tariferhöhung oder das Unternehmen kommt vielleicht irgendwann - irgendwann wird es wahrscheinlich schon so weit sein - zu Tariferhöhungen, aber die Grundlagen dafür sind vorgegeben, und es sind gute Grundlagen, die hier festgelegt worden sind. (GR Dipl Ing Martin Margulies: Es zeigt den Geist, wenn man jetzt schon von Tariferhöhungen spricht!)

 

Auch sonst gibt es, entgegen den Einwänden der Grünen, durchaus sehr viele Möglichkeiten für die Stadt, bei wichtigen Veränderungen zu reagieren. Jede Vertragspartei ist berechtigt, zu verlangen, den finanziellen Ausgleich neu zu ermitteln, wenn sich relevante Umstände nachweislich geändert haben, wenn nicht bloß Geringfügigkeit gegeben ist. Die Entscheidung über die Finanzierung neuer Infrastrukturvorhaben erfolgt seitens der Stadt. Die Wiener Linien sind selbstverständlich berechtigt, Vorschläge zu machen, und die Stadt Wien muss diese dann prüfen. Zudem ist die Stadt Wien berechtigt, auf Grund budgetärer Notwendigkeiten eine Anpassung der Finanzierung vorzunehmen. All das sichert weiterhin wichtige Einflussmöglichkeiten, sofern eben wirklich die Notwendigkeit dazu gegeben ist.

 

Die Eile sehe ich schon überhaupt nicht. Der Vertrag ist jetzt ein Jahr lang intensiv beraten worden: in Unterausschusssitzungen, in Ausschusssitzungen, weiß Gott wo: Überall ist das immer wieder beraten worden, verschiedenste Entwürfe hat es gegeben. Die Opposition ist in hohem Maße eingebunden gewesen, und ich glaube, dass auch die Vorgangsweise korrekt war.

 

Weil das Stichwort Berlin gefallen ist - Kollege Madejski hat es teilweise schon richtig gestellt -, möchte ich auch noch etwas dazu sagen. Die Situation der Berliner Verkehrsbetriebe vor ein paar Jahren und die der Wiener Verkehrsbetriebe kann man überhaupt nicht vergleichen, denn dort war es eben ein Sanierungskonzept, wie richtig gesagt worden ist. Kollege Chorherr hat gesagt, 700 Seiten würde er sich wünschen. Angeblich umfasst der Vertrag in Berlin, der eben nicht zu vergleichen ist, über 100 Seiten, bei uns sind es 19 Seiten und drei Anlagen.

 

Ich weiß allerdings nicht, ob das in Berlin auch etwas mit so genannter preußischer Gründlichkeit zu tun hat, aber ich erinnere mich von meinem Jusstudium her, dass es in Preußen das Allgemeine Landrecht für Preußen gegeben hat. Das hat viele Tausende Paragraphen gehabt. Jede noch so kleine Lebenssituation, alles, was irgendwie passieren könnte, hat man in Paragraphen zu fassen versucht. Dadurch hat man Tausende Paragraphen gehabt, während Österreich mit seinem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, das ungefähr zur gleichen Zeit entstanden ist und ungefähr das Gleiche geregelt hat, mit rund 1 500 Paragraphen ausgekommen ist, also mit einem winzigen Bruchteil der preußischen Paragraphen. Faktum ist auch, dass das Allgemeine Landrecht für Preußen in der Rechtswissenschaft als ungeeignet abgehandelt wird und auch nicht besonders lang gegolten hat, während das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch in Österreich jetzt nach 200 Jahren immer noch gilt. Also, es geht überhaupt nicht darum, dass etwas möglichst dick ist, wenn etwas geregelt wird. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Das gilt für ein Gesetz genauso wie für einen Vertrag. Ein Vertrag hat ja einen ähnlichen Charakter für die Vertragspartner wie eben das Gesetz für alle Normunterworfenen. Ein gutes Gesetz zeichnet sich wie auch ein guter Vertrag eben dadurch aus, dass zwar nicht zu wenig, aber auch nicht allzu viele Bestimmungen und Regelungen drinnen sind, weil es sowieso nicht möglich ist, jeden Lebenssachverhalt in den Vertrag oder in das Gesetz - in dem Fall in den Vertrag - hineinzuschreiben. Besser ist es, allgemeine, gute, vernünftige Vereinbarungen hineinzuschreiben und praktisch dann die konkret auftretenden Sachverhalte darin zu subsumieren. Man hat hier wirklich einen guten Vertrag auch im technisch-juristischen Sinn gemacht und auch darauf, finde ich, können alle Schöpfer dieses Vertrags stolz sein.

 

Zum Inhalt und zur Länge der Regelungen habe ich schon einiges gesagt. Manche Kritik der Opposition in dieser Hinsicht kommt mir jetzt ein bisschen kleinlich vor. Heute hat es Frau StR Rothauer nicht gesagt, aber sie wollte zum Beispiel, dass man mehr hineinschreibt. Es steht irgendwo drinnen, die Garnituren müssen regelmäßig gereinigt werden. Sie will mehr drinnen haben. Sie will anscheinend, dass man hineinschreibt, wie viele Reinigungskräfte pro Stunde eine Garnitur reinigen, welche Besen dafür verwendet werden, vielleicht auch, ob man Pril oder ATA verwendet. All das soll man in den Vertrag hineinschreiben. Aber es ist kein moderner, technisch guter Vertrag, wenn man alles hineinschreibt, sondern ich glaube, so wie es geschehen ist, ist es gerade richtig.

 

Um langsam zum Schluss zu kommen: Ich glaube, auch die Vertragsdauer von acht Jahren ist eine gute. Sie orientiert sich am gegenwärtigen Ausschussbeschluss, und ich sehe nicht ein, warum man, wenn

 

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