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Gemeinderat, 6. Sitzung vom 25.10.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 63 von 100

 

Personennahverkehrsdienstleistungen durch Gebietskörperschaften als Aufgabenträger nur nach einer EU-weiten Ausschreibung möglich sein. Der Vorschlag einer Verordnung wurde von der Kommission im Juli 2000 erlassen und diese geht natürlich dem nationalen Recht vor. Entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen müssten, damit diese überhaupt rechtlich wirksam werden könnten, vor Verabschiedung der Verordnung erfolgen. Allerdings wird es noch sehr viele Monate dauern, vielleicht sogar noch ein halbes Jahr, bis diese Verordnung seitens der EU verabschiedet wird, und das, sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, wissen auch Sie.

 

Was diese Verordnung letztendlich beinhalten wird, meine sehr geehrten Damen und Herren, wissen die meisten von uns nicht. Sie, sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, dürften jedoch wesentlich mehr Informationen haben, denn einem Pressedienst vom 16. Oktober entnehme ich Folgendes:

 

"Die wichtigsten vom Verkehrsausschuss der EU angenommenen Abänderungsanträge. Es ist für eine Stadt zulässig, den Personennahverkehr durch ein Eigenunternehmen besorgen zu lassen, wenn dieses nicht auf anderen Märkten als Konkurrent auftritt. In diesem Fall ist die Direktvergabe von integrierten Verkehrsleistungen von U-Bahn, Straßenbahn und Bus ohne Ausschreibung möglich. Wird dieses Konzept der Eigenregie nicht realisiert, so kann die Stadt trotzdem den U-Bahn- und Straßenverkehr direkt vergeben, nicht aber den Busverkehr, der in diesem Fall ausgeschrieben werden müsste.

 

In die EU-Verordnung flossen darüber hinaus noch Regelungen zur Verhinderung von Lohndumping, zur Sicherung eines hohen Beschäftigungsniveaus sowie Sicherheitsbestimmungen hinsichtlich des Personals und der Fahrgäste ein. Die Einhaltung kollektivvertraglicher Regelungen ist künftig ein Auswahlkriterium für potenzielle Betreiber." - So Ihr Pressedienst, sehr geehrter Herr Vizebürgermeister.

 

Wenn diese Änderungen tatsächlich in die Verordnung einfließen, frage ich mich, wozu wir diesen Vertrag überhaupt benötigen? - Sollten diese Änderungen tatsächlich beinhaltet sein, dann ist der Weiterbestand der Wiener Linien und deren Bediensteten ausreichend abgesichert.

 

Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister! Als vorsichtiger Politiker denken Sie genau wie ich: Wer weiß, was denen in Brüssel noch alles einfällt! und schützen die Gemeinde Wien beziehungsweise die Wiener Linien vor Brüssel mit einem zusätzlichen Vertrag. Da gebe ich Ihnen vollkommen Recht. Aber warum diese Eile? Wegen der Streikdrohung der Gewerkschaft? - Ich glaube nicht, dass die Gewerkschaft bei Kenntnis dieser gravierenden Änderungen ihre Streikdrohung aufrechterhalten hätte. Es ist nicht denkunmöglich, dass die Verordnung aus Brüssel die Bediensteten der Wiener Linien besser absichert, als dieser überhastete Vertrag. Unseres Erachtens nach wäre es sinnvoller gewesen, diesen Vertrag allenfalls noch präziser auszuarbeiten und die anderen Fraktionen in Gespräche mit einzubeziehen.

 

Herr Kollege Tschirf hat in der letzten Sitzung des Finanzausschusses beantragt, diesen Vertrag von der Tagesordnung abzusetzen, um mit den einzelnen Fraktionen diesbezügliche Gespräche zu führen. Leider, sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, haben Sie in dieser Sitzung die Meinung vertreten, dass die Auffassungsunterschiede so groß wären, dass Parteiengespräche kein Ergebnis brächten. Mit unserer Fraktion . ich darf das nochmals wiederholen - haben keine Gespräche stattgefunden. Alle Oppositionsparteien haben dann dem Antrag des Kollegen Tschirf zugestimmt. Bedauerlicherweise hat die sozialdemokratische Fraktion diesen Antrag niedergestimmt.

 

Was sind nun unsere Bedenken, unsere Kritikpunkte, über die wir mit Ihnen zumindest gerne diskutiert hätten? - Das ist einmal die Finanzierungsform. Einem Pressedienst, ebenfalls vom 16. Oktober, sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, der sich auf Sie beruft, entnehme ich unter anderem Folgendes: "Die Stadt Wien verpflichtet sich, die Verluste des Unternehmens mit jährlich 4,052 Milliarden abzudecken."

 

Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister! Dies stimmt natürlich nur zum Teil. Tatsächlich verpflichtet sich die Stadt Wien, für die Verkehrsdienstleistung jährlich 4,052 Milliarden S zu bezahlen, unabhängig vom Betriebsergebnis. Bedingt durch die Ausgliederung der Wiener Stadtwerke kenne ich eventuelle Verlustvorträge der Wiener Linien nicht. Aber was wäre, wenn in einem Jahr einmal ein großer Gewinn in der Bilanz ausgewiesen werden müsste, wie es zum Beispiel vor einigen Jahren bei Wiengas der Fall war - im Zuge einer Betriebsprüfung wurden die Vorräte neu bewertet, und das Betriebsergebnis war kein Verlust, sondern ein Gewinn von fast 1 Milliarde S, ich glaube, das waren damals 960 Millionen S -, oder wenn durch geschickte wirtschaftliche Einmaltransaktionen - wie zum Beispiel vor einigen Jahren das "Pickle"-Leasing - ein Gewinn ausgewiesen werden würde? - Bei fehlenden entsprechenden Verlustvorträgen könnten wir die Hälfte oder ein Drittel dieser 4 Milliarden S gleich direkt an den Herrn Finanzminister weiter überweisen. Das kann doch nicht der Sinn dieses Vertrags sein. Aus diesem Beispiel erkennt man, dass eine Koppelung der jährlichen Zahlungen an das Betriebsergebnis, in welcher Form auch immer, anzudenken gewesen wäre. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Ebenso sollten Ausstiegs- und Valorisierungsmöglichkeiten neu überdacht und insbesondere der Wechsel von eventuellen Besitzverhältnissen hier mit  berücksichtigt werden. Durch die Höhe der jährlichen Zahlungen und die lange Laufzeit erhöht sich der Wert des Unternehmens beträchtlich und damit natürlich auch der Kaufanreiz für ausländische Interessenten.

 

Ein weiterer Bereich, sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, über den wir mit Ihnen gerne gesprochen hätten, ist die Tarifautonomie. Ich zitiere aus dem Vertrag: "Die WIENER LINIEN sichern zu, Tariferhö

 

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